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CLN#176: BVerfG, Grenzwert, Grüne, Bremen, Folter, Sport

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Joe Wein
CannabisLegalNews (Nummer 176, 15.01.2005)
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm
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INHALT

1. Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf
2. VfD und DHV fordern wissenschaftlich fundierte Grenzwerte
3. Grüne begrüßen Cannabisentscheidung
4. Tödliche Drogenpolitik
5. Verbände fordern "Ende der Brechmittel-Folter"
6. Tödlicher Sport
7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik

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1. Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#1

Eine Null-Promille-Regelung beim Cannabiswirkstoff THC ist nicht verhältnismässig und damit nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2004. Der Nachweis von THC im Blut sei nicht unabhängig von der Menge geeignet, ein Fahrverbot zu begründen.

Zur Begründung hieß es, dass THC-Spuren wegen des technischen Fortschritts noch Tage nach dem Haschisch-Konsum im Blut gefunden werden könnten. Die vom Gesetzgeber angenommene Identität der Wirkungs- und Nachweiszeit treffe deshalb nicht mehr zu und müsse verfassungskonform ausgelegt werden. Das Gericht sprach sich für einen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter im Blut aus, bisher bedeutete jede noch so kleine Menge Fahrverbot. (Aktenzeichen: 1 BvR 2652/03 - Beschluss vom 21. Dezember 2004)

Ein Autofahrer hatte Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, weil er am Abend eine Haschischzigarette geraucht und sich 16 Stunden später ins Auto gesetzt hatte. Der Mann war am Tag nach dem Drogenkonsum wegen einer anderen Sache ausgerechnet zur Polizei gefahren. Die Beamten stellten bei ihm körperliche Auffälligkeiten fest und überredeten ihn zu einem freiwilligen Urintest, bei dem Spuren des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von weniger als 0,5 Nanogramm pro Milliliter festgestellt wurden. Das Amtsgericht Kandel (Rheinland- Pfalz) verhängte eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels. Das Karlsruher Gericht hob das Urteil auf.

(Tagesschau.de, 13.01.2004)
http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3969072_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html


Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts [13.01.2004]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg05-004.html

BVerfG, 1 BvR 2652/03 vom 21.12.2004 [13.01.2004]
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20041221_1bvr265203.html

Limit am Steuer: Ein bisschen bekifft darf sein [Tagesschau.de, 13.01.2004]
http://tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3969072_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Cannabis und Führerschein
http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm


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2. VfD und DHV fordern wissenschaftlich fundierte Grenzwerte
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#2

Der Verein für Drogenpolitik e.V. und der Deutsche Hanf Verband haben zusammen eine Pressemitteilung zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum THC-Nachweis im Strassenverkehr herausgegeben:

Drogenpolitische Organisationen fordern wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte

Verein für Drogenpolitik e.V. und Deutscher Hanf Verband begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich THC an Steuer, und fordern das Bundesverkehrsministerium auf, Grenzwerte für THC festzusetzen, die den tatsächlichen Gefährdungspotenzialen Rechnung tragen.

Theo Pütz vom Fachreferat "Drogen und Verkehrssicherheit" begrüßt das Urteil des BVerfG grundsätzlich:
"Diese Entscheidung war überfällig, da seit Jahren bekannt ist, dass ein THC-Nachweis im Blut, gerade in niedrigen Konzentrationen, kein Beweis für eine Wirkung darstellt, und somit auch keine Gefährdungskonstellation gegeben ist."

Prof. Käferstein -Rechtsmedizin Köln- führt im Kongressbericht der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. 2003 aus: "Mit Sicherheit keinen Zweifel an einem zeitnahen Konsum kann man bei THC-Konzentrationen über 10 ng/ml haben, regelhaft wird zusätzlich OH-THC nachgewiesen".

PD Dr. Vollrath -Uni Würzburg- führt in seiner Studie "Fahrten unter Drogeneinfluss-Einflussfaktoren und Gefährdungspotenzial" 2001 aus: "Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hohen Konzentrationen und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis alleine verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration"

Prof. Dr. Schulz -Uni Würzburg- führt in seiner Literaturanalyse "Fahruntüchtigkeit durch Cannabis Amphetamin und Cocain" 1998 aus: "Im THC-Konzentrationsbereich 7-15 ng/ml sind nach vorliegenden Erkenntnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungseinschränkungen zu erwarten"

Alle genannten Studien wurden von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und über die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) veröffentlicht. Daher ist es aus Sicht von VfD und DHV nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf sah. In Anbetracht der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann es nur als grobe Willkür gewertet werden, dass die Grenzwertkommission einen Grenzwert von 1 ng/ml vorgeschlagen hat.

Theo Pütz vom Fachreferat "Drogen und Verkehrssicherheit" dazu: "Der vorgeschlagene Grenzwert der Grenzwertkommission von 1 ng/ml Blut basiert nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf der Sturheit einzelner Bundesländer, die sich gegen einen höheren Grenzwert ausgesprochen haben, ohne belegbare Erkenntnisse darüber, dass ab diesem Wert eine leistungseinschränkende Wirkung vorliegt."

Daher fordern die beiden drogenpolitischen Organisationen das Bundesverkehrsministerium und die Grenzwertkommission auf, Grenzwerte anhand der wissenschaftlich belegbaren Gefährdungspotenziale festzusetzen.

Ansonsten, so Theo Pütz von "Fachreferat Drogen und Verkehrssicherheit", muss sich die Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen, mit der Verkehrsgesetzgebung weiterhin primär Drogenpolitik zu betreiben.

(VfD und DHV, 14.01.2004)
http://www.drogenpolitik.org/politik/pm/pm25.php


Drogenpolitische Organisationen fordern wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte [14.01.2004]
http://www.drogenpolitik.org/politik/pm/pm25.php

Verein für Drogenpolitik e.V. - Homepage
http://www.drogenpolitik.org

Deutscher Hanf Verband - Homepage
http://www.hanfverband.de


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3. Grüne begrüßen Cannabisentscheidung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#3

Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, hat in einer Pressemitteilung zur Entscheidung Stellung bezogen:

Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es bedeutet einen ersten Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Drogen im Straßenverkehr. Wer aufgrund seines Drogenkonsums konkret beeinträchtigt ist, darf selbstverständlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies muss für Cannabis ebenso gelten wie für Alkohol.

Wer aber am Straßenverkehr teilnimmt, ohne vom früheren Cannabis-Konsum beeinträchtigt zu sein, darf nicht belangt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat angeregt, hier Cannabis-Grenzwerte zu benennen.

Das Urteil stärkt unsere grüne Forderung, mit Cannabis-Konsum endlich rationaler umzugehen.

(gruene-fraktion.de, 13.01.2004)
http://www.gruene-fraktion.de/cms/presse/dok/54/54168.bundesverfassungsgericht_stuetzt_forderu.htm


Bundesverfassungsgericht stützt Forderung nach rationalem Umgang mit Cannabis [gruene-fraktion.de, 14.01.2004]
http://www.gruene-fraktion.de/cms/presse/dok/54/54168.bundesverfassungsgericht_stuetzt_forderu.htm

Die Grünen und die Cannabisreform
http://www.cannabislegal.de/politik/gruene.htm


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4. Tödliche Drogenpolitik
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#4

Am 27.12.2004 verhaftete die Polizei in Bremen einen Mann aus Sierra Leone, nachdem er, als die Polizei ihm Fragen stellen wollte, Kügelchen geschluckt hatte. Die Polizei verdächtigte ihn des Handels mit Crack-Kokain. Der Versuch, die Kügelchen durch eine gewaltsame Verabreichung eines Brechmittels an den Gefangenen als Beweismittel sicherzustellen, endete tödlich. Ein für die Polizei tätiger Arzt flösste dem Mann grosse Mengen Wasser ein, um den Magen zu füllen und den medikamentös ausgelösten Brechreiz zu unterstützen. Nach Ansicht eines anwesenden Notarztes füllte sich dabei die Lunge mit Wasser und der Mann erlitt einen Gehirntod durch Ertrinken. Elf Tage später starb er auf der Intensivstation.

Ein ähnliches Schicksal ereilte vor drei Jahren Archidi J. (19) aus Kamerun. Er fiel bei einem gewaltsamen Brechmitteleinsatz ins Koma und starb einige Tage später. Der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) forderte damals ein bundesweites Verbot des gewaltsamen Brechmitteleinsatzes.

Hamburg wich nicht von der Methode ab, und auch Bremen wird es jetzt nicht tun. Gern wird in diesem Zusammenhang auf die abschreckende Wirkung des Brechmitteleinsatzes verwiesen. Ob dies wirklich der Fall ist, hält Siemering zumindest für fraglich: "Wir haben es immer wieder mit neuen Dealern aus Schwarzafrika zu tun, die das so verdiente Geld ihren Verwandten schicken. Ich bezweifle, daß denen die Konsequenzen bewußt sind."

(Welt, 06.01.2005)
http://www.welt.de/data/2005/01/06/384174.html?prx=1


Gedächtnisprotokoll des hinzugezogenen Notarztes [gruene-bremen.de]
http://www.gruene-bremen.de/start.html

Gefährliche Kugeln [Welt, 06.01.2005]
http://www.welt.de/data/2005/01/06/384174.html?prx=1

Crack in Hamburg [CLN#40, 14.12.2001]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln040.htm#4

VfD fordert Verbot des Brechmitteleinsatzes [CLN#41, 21.12.2001]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln041.htm#3


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5. Verbände fordern "Ende der Brechmittel-Folter"
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#5

Mehrere drogenpolitische aktive Verbände haben an einer Pressemitteilung mitgewirkt, die am Dienstag gemeinsam herausgegeben wurde.

Wir fordern ein Ende der Brechmittel-Folter in Deutschland!

Aktueller Anlass für diese gemeinsame Aktivität ist der erneute Tod eines Menschen - am Freitag, den 07.01.05 in Bremen - nach dem Einflössen von Brechmittel. Mit der Praxis der gewaltsamen Brechmittelvergabe über Magen- oder Nasensonden an des Drogenhandels Verdächtige steht die Bundesrepublik international isoliert da. Obwohl Jurist, nannte der Bremer Innensenator Röwekamp Kleinstdealer, bei denen meist lediglich Mengen im einstelligen Gramm-Bereich gefunden werden, "Schwerstkriminelle", gegen die man „unerbittlich“ vorzugehen habe und die daher auch "körperliche Nachteile" hinnehmen müssten.

Neben der Tatsache, dass hier zu Lande, bis zu einer richterlichen Entscheidung, die Unschuldsvermutung gilt, übersieht er somit großzügig, dass der vorliegende gewaltsame Brechmitteleinsatz nicht nur gegen die Strafprozessordnung, sondern auch gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstößt, sowie eine Form der Folter darstellt.

„Die Anwendung von körperlicher wie psychischer Gewalt zur evtl. Gewinnung von Beweisen ist und bleibt Folter und verstößt damit gegen das Grundgesetz“, formuliert hierzu Marco Jesse, Mitglied des bundesweiten JES Sprecherrats.

Wer in diesem Zusammenhang auf mögliche Drogentodesfälle hinweist, wirkt wenig überzeugend, da die Politik den Tod unzähliger Drogenkonsumenten billigend in Kauf nimmt. Selbst die Möglichkeit der inhaltlichen Analyse, dem sogenannten Drug- Checking, bleibt den KonsumentInnen verwehrt, obwohl schon mit dieser einfachen Maßnahme viel verhindert werden könnte.

Spätestens seit dem Tode Achidi Johns 2001 in Hamburg tragen Brechmitteleinsätze sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch in den Augen der Betroffenen zudem den Charakter einer "Polizeistrafe". Durch die Brechmitteleinsätze soll zwar nicht eine Aussage in Form des gesprochenen oder geschriebenen Wortes erzwungen werden. Die Betroffenen sollen aber genötigt werden, aus ihrem Körper heraus Beweismittel hervorzubringen, die in einem Strafverfahren gegen sie verwendet werden sollen. Unter anderem aus diesem Grunde werden Brechmitteleinsätze auch von deutschen Juristen abgelehnt, wie Jürgen Heimchen vom Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V. erklärt.

Des Weiteren betont Jürgen Heimchen: „Der 105. Deutsche Ärztetag hat sich bei seinem Beschluss vom Mai 2002 ausdrücklich auf die UN-Resolution vom 18. Dezember 1982 bezogen: In der UNResolution vom 18.12.1982 heißt es im Grundsatz: "Es verstößt gegen die ärztliche Ethik, wenn medizinisches Personal, insbesondere Ärzte, sich mit Gefangenen oder Häftlingen in einer Weise beruflich befassen, die nicht einzig und allein den Zweck hat, ihre körperliche und geistige Gesundheit zu beurteilen, zu schützen oder zu verbessern"

Martin Rediker, Vorstandsmitglied der Grünen Hilfe, erklärte zu dem Vorfall in Bremen: "Für uns ist dies Ausdruck einer insgesamt menschenverachtenden Drogenpolitik, welche in letzter Konsequenz sogar den Tod von Menschen leichtfertig in Kauf nimmt.

Den Kern des Übels stellt für alle an dieser Pressemitteilung Beteiligte die herrschende Drogen-Prohibition dar, an der, wie Mathias Häde für den Vorstand von JES NRW formuliert, gegen jede Logik krampfhaft festgehalten werde.

Tilmann Holzer, Vorsitzender des Vereins für Drogenpolitik e.V., sagt hierzu: „Es ist höchste Zeit, dass der ideologisch geführte und erfolglose ‚Krieg gegen Drogen‘ beendet wird und die ebenso ausgeuferte wie offensichtlich erfolglose ‚Sondergesetzgebung‘ des BtmG, die offenbar sogar das Foltern Verdächtiger zulässt, wieder auf ein Maß zurückgeführt wird, welches mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist.“

(drogenpolitik.org, 11.01.2004)
http://www.drogenpolitik.org/politik/pm/pm24.php


Wir fordern ein Ende der Brechmittel-Folter in Deutschland! [drogenpolitik.org, 11.01.2004]
http://www.drogenpolitik.org/politik/pm/pm24.php


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6. Tödlicher Sport
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#6

"Wenn das Leben langweilig wird, riskiere es!" war das Motto des französischen Motorsportlers Thierry Sabine, der im Jahre 1979 die erste Rallye Paris-Dakar organisierte. Das taten denn auch viele Teilnehmer dieser Rallye. Bisher kam es zu insgesamt 45 Todesfällen, darunter zwei Motorradfahrer, die am 10. bzw. 11.01.2005 an den Folgen von Unfällen verstarben. Thierry Sabine selbst kam im Jahre 1986 bei einem Hubschrauberabsturz während der Rallye ums Leben.

Im Schnitt kam es bisher bei jeder der rund zweiwöchigen Motorsport-Veranstaltungen zu zwei Todesfällen. Die Teilnehmer, allesamt mündige Erwachsene, wissen das. Niemand fordert ein Verbot ihrer Veranstaltung, die von vielen Firmen gesponsort wird.

Cannabis dagegen ist in Deutschland seit mittlerweile 75 Jahren verboten, obwohl weltweit kein einziger Todesfall durch Überdosierung bekannt ist und diese Pflanze (trotz Verbot) von über 10 Millionen Menschen in Deutschland probiert oder regelmässig konsumiert wurde.

Man sieht, ob etwas verboten wird oder nicht, hat wenig mit dem damit verbundenen Risiko für den Einzelnen zu tun.

Wieder Toter bei Dakar - Meoni erlag Herzstillstand [Salzburger Nachrichten (AT), 13.01.2005]
http://www.salzburg.com/sn/nachrichten/artikel/1354683.html

Gefahren lauern in der Wüste [zdf.de, 30.12.2004]
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2244709,FF.html


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7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

01.-03.04.2005 Bern (CH): Cannatrade
07.05.2005 Weltweit: MMM 2005
Sommer 2005 Berlin: Hanfparade
September 2005 Köln: CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm

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Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de

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