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Max Plenert |
Das grüne Bundesnetzwerk Drogenpolitik hat jüngst seinen 7. Rundbrief veröffentlicht. Schwerpunkte sind die aktuellen Entwicklungen in der Cannabispolitik, die national- und internationalrechtlichen Grundlagen der Cannabisprohibition sowie der Komplex "Kriminalität, Gefangenenzahlen und Drogendelikte".
Der Rundbrief Eine Inhaltsübersicht |
Zwürfel - Rated R |
Ich finde die "zusammenfassende Darstellung der national- und internationalrechtlichen Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland" mehr als interessant.
Demnach ist die Cannabisprohibition ein Verfassungsbruch und kann, ja muss sogar, aufgehoben werden. Auch die immer wieder angeführten internationalen Verpflichtungen sind hier kein Hindernis. Daraus ergibt sich für mich folgendes: Wird eine entsprechende Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht angestrebt? Man kann nicht erwarten, dass Union und SPD von sich aus alle nötigen Schritte einleiten, um diesen Verfassungsbruch zu beheben. Also müssten sie durch ein entsprechendes Urteil des Verfassunsgerichtes dazu gezwungen werden. (Dazu dann noch entsprechend medialer Druck, damit man nicht noch über Jahre hinweg ein solches Urteil ignoriert.) Eine Änderung des BtmG scheint zur Zeit also nur möglich, wenn das Gesetz selbst in Teilen also vom Verfassunsggericht als verfassunsgwidrig eingestuft wird. Wie kann man dies nun erreichen? Oder versucht gar das BND hier etwas? Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sehen diese aus? Die geistigen Grundlagen sind geschaffen, jetzt muss darauf aufbauend gehandelt werden. |
Pantoffelkino Teleshopping |
Das BVG sieht das anders, mit der Frage hat es sich ja schon längst beschäftigt (1994). Siehe z.B. http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm In der Angleichung der Einstellungspraxis der Bundesländer hat sich zwar immer noch nichts getan, aber wir reden hier schließlich über Politik in Deutschland. ![]() |
Max Plenert |
Tja, das ist das Problem, das BVerfG Urteil wird auf die lange Bank geschoben ... und die Vereinheitlichung die jetzt kommt, will ich eigentlich auch nicht. Welche Wege gibt es ? Naja, zum einen den politischen auch wenn der lang und steinig ist, hoffe auf eine Regierung mit möglich viel grün/dunkelrot/gelb und möglichst wenig rot oder gar schwarz und vieeeeeeeeeeeeeeeeeeeeel Lobbyarbeit. Es wird auch ein viel höherer Organisationsgrad der Konsumenten notwendig sein um etwas zu erreichen, warum hat z.B. der Verein für Drogenpolitik nur so wenig Mitglieder und keine 10.000 ? Wer hier ist DHV Sponsor ? Zuwenige ! Ansonsten ... auf ein Urteil warten, aber das kann dauern und hilft nur wenn die Politik auch etwas davon umsetzt. Zur Einstellungspraxis der Bundesländer: http://www.cannabislegal.de/studien/mpi-ap.htm http://www.cannabislegal.de/neu/index.htm#2006-03-10-mpi |
tribbä |
Zwürfel - Rated R ich denke eher das wenn die rechtlichen Grundlagen bestehen. Aber das hat ja Pantoffelkino Teleshopping bereits widerlegt wie es scheint.
Aber die geistige Grundlage besteht noch lange nicht. Dazu bräuchte man eine Mehrheit in der Bevölkerung die nach der Legalisierung verlangt. Aber davon sind wir denke ich weit entfernt. Bei uns gibt es ja nicht mal eine Disskusion diesbezüglich. Wann habt ihr denn das letzte mal einen größeren Artikel in einer der seriösen Printmedien gelesen der sich mit diesem Problem beschäftigt? Selbst etwas wie die Hanfparade in Berlin hat man doch in den Medien nur am Rande wahrgenommen. Die Legalisierung ist in der Breite der Bevölkerung kein Thema, aber erst wenn an den Stammtischen darüber disskutiert wird, erst wenn sich die Medien damit ausgiebig damit beschäftigen, dann wird sich auch bei den Politikern etwas tun. |
Max Plenert |
Und wie bringt man ein Thema in die Medien ? Durch massive semiprofessionelle Lobby ! Und dafür braucht es Geld, mehr Aktivisten, Geld, aktiverer Kiffer und Geld, so einfach ist das ...
Das BVerfG hat noch einiges Potential .. es kann die Verfassungswidrigkeit des gesamten Cannabisverbotes feststellen. Die Begründung wäre grob gesprochen: 94 haben wir gesagt, das Cannabisverbot ist nur zulässig wenn es keine besseres Instrument gibt, also forscht. Geforscht wurde nicht, es ist erkennbar dass das Verbot kein präventiven Charakter hat, siehe u.a. http://www.alternative-drogenpolitik.de/die_irrelevanz_der_drogenpolitik.pdf oder das letzte Kapitel des Buches http://www.drug-infopool.de/buchtipp/cannabis_lambertus.html und deswegen liebe Politik ist das Verbot unzulässig. Nicole, die Autorin des Artikel gibts auch zum Hören, schaut mal hier: http://wiki.gruene-jugend.de/index.php/Drogenvortr%C3%A4ge |
Zwürfel - Rated R |
Das stimmt. Eingeschränkt ist meine Aussage aber immer noch gültig, denn für den juristischen Weg gibt es diese Grundlage. Zu Post #983680: Das Urteil von 1994 ist, wenn man dem Artikel folgt, nicht mehr zeitgemäß. |
*KalLi*KnAlLi* |
man mekt,dass bald wieder Wahlen sind, ob sich tatsächlich endlich mal ein Stein zum rollen bringt ist dennoch fraglich...leider! |
[user:4149] |
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