CLN#164: Bernau, CDU, CSU, USA |
Suche |
Joe Wein |
CannabisLegalNews (Nummer 164, 09.07.2004)
http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm http://www.cannabislegal.de/cln/ (Übersicht!) Ein wöchentlicher Service von cannabislegal.de "Steter Tropfen höhlt den Stein" Kontakt: http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm Anmeldung: [email]cannabislegalnews-subscribe Abmeldung: [email]cannabislegalnews-unsubscribe Spenden: http://www.cannabislegal.de/aktionen/spende.htm ================ INHALT 1. Amtsgericht Bernau hört Gutachter an 2. CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung 3. Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU) 4. USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten 5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik ================ 1. Amtsgericht Bernau hört Gutachter an http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#1 Vor zwei Jahren legte das Amtsgericht Bernau in Brandenburg dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob das Verbot des Erwerbs und Besitzes von Cannabis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher über diesen Vorlagebeschluss nicht entschieden. Wenn aber aktuelle Erkentnisse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots des Besitzes zum Eigenkonsum begründen, dann müße dies auch für das Verbot des Handels gelten, argumentierte ein Anwalt in einem Fall, in dem es um den Verkauf von 450g Cannabis ging. Am Dienstag, 06.07. hat sich das Amtsgericht damit befasst und mehrere Gutachter angehört. Auch vor dem Vorlagebeschluss vom Frühjahr 2002 hatte es mehrere Experten angehört. Hier sind zwei aktuelle Berichte von den Gutachteraussagen am Amtsgericht Bernau zum Cannabisverbot, von Werner Graf (Hanfjournal) und von der "Märkischen Allgemeinen".
Cannabishandel bald nicht mehr strafbar? [Märkische Oderzeitung, 05.07.2004] http://www.moz.de/showArticle.php?OPENNAV=lokales&SUBNAV=bernau&ID=29357 Expertenstreit um Cannabis [Märkische Allgemeine, 07.07.2004] http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10323098/62249/ Amtsrichter Andreas Müller im Gespräch mit dem Hanf Journal http://www.hanfjournal.de/news/artikel-juni2003-s5-a1.html Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau http://www.cannabislegal.de/recht/bernau.htm Der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht http://www.hanfjournal.de/news/artikel-juni03-normkontrollklage.html Franjo Grothenhermen im Hanf Journal zum Amotivationalen-Syndrom http://www.hanfjournal.de/cool_tour/artikel-juni04-s11-a1.html ================ 2. CDU-Politiker verlangt Amtsenthebung http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#2 Der stellvertretende Landesvorsitzende der Brandenburger CDU, Sven Petke hat die Amtsenthebung des Bernauer Amtsrichters Andreas Müller gefordert. Er wirft ihm Rechtsbeugung vor, nachdem der Richter in einem Prozess, in dem es um Cannabishandel geht, Sachverständige zur Gefährlichkeit von Cannabis und zur Wirksamkeit des Verbots angehört hat. Der Ruf des Politikers nach Amtsenthebung erfolgte noch, bevor das Gericht überhaupt entschieden hat, ob es die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen soll, ob die im vorliegenden Fall gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe mit dem Verhältnismässigkeitsgebot des Grundgesetzes vereinbar ist. Richter Müller habe "nun schon zum wiederholten Male die Verfolgung schlimmer Drogendelikte verhindert", so der Politiker. Beim Strafverfahren, das zum ersten Vorlagebeschluss führte, auf den sich Petke bezieht, ging es wohlgemerkt um den Besitz von ganzen dreieinhalb Gramm zum Eigenkonsum – weniger als das Gewicht von zwei Teebeuteln. Die Staatsanwaltschaft lehnte damals zuerst eine Verfahrenseinstellung ab. Nachdem klar wurde, dass der Fall ans Bundesverfassungsgericht gehen würde, war es dann die Staatsanwaltschaft, die den Fall einstellen wollte.
Es gab einmal eine Zeit, da waren deutsche Richter keinem Grundgesetz verpflichtet, sondern urteilten nach dem, was Politiker als "gesundes Volksempfinden" definierten. Aus diesen Erfahrungen lernten die Väter des Grundgesetzes, als sie für die Bundesrepublik Deutschland eine unabhängige Justiz vorsahen, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ohne Beeinflussung durch Gesetzgeber oder Regierung arbeitet und somit als Kontrollinstanz für diese beiden anderen staatlichen Gewalten wirken kann. CDU-Vize verlangt Amtsenthebung von Bernauer Richter [Märkische Oderzeitung, 08.07.2004] http://www.moz.de/showArticle.php?OPENNAV=aktuelles&SUBNAV=berlin/brandenburg&ID=29636 Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg http://www.cannabislegal.de/politik/laender.htm#bb CDU/CSU und Cannabis http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm ================ 3. Antwort von Gerlinde Kaupa (CSU) http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#3 Am 06.05.2004 schrieben wir an die CSU-Bundestagsabgeordnete Gerlinde Kaupa, die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Am 08.07. haben wir von Frau Kaupa eine Erwiderung erhalten, die wir auf unserer Seite mit Briefwechsel mit Politikern veröffentlichen. Antwort von Frau Kaupa [08.07.2004] http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/brief-kaupa.htm#antwort2 Gerlinde Kaupa (CSU) http://www.cannabislegal.de/politik/csu-kaupa.htm CDU/CSU und Cannabis http://www.cannabislegal.de/politik/cducsu.htm Briefwechsel mit Politikern http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/index.htm ================ 4. USA: Repräsentantenhaus für Verfolgung von Patienten http://www.cannabislegal.de/cln/cln164.htm#4 148 Abgeordnete, etwas mehr als ein Drittel des US-Repräsentantenhauses stimmten am Mittwoch, 07.07. für einen Antrag, der es der US-Bundesregierung verboten hätte, Steuermittel für die Verfolgung von Patienten einzusetzen, deren medizinischer Gebrauch von Cannabis nach Gesetzen von Bundesstaaten legal ist. Inzwischen haben 9 Bundesstaaten solche Gesetze: Alaska, Colorado, Hawaii, Kalifornien, Maine, Nevada, Oregon, Vermont und Washington. 268 Abgeordnete des Repräsentantenhauses stimmten gegen die Resolution. Damit waren etwa 65% der Abgeordneten gegen die Duldung des medizinischen Gebrauchs. Eingebracht wurde der Antrag von Sam Farr, einem Demokraten und Dana Rohrabacher, einem Republikaner. Die Stimmenergebnisse fielen je nach Fraktion sehr unterschiedlich aus. Rund zwei Drittel der Demokraten stimmten für den Antrag. Unter den republikanischen Abgeordneten war es jedoch nur etwa ein Zehntel. Damit stellt das Stimmenergebnis im Abgeordnetenhaus das genaue Gegenteil des Meinungsbilds in der Bevölkerung dar. Cannabis als Medizin wird laut Meinungsumfragen von 70-80% der amerikanischen Bevölkerung befürwortet. Bis auf zwei Bundesstaaten, in denen das Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedete, erfolgte die Legalisierung für medizinische Zwecke in den meisten Fällen durch Volksabstimmumgen, mit einem mittleren Anteil der Ja-Stimmen von 60%. Den Anfang machten die Wähler von Kalifornien im November 1996. Cannabis als Medizin war jedoch keine Entdeckung der 90er Jahre. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert waren Cannabistinkturen als Schmerzmittel in den USA wie in Europa weitverbreitet. Ein im Jahre 1937 beschlossenes US-Bundesgesetz gegen Cannabis wurde gegen den Widerstand des US-Ärzteverbands AMA beschlossen. Bis 1942 stand Cannabis noch im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA. Erst im Jahre 1970 wurde der medizinische Gebrauch komplett verboten, und zwar im Zuge einer Neufassung des Bundesdrogengesetzes, zur der es vor allem deshalb kam, weil das Vorgängergesetz von 1937 vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden war. Ende der 70er Jahre erzwangen die ersten Patienten per Gerichtsurteil, dass sie für Cannabis als Arzneimittel nicht verfolgt werden konnten. Die US-Bundesregierung begann sogar, sie mit Cannabis aus staatlichem Anbau zu versorgen, damit sie ihnen nicht den Eigenanbau gestatten musste. Derzeit 7 Patienten beziehen weiterhin 300 Cannabiszigaretten pro Monat vom Staat. In den 80er Jahren wurde dieses Programm jedoch für Neuzugänge gesperrt, nachdem zahlreiche AIDS-Patienten die Aufnahme beantragten. Demnächst wird der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob die US-Bundesregierung überhaupt das Recht hat, den Umgang mit Cannabis als Arzneimittel zu verfolgen, wenn kein Handel und kein Transport in andere Bundesstaaten im Spiel ist. Nach der US-Verfassung ist die Zuständigkeit der Bundesregierung auf bestimmte, einzeln aufgezählte Bereiche beschränkt, ansonsten sind die Bundesstaaten zuständig. House Endorses Attacks on Patients [mpp.org] http://www.mpp.org/releases/nr070704.html Cannabis als Medizin http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm Cannabis in den USA http://www.cannabislegal.de/international/us.htm ================ 5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik: 21.07.2003 Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher 14.08.2004 Berlin: Hanfparade (www.hanfparade.de) 10.-12.09.2004 Berlin: InterHanf 2004 (Messe) 24.-26.09.2004 Köln: CannaBusiness 25.09.2004 Köln: Hanfdemo (www.hanfdemo.de) Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen: http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns! http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm ================ Mit freundlichen Grüßen Joe Wein http://www.cannabislegal.de ================ Kontakt: http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm Anmeldung: [email]cannabislegalnews-subscribe Abmeldung: [email]cannabislegalnews-unsubscribe Spenden: http://www.cannabislegal.de/aktionen/spende.htm |
Zwürfel - Rated R |
Dank dir, Joe Wein
Ich mach's mal kurz: 1.
2.
3.
Was für ein Argument...*kopfschüttel* 4.
Edit:
Gerade eben gelesen...
Edit: Da lassen die den Beschluss 2 Jahre ruhen und kurz bevor es wieder aktuell wird (siehe Entwicklung in Bernau), wird der Antrag mal so eben abgelehnt... |
Hans Wurstsuppe |
Als ich dies gelesen habe, ging es mir wie dir Zwürfel - Rated R. Man müsste ihr erneut schreiben und sie fragen, was ihrer Meinung nach mit Deutschland "passieren" würde, wenn wir diesen Schritt machen würden. |
Kantakukuruz |
Mit Deutschland würde nichts passieren. Aber ein Land, in dem z.B. die Menschenrechte missachtet werden, könnte sagen: Wieso sollen wir uns an UNO-Beschlüsse halten? Deutschland tut es doch auch nicht. |
Felix |
Kanta, das könnten solche Länder auch heute schon sagen und sich dabei auf die Niederlande beziehen. Aber sie tun es nicht, warum sollte es dann bei einer Legalisierung in Deutschland anders sein? |
Kantakukuruz |
Weil es in den Niederlanden keine Legalisierung gibt.
Die Lösung für unser aller Problem muss gar nicht die Legalisierung sein. Man könnte eine Lösung finden, bei der Cannabis illegal ist und trotzdem unter bestimmten Bedingungen der Umgang damit nicht strafbar ist. Also wie in Holland. Dagegen gibt es den Einwand, dass das nach den deutschen Rechtsnormen angeblich nicht möglich ist. Aber genau so ist man in Deutschland schon mal vorgegangen. Nämlich bei der Reform des Abtreibungsrechts. |
Sven |
Was meint ihr, ob an diesem Tag "Geschichte" geschrieben wird? Man darf auf jeden Fall gespannt sein. |
Joe Wein |
Kantakukuruz:
Wieso soll man sich an UNO-Beschluesse halten? Wie war das doch nochmal im Fall des Angriffskriegs gegen den Irak? Oder bei der Siedlungspolitik Israels in den besetzten Gebieten? "Rogue states" sind auf kein deutsches Vorbild angewiesen, die koennen sie sich schon an die USA selbst halten! Deutschland muesste im uebrigen keine Vertraege brechen um zu legalisieren. Das ist ein Schwachsinn der immer wieder von Leuten wiederholt haben, die keines jener Abkommen je gelesen haben. Alle drei UN-Drogenabkommen die Deutschland ratifiziert hat, sehen ausdruecklich eine Prozedur zum Austritt von Unterzeichnerstaaten vor. Nach maximal 18 Monaten ist ein austrittswilliges Unterzeichnerland an keines dieser Abkommen mehr gebunden! Es fehlt einzig und allein am politischen Willen dazu. Kein Land will als erstes austreten. Abgesehen davon, was Delikte ausser Handel und kommerziellem Anbau angeht, steht die Verpflichtung zur Bestrafung laut Abkommen unter einem verfassungsmaessigem Vorbehalt (dieser existiert uebrigens auch ohne dass er in den Vertraegen explizit erwaehnt wird, weil das Parlament keine verfassungswidrigen Gesetze rechtskraeftig beschliessen kann). Ein solcher Vorbehalt ist etwa das Verhaeltnismaessigkeitsgebot des Grundgesetzes. Danach muss der Gesetzgeber das am wenigsten in Grundrechte eingreifende Mittel waehlen, mit dem der angestrebte Zweck erreicht werden kann. Nachdem in Deutschland trotz Strafverfolgung nicht weniger Leute kiffen als in den Niederlanden, ist das Verbot nicht besser geeignet, den Konsum zu reduzieren als Aufklaerung und Regulierung des Einzelhandels, obwohl es staerker in Grundrechte eingreift. Schon deshalb ist die Cannabisprohibition verfassungswidrig. Joe |
| Joe Wein | 08:33 28.12.05 CLN#180: CH, Bätzing, Verkehr, Thomasius, Medizin (1|1832) |
| Dr.Pepper | 11:07 11.06.05 CLN#178: Berlin, BVerfG, Mai, Singapur, UK, NL (13|2630) |
| Joe Wein | 09:11 21.02.05 CLN#177: Medizin, Belgien, Schweiz, Pilze, Bremen (1|1309) |
| Joe Wein | 03:37 15.01.05 CLN#176: BVerfG, Grenzwert, Grüne, Bremen, Folter, Sport (1|1333) |
| I-ack [Golden] | 15:13 30.12.04 CLN#175: 2004, Berlin, 75 Jahre, DEA, Webb, Opium, Tabak (2|962) |
| Mike | 16:10 08.12.04 CLN#174: CSU, BzgA, EMCDDA, DHS, 55 Jahre, Bayern (5|913) |
| Il dudo | 14:27 14.11.04 CLN#173: ARD, BMGS, akzept, USA, Tote, Belgien (2|818) |
| RaveN | 18:04 22.10.04 CLN#172: THC, Verkehr, Chicago, UK (2|1507) |
| Joe Wein | 09:00 06.10.04 CLN#171: Selbstanzeige, Drogentest, AT, Umfrage, CH, Opium (3|1253) |
| Zwürfel - Rated R | 01:01 19.09.04 CLN#170: Unfall, Bush, Ernte, MS, SA (2|777) |