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Joe Wein
CannabisLegalNews (Nummer 158, 28.05.2004)
http://www.cannabislegal.de/cln/cln158.htm
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INHALT

1. Schweiz: Jungparteien von CVP und FDP für Reform
2. Schweiz: 46.886 Anzeigen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes
3. FDP-Bundesparteitag und Cannabis
4. Brief von der Drogenbeauftragten
5. USA: Vermont legalisiert Cannabismedizin
6. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik

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1. Schweiz: Jungparteien von CVP und FDP für Reform
http://www.cannabislegal.de/cln/cln158.htm#1

Die Jungparteien der liberalen FDP und der christdemokratischen CVP haben die grosse Kammer des Schweizer Bundesparlaments, den Nationrat, dazu aufgefordert, sich diesen Sommer mit der von der Regierung geplanten Reform des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) zu befassen. Vor den Wahlen im Herbst hatte das Plenum des Nationalrats eine Behandlung des Gesetzesentwurfs abgelehnt, nachdem in den Reihen dieser beiden Parteien die Unterstützung abgebröckelt war.

Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression hätten die Situation für die Abhängigen und die Bevölkerung verbessert, sagten die Jungfreisinnigen und die Junge CVP vor den Medien in Bern. Das erfolgreiche Vier-Säulen-Modell sei mit der Revision im Gesetz zu verankern.

Auch machen sich die Jungbürgerlichen dafür stark, den Cannabis-Verkauf staatlich zu regulieren und zu kontrollieren. Die vorgesehene Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums ermögliche eine wirksame Prävention und einen besseren Jugendschutz, hiess es weiter.
(Tagesanzeiger (CH), 27.05.2004)


Jungbürgerliche plädieren für Cannabis-Freigabe [Bund (CH), 27.05.2004]
http://www.ebund.ch/artikel_19325.html

Jungbürgerliche fordern Eintreten auf Betäubungsmittelgesetz [Tagesanzeiger (CH), 27.05.2004]
http://www.tagi.ch/dyn/news/newsticker/380562.html

Cannabis in der Schweiz:
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm


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2. Schweiz: 46.886 Anzeigen aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes
http://www.cannabislegal.de/cln/cln158.htm#2

Einige Fakten, aufgrund derer die Schweiz eine Abkehr von der bisherigen Cannabisprohibition erwägt, sind in der aktuellen Betäubingsmittelstatistik der Bundesamts für Polizei des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartments zu finden. Im vergangenen Jahr wurden 13.355 kg Cannabis von Polizei und Zoll beschlagnahmt. Das ist rund um die Hälfte mehr als in Deutschland mit seiner mehr als 11mal grösseren Einwohnerzahl (7,32 Millionen bzw. 82,4 Millionen). Die beschlagnahmte Menge ist seit Mitte der 90er Jahr stark angestiegen.

Um 5,9% hat die jährliche Zahl der Anzeigen wegen Handels mit illegalen Drogen im Jahre 2003 zum Vorjahr zugenommen (2003: 3.649 Fälle; 2002: 3,447). Die häufigste Droge war dabei Kokain. Gleichzeitig ging die Zahl der Anzeigen gegen Konsumenten um 5,7% zurück (2003: 37.464 Fälle; 2002: 39.603). Hier stand Cannabis an erster Stelle.

Insgesamt nahm die Zahl der Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz um 4,7 Prozent auf 46.886 Fälle ab. Das entspricht 640 Anzeigen pro 100.000 Einwohner. Die Zahl erreicht damit wieder fast den selben Stand wie 2000 und 2001. Im Jahr 2002 wurde ein historischer Höchstwert von 46.886 Fällen erreicht. Schon seit einem Jahrzehnt liegt die Zahl der Anzeigen bei 40.000 und mehr.

In Deutschland gab es 2003 insgesamt 255.575 Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz (310 Anzeigen auf 100.000 Einwohner; 1980: 101; 1990: 165; 1995: 194; 2000: 297). Trotz des liberalen Images, das die Schweizer Drogenpolitik im Ausland genießt, liegt die Zahl der Anzeigen bezogen auf die Einwohnerzahl etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Rund eine halbe Million Schweizer konsumieren Cannabis, trotz einer Anzeigerate, die doppelt so hoch liegt wie etwa im benachbarten Bayern (302 BtMG-Anzeigen pro 100.000 Einwohner in 2003). In der besonders cannabisrepressiven Westschweiz ist Cannabiskonsum dabei mindestens so verbreitet wie in der toleranteren Deutschschweiz.

Die Schweizer Regierung erwägt die de-facto Aufhebung der Cannabisprohibition nicht zuletzt deshalb, weil sie sich als nicht durchsetzbar erwiesen hat.

Zunahme der Gewaltdelikte, Anstieg des Drogenhandels und der Zahl der Drogentoten [fedpol.ch, 25.05.2004]
http://internet.bap.admin.ch/d/aktuell/medien/05251.htm

Betäubungsmittelstatistik:
http://internet.bap.admin.ch/d/aktuell/stat/stats-2003.htm#btm

Cannabis in der Schweiz:
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm

148.973 Ermittlungsverfahren wegen des Cannabisverbots [CLN#156, 14.05.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln156.htm#1


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3. FDP-Bundesparteitag und Cannabis
http://www.cannabislegal.de/cln/cln158.htm#3

Am ersten Juni-Wochenende wird sich ein FDP-Bundesparteitag in Dresden mit einem Antrag der Berliner FDP zur Cannabisreform befassen. In der Berliner FDP hatte der Antrag bereits eine Mehrheit erhalten (wir berichteten in CLN#143, 30.01.2004). Auch die bayerische und die Hamburger FDP haben bereits Anträge zur Liberaliserung von Cannabis angenommen.

Berliner FDP-Landesparteitag beschließt Cannabisvorstoß [CLN#143, 30.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#4

Hamburg: Cannabislegalisierung im FDP-Wahlprogramm [CLN#143, 30.01.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln143.htm#5

Antrag zum Landesparteitag der bayerischen FDP zur Cannabisreform [28.05.2002]
http://www.cannabislegal.de/cln/politik/fdp-byantr.htm

FDP und Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/fdp.htm


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4. Brief von der Drogenbeauftragten
http://www.cannabislegal.de/cln/cln158.htm#4

Vor kurzem wurde uns ein Schreiben von Marion Caspers-Merk, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, zugeleitet. Leider war das weitergeleitete Schreiben nicht datiert, es dürfte jedoch nur wenige Wochen alt sein, da es auf den vor einem Monat vorgestellten Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung Bezug nimmt. Ein Textvergleich mit einem Schreiben vom vorigen Herbst zeigt erstaunliche Übereinstimmungen. Dass Politiker eigene Veröffentlichungen recyceln, ist nicht so ungewöhnlich (siehe z.B. CLN#128, 03.10.2003). In diesem Fall findet sich eine Erwähnung der "letzten Tagung der UN-Suchtsoffkommission [sic] im April dieses Jahres", obwohl sie sich damit einmal auf April 2003 und einmal auf April 2004 beziehen würde. Wir haben uns in einer Erwiderung mit dem Schreiben der SPD-Politikerin befasst.

Brief von Caspers-Merk (Mai 2004)
http://www.cannabislegal.de/politik/mcm-040519.htm

Ältere Fassung dieses Schreibens (Oktober 2003)
http://www.cannabislegal.de/politik/mcm-mail.htm

Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte:
http://www.cannabislegal.de/politik/mcm.htm

Die SPD und Cannabis:
http://www.cannabislegal.de/politik/spd.htm

Zeitlmann (CSU) recycelt Pressemitteilung [CLN#128, 03.10.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln128.htm#3


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5. USA: Vermont legalisiert Cannabismedizin
http://www.cannabislegal.de/cln/cln158.htm#5

Vermont im Nordosten der USA ist der 9. Bundesstaat, der die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel zugelassen hat. In Kalifornien und sechs weiteren Bundesstaaten wurden entsprechende Gesetze in Volksabstimmungen angenommen. Hawaii war bisher der einzige Bundesstaat, wo Cannabisgebrauch durch Patienten vom Abgeordnetenhaus zugelassen wurde. Vermont ist seit Mittwoch, 19.05.2004 der zweite solche Bundesstaat. Mit 20 zu 7 Stimmen hatte das Gesetz fast eine Dreiviertelmehrheit.

Der republikanische Gouverneur von Vermont unterzeichnete das Gesetz nicht, legte aber auch kein Veto ein, obwohl er von hochrangigen Vertretern der Regierung von Präsident Bush darum gebeten worden war. Damit tritt das Gesetz am Montag, 24.05.2004 in Kraft.

Das Cannabisgesetz von Vermont erlaubt Patienten den Anbau von bis zu drei Pflanzen in einem abgesperrten Raum und den Besitz von bis zu zwei Unzen konsumierbarem Cannabis, also etwa 60 Gramm.

State Will Legalize Medical Marijuana Use [Times Argus (US), 20.05.2004]
http://www.mapinc.org/drugnews/v04/n754/a10.html

Medical Pot OK'd; Session Ending Today [Rutland Herald (US), 19.05.2004]
http://www.mapinc.org/drugnews/v04/n750/a10.html

Cannabis als Medizin:
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


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6. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

19.06.2004 Hamburg: Hanfmove
26.06.2004 Essen: Pottdemo
26.06.2004 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
14.08.2004 Berlin: Hanfparade
10.-12.09.2004 Berlin: InterHanf 2004 (Messe)
24.-26.09.2004 Köln: CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm

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Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de

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 [user:2214]

RaveN
informativ wie üblich, danke Joe.

Phineas Freak
Danke auch von mir, weiter so!

Die Schweizer Regierung erwägt die de-facto Aufhebung der Cannabisprohibition nicht zuletzt deshalb, weil sie sich als nicht durchsetzbar erwiesen hat.


wenigstens die Schweizer habens eingesehen...

Zwürfel - Rated R
jo, vielen dank Joe Wein!

ich muss Phineas Freak zustimmen, wenigstens die schweizer scheinen es zu kapieren...

aber die fdp bei uns evtl. ja auch

was mir besonders toll am brief der drogenbeauftragten erfreut hat, ist folgendes:

Die Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien , „vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben“. Der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken ist deshalb nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. Ein Ausschluss der Bestrafung konsumbezogener Verhaltensweisen bei geringen Mengen von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen ist jedoch völkerrechtlich zulässig und unter den Voraussetzungen des § 31 a BtMG möglich.


das von mir nachträglich dickmarkierte find eich dabei immer noch am interessantesten, denn ich frage mich jedesmal, wenn ich das lese, warum ich dann tabak und alkohol für den reinen genuss- bzw. rauschkonsum erwerben kann.
mir kann niemand erzählen, mein feierabendbierchen sei eine medizinische bzw. wissenschaftliche verwendung der droge alkohol. das alkohol ein suchtstoff ist, ist allgemein bekannt und anerkannt.

Joe Wein
Alkohol und Tabak fallen nicht unter die Suchtstoffkonvention von 1961, weil Suchtstoffe dort durch Aufzaehlung definiert sind, nicht durch Eigenschaften. Genauso funktioniert auch das Betaeubungsmittelgesetz: Ein Betaeubungsmittel ist (laut Gesetz) jede Substanz, die im Betaeubungsmittelgesetz als solche aufgefuehrt ist.

Alkohol faellt nicht under das Suchtstoffabkommen, weil er nicht aufgefuehrt auf den dazugehoerigen Listen ist. Cannabis ist in einem der Anhaenge aufgefuehrt, des weiteren wird es bei einigen Paragraphen ausdruecklich erwaehnt (selbiges gilt auch fuer Opium und Koka).


Ich gehoere zum selben Jahrgang wie das Suchtstoffabkommen, 1961. Bin gespannt wer wen ueberlebt ;-)

Joe

Zwürfel - Rated R
ich hoffe doch, dass du dieses abkommen überleben wirst...


tja, sehr inkonsequent dieses abkommen...

aber mal gut zu wissen, danke!
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CLN#158: Schweiz, FDP, MCM, Medizin

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