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BigDig
Moin, mir ist in letzter Zeit aufgefallen das es mehr Hinweise auf eine Akzeptanz in der Gesellschaft gibt als gedacht.
- Warum kann man sonst Lonpapers in Tankstellen kaufen?
- Warum sind Bongs, Grinder, etc.. im Handel frei erhältlich?
- Warum eine so widersprüchliche Drogenpolitik mit Ausnahmeregelungen, etc...?

Wahrscheinlich ist euch das ja schon selbst aufgefallen, aber es ist doch schon paradox. Ich verbiete den Konsum und den Besitz (außer Ausnahmen mit Höchstgrenze), aber alle Dinge die ich zum Konsum brauche kann ich legal erwerben? Ist doch irgendwie seltsam, oder??? *???* *???* *???*

 [user:2511]

Hille
ich glaube Du verwechselst da was.

einzig sicher ist dass der Konsum ansteigt, leider insbesonders bei Jugendlichen.

ob mit einer höheren Verbreitung auch die höhere Akzeptanz einher geht ist fraglich. ich tippe auf ja.

aber eine wesentlich erhöhte Akzeptanz wäre dann in den Medien verzerrt widergespiegelt. dort fallen mir dann aber sowohl sachliche Berichte als auch irreführende Berichte auf. nun ist die Frage, warum einige Redakteure Cannabis also immer noch verteufeln sollten. schließlich müssten sie allein aus ökonomischen Gründen Rücksicht darauf nehmen, ob sie mit ihrer einseitigen Berichterstattung mehr Leser gewinnen als vergraulen.

trotz möglicher Verzerrungen lassen sich Schlüsse ziehen. ich habe mir das Archiv der kiffer.net Presseschau als Indikator für die Akzeptanz von Cannabis vorgestellt; je nachdem, wie sich das Verhältnis der objektiven und der überzogen negativen Berichterstattung entwickelt, kann man auf eine positive oder negative Veränderung der Akzeptanz auch in der tatsächlichen öffentlichen Meinung schließen.

was Kiffer brauchen ist PR. wichtig für eine positive Veränderung ist z.B., dass der Cannabis-Missbrauch unter Jugendlichen eingedämmt werden kann. ich denke, wir alle können einen Teil dazu beitragen.

Hille
Ich verbiete den Konsum und den Besitz (außer Ausnahmen mit Höchstgrenze)
ach ja, der Konsum ist immer legal und der Besitz ist immer illegal. Ausnahmen gibt es nur bei der Strafverfolgung, verboten bleibt es trotzdem. der Konsum selbst ist nicht strafbar, aber ohne vorigen Besitz kaum möglich.

Artemis
@ bigdig
ich versteh schon was du meinst.
allerdings sind dieses dinge an sich nicht illegal und können auch für andere dinge gebraucht werden. zudem besagt das gesetz ja "nur", dass du keine rauschgifte konsumieren/besitzen/kaufen etc. darfst. wenn dies auf utensilien erweitert werden würde, müsste man ziemlich viele gegenstände verbieten, sei das von feuerzeugen, tabak usw.
ausserdem könntest du ja ein messer auch dafür verwenden, jemanden niederzustechen, das heisst aber noch lange nicht, dass es verboten werden soll.
zugegeben, bei einer bong ist es schon recht offensichtlich, aber damit kann man ja nicht nur dope rauchen.

ansonsten geb ich dendron und hille völlig recht.

BigDig
@Dendron,
ich denke das der wirtschaftliche Aspekt ausfällt, da die Branche keine Milliardenumsätze macht und sie somit aus volkswirtschaftlicher Sicht irrelevant ist. Wenn es wirkliche um ökonomische Interessen ginge, wären Gras legal und es wäre ne Steuer drauf... *zwinker*

@Hille,
ich kann es nicht genau sagen, aber wenn diese Generation mehr als die anderen Generationen vor ihr kiffen würde, würde die Akzeptanz in der Bevölkerung größer werden, von Generation zu Generation quasi.

@Artemis,
bei Bong und Grinder ist es schon sehr auffällig, die Leute die Tabak i´m Grinder kleinmachen und in der Bong rauchen kann man an einer Hand abzählen.

Hille
ich denke das der wirtschaftliche Aspekt ausfällt, da die Branche keine Milliardenumsätze macht und sie somit aus volkswirtschaftlicher Sicht irrelevant ist.
da gibt es nicht nur schwarz oder weiß; sobald sich Leute damit den Lebensunterhalt verdienen können, werden sie es versuchen. guck mich an: ich leb zwar eher schlecht als recht davon, aber ich werd mir das jetzt auch nicht so einfach nehmen lassen.

ich kann es nicht genau sagen, aber wenn diese Generation mehr als die anderen Generationen vor ihr kiffen würde, würde die Akzeptanz in der Bevölkerung größer werden, von Generation zu Generation quasi.
bezweifel ich nicht, nur ist die Frage, ob sich das Bild von Cannabis im Rest der Gesellschaft auch verbessert oder nicht. klar, wenn mehr als 50% der Leute Cannabis-Konsumenten wären, dann hätte es ein ganz anderes Gewicht. doch dazu sind wir mit geschätzten 4 Millionen dann doch zu wenig.

kann man an einer Hand abzählen
das ist nicht relevant. es müssten Gesetze verschärft oder neu erlassen werden, nach meinem Verständnis, will man Bongs etc. verbieten. das allerdings würde noch mehr Grundrechte verletzen als die jetzige Handhabung es tut, und daher gibts dafür kaum Erfolgschancen.

Artemis
@Artemis,
bei Bong und Grinder ist es schon sehr auffällig, die Leute die Tabak i´m Grinder kleinmachen und in der Bong rauchen kann man an einer Hand abzählen.

jo, das stimmt schon. aber in keinem gesetz steht, dass man keine bongs oder grinder o.ä. utensilien besitzen oder benutzen darf. wenn du aber dope damit rauchst, ist das problem einfach, dass du dope rauchst und nicht, dass du eine bong etc. benutzt hast.
der gesetzgeber kann nicht einfach den verkauf von artikeln einschränken, die potentiell für einen gesetzesverstoss benutzt werden können.

von daher würde ich den verkauf von "hilfsutensilien" nicht als indikator für eine zunehmende akzeptanz von cannabis nehmen.

BigDig
@Hille,
natürlich kann man mehr schlecht als recht davon leben, aber es ging doch um die Akzeptanz und ich wollte damit sagen, dass man die dazugehörigen Artikel nicht aus wirtschaftlichen Interessen nicht verbietet....

Selbst bei 4 Millionen Kiffern könnte sich (über mehrere Generationen) eine solche Akzeptanz bilden, dauert nur ewig. *zwinker*

@Artemis,
ich würde den Verkauf von "Hilfsutensilien" auch nicht als Akzeptanz-Barometer verwenden, aber es ist einer von vielen Anhaltspunkten. Dazu kommen Änderungen in der Drogenpolitik in Berlin und auf Bundesebene (siehe Pressespiegel). Das alles spricht doch für eine Art (bitte strapaziert den Begriff jetzt nicht über) "Lobby" der Kiffer. Irgendwo muss doch jemand dafür sein und diese Trendwende einleiten. Und sagt jetzt bitte nicht es sind die Grünen, denn die predigen das schon seit Jahren ohne das sich was ändert....

MRhemp
der gesetzgeber kann nicht einfach den verkauf von artikeln einschränken, die potentiell für einen gesetzesverstoss benutzt werden können.
Quelle:Artemis


Sonst könnte man auch Autos verbieten, aufgrund dass man damit zu schnell fahren könnte...

ist somit (fast?) unmöglich eine Bong zu verbieten..


Vince
Dann dürften Gläser, sowie Becher und Tassen auch erst
ab 18 Jahren verkauft werden. Minderjährige könnten
Branntwein oder branntweinhaltige Getränke damit konsumieren...
Wo soll das enden?

Arthur Dent
Dann dürften Gläser, sowie Becher und Tassen auch erst
ab 18 Jahren verkauft werden. Minderjährige könnten
Branntwein oder branntweinhaltige Getränke damit konsumieren...
ich weis,es wird mir nicht gelingen aber ich versuche mal mit einem missverständnis aufzuräumen:

es gibt kein gesetz, das minderjährigen den alkoholkonsum verbietet!
das misverständnis stammt warscheinlich von einem falschen verständnis des JuSchG her, aber das JuSchG richtet sich nicht an jugendliche, sondern an erwachsene:

§ 9
Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche ,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.


Quelle: JuSchG § 9

hier ist nur von "in der öffentlichkeit" die rede. *zwinker*

man beachte auch § 28 JuSchG, du wirst festellen, das alkoholgenus des minderjährigen nicht mit bussgeldern oder strafe bewährt ist.
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