CLN#178: Berlin, BVerfG, Mai, Singapur, UK, NL |
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Joe Wein |
CannabisLegalNews (Nummer 178, 11.05.2005)
http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm http://www.cannabislegal.de/cln/ (Übersicht!) Ein Service von cannabislegal.de "Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm Anmeldung: [email]cannabislegalnews-subscribe Abmeldung: [email]cannabislegalnews-unsubscribe Spenden: http://www.cannabislegal.de/aktionen/spende.htm ================ INHALT 1. Berliner Senat behält 15g-Grenze bei 2. Protestmailer beim DHV 3. 11 Jahre Cannabisentscheidung 4. Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung 5. Singapur: Todesstrafe für Cannabis 6. Großbritannien: Liberalisierung fördert Konsum nicht 7. Niederlande: Legalisierung bevorzugt 8. Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung 9. Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück 10. INCB-Jahresbericht 2004 erschienen 11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik ================ 1. Berliner Senat behält 15g-Grenze bei http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#1 Der Berliner Senat hat im April die "geringen Menge" bei Cannabis neu geregelt, aber anders als vom Berliner Abgeordnetenhaus beschloßen. Bei Besitz von bis zu 10g werden Verfahren regelmässig eingestellt, wenn kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht (was etwa bei Besitz auf dem Schulgelände der Fall ist). Bei bis zu 15g kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, muss es aber nicht. Das Abgeordnetenhaus wollte diese Grenze bei 30g ansetzen, wie in Schleswig-Holstein seit über einem Jahrzehnt. Dagegen brachte die Staatsanwaltschaft Einwände vor, die sie mit einem gestiegenen Wirkstoffgehalt von Cannabis begründete. Der Deutsche Hanf Verband gab dazu eine Pressemitteilung heraus:
Hier sind weitere Details aus der Verfügung des Berliner Senats zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen Cannabis. Eine Einstellung ist auch im Wiederholungsfall und bei Vorstrafen vorgesehen. Erfreulich ist, dass der empfohlene Ermittlungsaufwand beschränkt wird, so dass z.B. Wohnungsdurchsuchungen wie etwa in Bayern bei geringen Mengen eher unwahrscheinlich sind.
Drogenpolitik in den Ländern: Berlin http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be Senat reformiert Cannabisrichtlinie [05.04.2005] http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/04/05/25436/index.html Straffrei kiffen [06.04.2005] http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/436790.html Wirkstoffgehalt von Cannabis http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/wirkstoffgehalt.htm Drogenpolitik in den Ländern: Berlin http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#be ================ 2. Protestmailer beim DHV http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#3 Seit 17.03.2005 gibt es auf der Website des Deutschen Hanf Verbands ein Formular, mit dem man sich auf einfache Weise an einer Protestaktion gegen die damals noch ausstehende Umsetzung des Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses zur Cannabisliberalisierung beteiligen konnte. Am 20.04.2005 kam eine Protestmail mit dem Titel "Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden!" hinzu:
Deutscher Hanf Verband - Homepage http://www.hanfverband.de Deutscher Hanf Verband - Protestmailer http://www.hanfverband.de/protestmailer/index.php ================ 3. 11 Jahre Cannabisentscheidung http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#4 Am 9. März wurden es 11 Jahre seitdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber in einer damals viel Aufsehen erregenden Entscheidung vorschrieb, eine bundesweit "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" zur straffreien Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis sicherzustellen. Binnen weniger als eines Jahres zeigte sich damals, dass die Länder sich im Bundesrat nicht auf eine einheitliche Mengenregelung einigen wollten. Seitdem wird das Problem verschleppt. Eine Studie im Jahre 1997, die Zahlen von 1994 und 1995 auswerte, dokumentierte erhebliche Unterschiede in der Einstellungspraxis zwischen den Bundesländern. Trotzdem kam es zu keiner bundesweit verbindlichen gesetzlichen Regelung der Verfahrenseinstellung durch den Bundestag. Im Jahre 2002 legte das Amtsgericht Bernau dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die laufende Rechtspraxis mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Im folgenden Jahr startete eine vom Bundesgesundheitsministerium unterstützte Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg zur Rechtspraxis. Sie sollte neuere Daten liefern und dabei einige methodischen Mängel der Studie von 1997 vermeiden. Diese ließ z.B. keine direkte Aussage zu, welcher Prozentsatz der Verfahren bei wieviel Gramm in welchem Bundesland eingestellt wurde. Ohne das Ergebnis der laufenden Studie abzuwarten, die aktuelle und relevante Daten liefern würde, lehnte das Bundesverfassungsgericht im Juli 2004 den Bernauer Vorlagebeschluß ab. Im Herbst war die Studie dann abgeschlossen und ihr Ergebnis wurde der Bundesregierung übergeben. Seitdem liegt der Bericht unter Verschluß: Die MPI-Studie ist nach wie vor unveröffentlicht. Laut Bundesgesundheitsministerium soll sie in der "ersten Jahreshälfte" erscheinen, berichtet das "Neue Deutschland" am 15.03.2005. Die derzeitige Rechtspraxis, die gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip des Grundgesetzes verstösst, geht vorerst weiter. Verstösst die Cannabisprohibition gegen das Grundgesetz? http://www.cannabislegal.de/recht/gg.htm Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts [09.03.1994] http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm Karlsruhe nimmt Vorlagebeschluss nicht an [CLN#165, 16.07.2004] http://www.cannabislegal.de/cln/cln165.htm#1 Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau (2002) http://www.cannabislegal.de/recht/bernau.htm Rechtsungleichheit in den Ländern (§ 31a) http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm Studie des Max-Planck-Instituts Freiburg (Albrecht / Paoli) http://www.cannabislegal.de/studien/mpi-ap.htm Studie über Cannabis vor der Freigabe [Neues Deutschland, 15.03.2004] http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=68915&IDC=2 Was jeder einzelne für die Cannabisreform tun kann http://www.cannabislegal.de/aktionen/jedereinzelne.htm ================ 4. Maiveranstaltungen zur Cannabislegalisierung http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#6 Wie in jedem Jahr fanden am ersten Samstag im Mai in weltweit ca. 200 Städten Veranstaltungen zur Cannabislegaliserung statt. Dieses Jahr sind u.a. die folgenden Städte mit dabei: - Rostock - Potsdam - Leipzig - Frankfurt - Luxemburg Aktionen am 07. Mai 2005 http://www.cannabislegal.de/aktionen/mmm2005.htm ================ 5. Singapur: Todesstrafe für Cannabis http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#7 Was ist gefährlicher, Cannabis oder die Gesetze dazu? Wahrscheinlich am Freitag (13.05.2005) soll in Singapur ein Vater von zwei Kindern am Galgen sterben. Shanmugam Murugesu (38) war mit einem kg Cannabis erwischt worden. Das drakonische Drogengesetz der Inselrepublik sieht für mehr als 500g Cannabis zwingend die Todestrafe vor. Von Cannabis selbst ist - anders als etwa bei Alkohol, der auch in Singapur legal ist - kein Todesfall durch Überdosiserung bekannt. Seit 1991 sind in Singapur 400 Menschen hingerichtet worden, bei nur 4,2 Millionen Einwohnern, ein Großteil davon wegen Verstössen gegen das Drogengesetz. Damit hat das Land auf die Einwohnerzahl bezogen die höchste Hinrichtungsrate der Welt. Vor drei Jahren entkam Julia Bohl, eine damals 23-jährige Deutsche, nur knapp einem Todesurteil wegen Cannabisbesitzes. Vorigen Juli wurde der 39-jährige Raman Selvam Renganathan wegen Cannabisbesitzes am Galgen hingerichtet. Die beiden Söhne von Shanmugam Murugesu, Krishnan und Gopalan, verteilten 900 Flugblätter in der Stadt, in denen sie Passanten zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten aufriefen. Präsident SR Nathan lehnte im April jedoch ein Gnadengesuch ab. Am Freitag, 06.05.2005 demonstrierten 120 Menschen gegen das Todesurteil. Es war die erste Demonstration dieser Art in Singapur. Die staatlich gelenkten Medien berichteten nicht über die Veranstaltung, die von der Polizei vorzeitig abgebrochen wurde. Amnesty international ruft zu Schreiben per Fax an den Justizminister, den Generalstaatanswalt und den Obersten Richter von Singapur auf, mit Kopie an den Botschafter:
Die entsprechende Anschrift des Botschafters der Republik Singapur in Berlin ist:
Singapore finally finds a voice in death row protest [Observer (UK), 08.05.2005] http://observer.guardian.co.uk/international/story/0,6903,1479037,00.html Singapur: Wegen Hanf gehängt [CLN#167, 30.07.2004] http://www.cannabislegal.de/cln/cln167.htm#4 Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002] http://www.cannabislegal.de/cln/cln068.htm#7 Drogen in Singapur http://www.cannabislegal.de/international/sg.htm ================ 6. Großbritannien: Liberalisierung fördert Konsum nicht http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#8 Im Januar 2004 wurde Cannabis in Großbritannien in die am wenigsten restriktive Kategorie des britischen Drogengesetzes umgestuft. Seitdem erfolgt bei Besitz im Regelfall nur noch eine Verwarnung, aber keine Anzeige. Diese Liberalisierung hat zu keinem Anstieg des Konsums geführt, wie eine aktuelle Studie ergab. Eine britische Studie hat ergeben, dass nach Jahren der stetigen Zunahme nun im Jahr nach der Umstufung die Zunahme ganze 0,5% betrug, verglichen etwa mit 45% im Jahre 1998. "Unsere ersten Anzeichen zeigen, dass (die Umstufung) im Grunde genommen überhaupt keine Auswirkung auf den Gebrauch von Cannabis hatte," sagte Matthew Atha, der Direktor der Unabhängigen Drogenbeobachtungsstelle (Independent Drugs Monitoring Unit), die die Studie erstellte ("Our first indications are that [the change in the law] has essentially had no effect at all in user levels of cannabis."). Die Studie ergab ausserdem, dass das Image von Cannabis sich verschlechtert hat, und zwar seit 2001, als eine Liberalisierung erstmals von der britischen Regierung im Gespräch war. Cannabis is losing its cool for the young [Observer (UK), 27.03.2005] http://observer.guardian.co.uk/uk_news/story/0,6903,1446275,00.html Cannabis in Großbritannien http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm ================ 7. Niederlande: Legalisierung bevorzugt http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#9 Die Häfte der Niederländer sind laut einer Umfrage für die Zeitung "Trouw" für eine Legalisierung von Cannabis. Zusammen mit dem Sechstel der Bevölkerung, das eine Fortfürung der bisherigen Duldungspolitik bevorzugt, sind damit etwa doppelt soviele unserer Nachbarn für eine liberale Politik als für eine Verschärfung, die lediglich von einem Drittel der Bevölkerung befürwortet wird. In den Niederlanden wird der Besitz, Erwerb und Kleinhandel mit Cannabis seit 29 Jahren de facto nicht mehr verfolgt, während der Anbau in der Illegalität belassen wurde.
Relative Mehrheit der Niederländer für Legalisierung von Cannabis-Produkten [Der Standard (AT), 27.04.2005] http://derstandard.at/?url=/?id=2029006 Cannabis in den Niederlanden http://www.cannabislegal.de/international/nl.htm ================ 8. Kanada: Cannabisarznei erhält Zulassung http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#10 In Kanada hat ein Arzneimittel auf Basis von Cannabisauszügen die arzneimittelrechtliche Zulassung erhalten, wie die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin berichtet:
Cannabis als Medizin http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm ================ 9. Mannheim: Staatsanwaltschaft gibt Cannabis zurück http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#11 Am 18.04.2005 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim auf richterliche Anordnung dem Patienten Michael F. Cannabiskraut und Cannabis zurückgegeben. Es handelt sich dabei um die erste Rückgabe von beschlagnahmten Cannabis zur medizinischen Verwendung. Michael F. musste bereits seit sechs Jahren mit der Justiz kämpfen. Im Jahre 1999 waren 200g Cannabis bei ihm beschlagnahmt worden, drei Jahre später 400g. Im Mai 2003 wurde der Patient freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Im Januar 2005 wurde der Freispruch endlich bestätigt. Erneuter Freispruch für Patienten [CLN#177, 21.02.2005] http://www.cannabislegal.de/cln/cln177.htm#2 Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten [CLN#112, 30.05.2003] http://www.cannabislegal.de/cln/cln112.htm#2 Cannabis als Medizin http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm ================ 10. INCB-Jahresbericht 2004 erschienen http://www.cannabislegal.de/cln/cln178.htm#13 Der internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) in Wien hat am Mittwoch, 02.03.2005 seinen Jahresbericht für das vergangene Jahr vorgestellt. Europa: 28,8 Millionen Europäer (5,3%) konsumierten in den vergangenen 12 Monaten Cannabis. Der Anbau von Cannabis in Europa nimmt zu. In vielen Balkanstaaten ist er weit verbreitet. In Osteuropa steigt die Produktion von synthetischen Drogen wie Amphetamin und MDMA. Der Kontrollrat befürchtet eine Zunahme des illegalen Drogenhandels durch die EU-Vergrößerung. Zwei Drittel der etwa 4 Millionen Konsumenten illegaler Opiate leben in Osteuropa, vor allem in Rußland. Etwa 2% der russischen Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren injizieren Drogen. Rund 90% des Heroins auf dem europäischen Schwarzmarkt stammt aus Afghanistan. Im Jahr 2003 beschlagnahmten russische Truppen 2,7 t Heroin entlang der 1300 km langen Grenze zwischen Afghanistan und Tadschikistan, weniger als 1% der afghanischen Jahresproduktion. Europa importiert etwa 200 t Kokain pro Jahr aus Südamerika. Die Haupteinfuhrländer sind Spanien und Portugal. USA: Die Vereinigten Staaten sind der weltgrößte Drogenmarkt. Der Konsum von Drogen ist seit 2002 stabil. Etwa jeder Zwölfte (8,2%) hat im vergangenen Monate illegale Drogen konsumiert, die meisten davon Cannabis. Etwa 2.500 t Cannabis werden pro Jahr in den USA angebaut. 3,3 Millionen Cannabispflanzen wurden vernichtet (der Großteil davon wildwachsende Nutzhanfpflanzen). Mittelamerika und Karibik: Durch die grosse Nachfrage nach Kokain in den USA und die Bekämpfung des Handels wurden viele Länder in der Karibik und Mittelamerika zu Transitländern zwischen den Andenstaaten und dem grössten Abnehmermarkt. Das hat zur Folge, dass sich der Kokainkonsum immer mehr auch in diesen Ländern verbreitet. Marokko: Die Cannabisanbaufläche für 2003 wird auf 134.000 ha geschätzt, mit einer Jahresproduktion von 3000 t Cannabisharz (Haschisch). Afghanistan: Die Produktion illegaler Drogen hat eine Rekordhöhe erreicht. Etwa ein Drittel der Opiumernte wird über ehemalige Sowjetrepubliken in Zentralasien exportiert. Die Opiumernte für 2003 wird auf 3600 t geschätzt, etwa 75% der Weltproduktion. Im Jahre 2004 erreichte die Ernte 4200 t. Die Anbaufläche stieg von 80.000 auf 130.000 ha. Report of the INCB [02.03.2005] http://www.incb.org/e/ar/2004/index.htm Drogen-Brennpunkt Osteuropa [Abendblatt, 03.03.2005] http://www.abendblatt.de/daten/2005/03/03/405655.html UN und internationale Drogenpolitik: http://www.cannabislegal.de/international/un.htm ================ 11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik: 13.08.2005 Berlin: Hanfparade Herbst 2005 Rostock: Hanffest 09.-10.09.2005 Leiden (NL): IACM-Konferenz Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen: http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm ================ Mit freundlichen Grüßen Joe Wein http://www.cannabislegal.de ================ Kontakt: http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm Anmeldung: [email]cannabislegalnews-subscribe Abmeldung: [email]cannabislegalnews-unsubscribe Spenden: http://www.cannabislegal.de/aktionen/spende.htm |
Hille |
hat schon jemand an die Botschaft geschrieben? wegen 500 Gramm hingerichtet werden, überlegt Euch das mal... finster... |
Joe Wein |
Ja, ich selbst habe geschrieben. Soeben gingen drei Faxe nach Singapur raus und eines an die oertliche Botschaft (in meinem Fall Tokio) mit Kopien der drei anderen Schreiben. Hier ist mein persoenlicher Text:
Falls es nichts nuetzt, ist Shanmugam Murugesu wahrscheinlich morgen um diese Zeit bereits tot. Joe |
Hille |
nicht ganz so gut, aber diese Situation ist neu und irgendwie überfordernd... |
Lenny |
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe von der Hinrichtung des Shanmugam Murugesu am 13.05.2005 erfahren und möchte hiermit um seine Begnadigung bitten. Da Herr Murugesu keinem Menschen körperlichen Schaden angetan hat, steht eine Bestrafung eines Drogendeliktes mit dem Tode nicht im Verhältnis zum Schaden der durch das Verbrechen selbst entsteht. Ich denke, dass in einem Land, das in den letzten Jahren solche ökonomischen Fortschritte gemacht hat, auch die Strafmaßnahmen -im Hinblick auf die Menschlichkeit und westliche Strafnormen- neu überdacht werden müssen. Bitte sehen Sie von der Hinrichtung des zweifachen Familienvaters ab. Mit freundlichen Grüßen .... _________________________________________________________________ Obs wohl noch etwas nützt? jetzt is schon der Tag X... Die Hoffnung stirbt zuletzt !! |
phlanze |
Hallo, ich kann um diese Uhrzeit natürlich nur eine E-Mail schreiben.
Vielleicht hilft es ja auch so, dass von der Hinrichtung abgesehen wird, wenn man nichts macht, zieht man ja quasi mit am Strick ... Vielleicht stilistisch nicht ganz so ausgezeichnet, aber für kurz nach vier nachts doch hoffentlich ausreichend:
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macrocosmic |
Prosciutto |
Tragisch. Aber dieser Mann sollte die Gesetze gekannt haben und sich des Risikos bewusst gewesen sein. Es war völlig verantwortunglos von Shanmugam Murugesu, mit dieser Menge unterwegs gewesen zu sein, v.a. da er Kinder hinterlässt, die sich in einem Alter befinden, in dem es wichtig für die Entwicklung ist, beide Elternteile zu haben. Und sonst gibts keine Kommentare dazu? |
[user:14152] |
Mario |
geht es nicht er darum, das ein mensch aufgrund eben DIESER gesetzte sterben muss(te)? ob er die gesetzteslage gekannt hat oder nicht spielt doch wirklich keine große rolle, fakt ist, das in sigapur, menschen wegen drogenbesitzes von mehr als 1000g sterben müssen. vorallem triffts doch den wirklich falschen, das kleinste licht hinter dem handel. würde es solche menschen nicht geben (zum jetztigen zeitpunkt), wäre der kreis der kiffer auf der welt wesentlich kleiner. |
Kantakukuruz |
Hmm... einerseits ist es Sache eines Landes, was für Gesetze es macht. Wir sollten nicht bloß argumentieren: "Bei uns wär so ein Delikt ne Bagatelle" und sich dabei denken: "Wir wissens halt besser".
Andererseits ist die Todesstrafe immer barbarisch, egal um was für ein Verbrechen es sich handelt. Aber letztlich müssen das die Leute in den Ländern selber erkennen. Wir können höchstens zum Nachdenken anregen. Und wenn man solche Mail-Aktionen in dem Sinn verseht, dann haben sie auch ihre Berechtigung. |
Lenny |
Hey, weiss eigentlich irgendwer, wie die Sache ausgegangen is? Würde mich ma interessieren.
Grüße, Lenny |
Dr.Pepper |
| Joe Wein | 08:33 28.12.05 CLN#180: CH, Bätzing, Verkehr, Thomasius, Medizin (1|1758) |
| Dr.Pepper | 11:07 11.06.05 CLN#178: Berlin, BVerfG, Mai, Singapur, UK, NL (13|2567) |
| Joe Wein | 09:11 21.02.05 CLN#177: Medizin, Belgien, Schweiz, Pilze, Bremen |