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UsualRedAnt
Sechs Gramm sind nicht genug!
Eigenbedarfsgrenzen erhalten, Rekriminalisierung verhindern.

Schon vor ein paar Monaten haben wir befürchtet, dass die in Schleswig- Holstein durchgeführte Senkung der Grenze für den straflosen Besitz von Cannabis (Geringe Menge) auf sechs Gramm Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben könnte. Nachdem kurz danach Brandenburg die Geringe Menge ebenfalls auf sechs Gramm absenkte, wurden unsere Befürchtungen bestätigt.

Nun hat der Hamburger Justizsenator Lüdemann angekündigt, dass auch der liberale Stadtstaat in Zukunft wieder harmlose Cannabiskonsumenten verurteilen wird, wenn sie mehr als sechs Gramm besitzen.

Gegen die schleichende Rekriminalisierung tausender Bürger der einst "freien Hansestadt" hat der DHV heute eine Protestmailer-Aktion gestartet. Wir fordern dazu auf, auch gegen die Äußerungen des Landesvorsitzenden der DPolG (Polizeigewerkschaft) Lenders mit einer Email zu protestieren. Lenders sagte gegenüber der Welt:
"Drogen auf Basis von Cannabis haben eine ganz andere Qualität als früher. Für mich ist es eine Einstiegsdroge, die es zu bekämpfen gilt."

Unterstützt den Kampf der Hamburgerinnen und Hamburger für eine bessere Drogenpolitik. Stoppen wir die Rekriminalisierung zehntausender BürgerInnen. Sechs Gramm sind nicht genug!

http://www.hanfverband.de/protestmailer/

Proletheus
Aber immnernoch besser als gar nix... andere Bundesländer leben schon lange damit - auch wenn ich eine Herabsetzung natürlich ebenfalls schice finde...

chill-o-matic
gleich mitgemacht, als direkt betroffener.

von 30 auf 6 runter ,ich habe meine meinung dazu ja bereits in einem anderen Fred gepostet.

Hille
irre, dass die Leute öffentlich ihre Inkompetenz bekunden können ohne dass sich Verantwortliche daran stören. der Trend geht in die falsche Richtung.

Inkompetenz und Idiotie wohin man auch sieht.

TryMe
Naja, solange das Volk nicht auf unserer Seite ist wird sich da oben denke ich garnix in positive Richtung wenden :(

Wir brauchen mehr positive Medienpräsenz

Kantakukuruz
Sechs Gramm sind nicht genug!


Warum nicht?

chill-o-matic
Warum nicht?


Danke Kanta, nur weil du zu faul bist zum schreiben müssen es andere tun...

Weil größere Mengen die Anzahl der Straftaten verringern, die ein beschaffender Konsument begeht,

weil größere Mengen den Geldbeutel schonen,

weil die Verfügbarkeit schwankt,

weil 6gr. für einen starken Konsumenten maximal ne Woche halten,

weil man besser zwischen dealer und Konsument separieren kann bei einem höheren richtwert (im Gegensatz zur Meinung einiger Politker, die dieses Argument umdrehen),

weil Grower selbst bei einer Pflanze weitaus höher liegen, aber deswegen keine Dealer sind und sinnlos kriminalisiert werden,

weil es den juristischen Aufwand erheblich erhöht und damit Zeit und Geld des Staates und seiner Arme verschleudert wird.

weil es kein Argument dafür gibt.

Nächstes mal schreibst du es selbst ;)

*KalLiSta*
*hand*

*kopfnicken*
Word!




ähm mit dem Post, nicht mit der Bemerkungen an Kanta*zwinker*

Odin
mal nebenbei... glaubt irgendwer, dass es was bringt ein emailpostfach zuzuspamen mit ner nachricht die die höchstens einmal lesen? die lachen doch über uns. Hab zwahr mitgemacht aber das bringt glaub ich garnix *heul*

 [user:4149]

Zwürfel in Dosen (III. Wahl)
ich werde bis zum Ende des Wochenendes auch wieder eine Mail schicken. Ich möchte nru wieder einen eigenen Text erstellen, deshalb brauch ich etwas Zeit. Zu schade nur, dass es für die bearbeitenden Mitarbeiter keinen Unterschied macht, was man schreibt, man wird sehr wahrscheinlich eine standardisierte Antwort erhalten.


UsualRedAnt
Heute hat uns ein erstes Feedback auf den Protestmailer Sechs Gramm sind nicht genug! Eigenbedarfsgrenzen erhalten, Rekriminalisierung verhindern. erreicht.

Der SPD-Innenexperte Dr. Andreas Dressel äußert sich zu den Vorwürfen recht umfangreich, aber ohne neue Erkenntnisse zu offenbaren. Dafür zeigt er mit seiner Antwortmail, wie groß der Einfluss von Thomasius in Hamburg ist. Wenn man schon mit dem aktivsten lebenden Hanf-Prohibitionisten in einer Stadt wohnt, dann kann man sich als Politiker seinen "Forschungsergebnissen" scheinbar nicht entziehen:

"Es ist nachgewiesen, dass das Gehirn in der pubertären Entwicklungsphase besonders stark auf negative Effekte des Cannabis reagiert. Die durch Cannabis verursachten Veränderungen des jugendlichen Gehirns sind nach Aussage der Vertreter des Instituts für Hirnforschung im UKE in Hamburg im Erwachsenenalter oft nicht mehr rückgängig zu machen."

Das glaubt zwar außer Thomasius kein Forscher der Welt, aber für nen SPD-Innenexperten reicht es allemal.

Die ganze Antwortmail könnt ihr natürlich auf der Webseite des DHV nachlesen - http://www.hanfverband.de/protestmailer/?Seite=Feedback&PROTEST_NUMMER=8

Illuminati
wieso tun sich nicht mal endlich ein paar (am besten internationale) Ärzte, die sich mit der Cannbinoidforschung befassen, zusammen und schreiben Herr Thomasius (der in meinen Augen den, von mir extra weggelassenen, "Dr."-Titel nicht verdient ) an und klären den (bestimmt schon sehr senilen) Arzt auf?

Wegen Menschen, wie ihm werde ich wohl nie mein Recht auf Cannabis als Medizin bekommen.

*grimm!*

Herbarius
Viel schlimmer, als dass er eine umstrittene Tatsache als Begründung angibt, ist doch, dass er gar nicht auf das Thema eingegangen ist...

Dass es bei Minderjährigen keine "geringe Menge" gibt, ist doch unangetastet.


Abgesehen davon tut ihr dem Herrn Dr. Thomasius vielleicht ein bisschen Unrecht. So schlimm, wie er oft dargestellt wird, ist er meines Erachtens überhaupt nicht. In den Fernsehberichten, in denen ich ihn gesehen habe, war er zwar nicht gerade ein Freund der Kiffer, aber er hat auch nicht unsachlich Cannabis verteufelt.
Seine negative Einstellung zu der Droge kann man außerdem verstehen, wenn man seine Arbeit bedenkt. dort kommt er ja gewisser weise nur mit den krassesten der krassesten Fälle von Cannabismißbrauch in Berührung.

chill-o-matic


Guten Tag!
In Ihrer Mail, die ich wortgleich von vielen anderen Mailschreibern erhalten
haben, kritisieren Sie das Vorhaben, den Grenzwert für die „geringe Menge“,
nach denen Verfahren wegen des Besitzes von Cannabisprodukten eingestellt
werden können, von jetzt zehn auf künftig sechs Gramm zu senken.
Auch wir Hamburger Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass eine Angleichung
der Rechtspraxis in den Bundesländern in dieser Frage erforderlich ist und
der Grenzwert bei dieser Angleichung auch leicht gesenkt werden sollte. Gern
möchte ich Ihnen die Gründe für unseren Standpunkt näher darlegen.
In § 31 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist geregelt, dass die
Staatsanwaltschaft bei Straftaten nach dem BtMG ein Verfahren einstellen
kann, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in
geringer Menge besitzt. Es handelt sich bei dem Besitz von
Betäubungsmitteln in geringen Mengen also grundsätzlich um eine Straftat,
der Besitz von geringen Mengen ist ausdrücklich in keinem Bundesland
straffrei. Die Staatsanwaltschaft hat nur die Möglichkeit, von der
Verfolgung der Straftat abzusehen.
Die Frage, was eine „geringe Menge“ ist, wird zurzeit in den Bundesländern
völlig unterschiedlich beantwortet. Für Cannabis gilt bisher in Hamburg eine
Menge von 6 Gramm als gering. In Bayern und Sachsen liegt der Grenzwert
deutlich darunter, in Schleswig-Holstein lag der Schwellenwert bisher bei
bis zu 30 Gramm. Dieser Zustand, dass Personen für die gleiche Straftat
unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, ist nicht
gerecht.
In der sog. „Cannabis-Entscheidung“ hat das Bundesverfassungsgericht aus dem
Jahr 1994 die Bundesländer deshalb auch aufgefordert, die Definition der
„geringen Menge“ und damit die Einstellungspraxis der Gericht in den Ländern
anzugleichen, damit die Ungleichbehandlung in der Strafverfolgung beseitigt
wird.
Nachdem das Max-Planck-Institut in einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2006
die sehr unterschiedliche Handhabung der Gerichte bei der Einstellung von
Drogendelikten nochmals aufgezeigt hat, wurde nun auch bei der Konferenz der
Gesundheitsminister im Sommer dieses Jahres das Ziel vorgegeben, in den
Ländern zu einer einheitlichen Einstellungspraxis zu kommen.
Dieses Anliegen unterstützen wir Sozialdemokraten ausdrücklich, weil die
Strafverfolgung einen sehr sensiblen Bereich darstellt und für den Einzelnen
sehr einschneidend ist. Es ist ungerecht, dass dieselbe Handlung anhand von
völlig unterschiedlichen Richtlinien in den einzelnen Ländern beurteilt
wird.
Die zweite Frage betrifft den Grenzwert der geringen Menge, auf den sich die
Länder einigen sollen. Da der Begriff der geringen Menge bisher von Land zu
Land völlig unterschiedlich interpretiert wird, muss nun ein für alle
verträglicher Kompromiss erwirkt werden. Schleswig-Holstein hat bereits
angekündigt, den Grenzwert deutlich auf das Niveau der anderen Bundesländer
abzusenken.
Eine leichte Absenkung des Wertes in Hamburg von zehn auf künftig sechs
Gramm stellt unserer Meinung nach keine gravierende Einschränkung dar.
Weiterhin wird es in unserer Stadt möglich sein, kleine Mengen an
Cannabisprodukten zu besitzen, ohne strafrechtlich belangt zu werden.
Entgegen Ihrer Ansicht zeigen leider aktuelle Studien auf, dass der
Wirkstoffgehalt von Cannabisprodukten in Deutschland sowie auch der
Cannabiskonsum bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich
angestiegen ist und sich Cannabis quasi zu einer Art „Alltagsdroge
entwickelt hat. Die Durchschnittswerte des THC der Cannabisproben in
Deutschland liegen Studien zufolge mittlerweile bei 18 bis 20 Prozent (in
anderen EU-Ländern liegt der Wert bei ca. 6 bis 8 Prozent). Dieser Anstieg
hat insbesondere für junge Konsumenten verheerende Folgen, die nicht
hinnehmbar sind. Immer mehr Kinder und Jugendliche suchen nach intensivem
Cannabiskonsum die Hilfe von Psychologen, mit steigender Tendenz. Es ist
nachgewiesen, dass das Gehirn in der pubertären Entwicklungsphase besonders
stark auf negative Effekte des Cannabis reagiert. Die durch Cannabis
verursachten Veränderungen des jugendlichen Gehirns sind nach Aussage der
Vertreter des Instituts für Hirnforschung im UKE in Hamburg im
Erwachsenenalter oft nicht mehr rückgängig zu machen.
Die Einschränkungen, die für die von Ihnen angeführten „Genusskonsumenten“
durch eine Herabsenkung des Grenzwertes für die „geringe Menge“ sind vor
diesem Hintergrund wohl unzweifelhaft hinnehmbar.
Die Herabsenkung des Grenzwertes soll und wird auch nicht zu einer
Kriminalisierung der Gesellschaft führen. Es soll vielmehr verdeutlicht
werden, dass es sich bei Cannabis um eine - insbesondere für Kinder und
Jugendliche - gesundheitsschädliche Substanz handelt, deren Besitz und
Konsum nur im Einzelfall keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Dass auch
Alkohol als „Staatsdroge Nr. 1“ erhebliche gesundheitliche Risiken und
Folgen für die Menschen hat, ist unbenommen und soll nicht verharmlost
werden. Es ist aber natürlich so, dass nachträgliche Verbote und
Konsumeinschränkungen sehr schwer durchsetzbar sind. Und trotzdem gehen wir
an vielen Stellen durch Absenkung von Promillegrenzen auch hier einen
konsequenten Weg des Zurückdrängens.
Gerade an dem Beispiel des Alkohols wird aber deutlich, wie schwierig es
ist, Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, wie gefährlich der Konsum sein
kann, wenn er doch in den meisten Supermärkten – ähnlich einem
Grundnahrungsmittel - angeboten und auch noch aktiv beworben wird.
Für uns Sozialdemokraten steht aufgrund der besorgniserregenden
Entwicklungen außer Frage, dass ein legales Nebeneinander von verschiedenen
Drogen zum freien Konsum nicht gewollt sein kann, sondern dem bereits weit
verbreiteten Cannabiskonsum - insbesondere durch Kinder und Jugendliche -
durch geeignete Maßnahmen begegnet werden muss. Neben der geringfügigen
Herabsetzung des Grenzwertes für die „geringe Menge“ nach § 31 a BtMG sind
dabei natürlich insbesondere Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche
und die Verbesserung der Suchtberatungsmöglichkeiten zu nennen, für die wir
uns einsetzen. Die Einschränkungen, die dadurch für den Einzelnen entstehen
können, sind unserer Ansicht nach geringfügig und daher hinnehmbar.
Ich hoffe, dass Sie nach diesen Ausführungen Verständnis für unseren
Standpunkt haben können und verbleibe mit freundlichen Grüßen Dr. Andreas
Dressel MdHB
www.andreas-dressel.de


Quelle: Andres Dressels Antwortsmail


Ich finde so einen Text erbärmlich und will eine Antwort dazu erstelle, ich bitte um eure Unterstützung!

RaveN
*push*

*pfeif*

Budforce
Da wird gerne auf irgendwelche Feststellungen des BvG hingewiesen und schnell gehandelt, aber dass genau dieses BvG auch schon vor 4 Jahren die Handhabung, mit Cannabiskonsumenten umzugehen(man wird zu Fuß erwischt, führt somit kein Fahrzeug, bekommt trotzdem Drogenscreening angeordnet und kann seinen Führerschein verlieren!), als verfassungswidrig eingestuft hat. *hand*

Sieht man mal wie auf die Verfassung geschisssen wird wenns um Geld geht.
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