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I-ack [Golden]
Achtung Kredit bitte nicht an mich. hab ich aus dem Fach Forum für Drogen der Grünen Maillingliste.
Ich denke hierüber kann auch diskutiert werden.

[quote]
Ich denke, daß die meisten die Studien kennen, möchte sie aber trotzdem
nochmal reinstellen. Hätte auch .doc oder PDF anhängen können, so ist die
Kodierung (von meim Mac) sicherer. Ich hoffe es nervt nicht. Tobias




Nedelmann, Dr. med. Carl
Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg"
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.2000,
Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]

Anmerkung von cannabislegal.de:
Bitte beachten Sie auch Ärzte und Cannabis-Entkriminalisierung.

Der Autor vertritt die These, dass der Konsum von Cannabis keinen
ernsthaften Schaden nach sich zieht - weder körperlich noch seelisch, weder
akut noch chronisch. Das Cannabis-Verbot könne daher nicht durch
medizinische Argumente gestützt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Ansicht vertreten, dass die
Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes geeignet sind, die von
Cannabis ausgehenden Gefahren zu verringern und die Verbreitung der Droge zu
beschränken. Diese Ansicht wird von der Realität widerlegt: Die von Cannabis
ausgehenden Gefahren sind geringer als die der legalen Drogen Alkohol und
Nikotin. Die Verbreitung der Droge wird durch das Verbot nicht beschränkt,
sondern sogar gefördert. Der Rechtsphilosoph Michael Köhler kam zu der
Einschätzung, dass das Cannabis-Verbot ein "kollektiver Irrweg" ist, der
"nicht guten Gewissens weitergegangen werden kann" (5).

Holland: Zahl der Drogentoten gesunken

Das Beispiel Holland zeigt, was passiert, wenn nicht nur der unmittelbare
Konsum, sondern auch der Handel von Cannabis freigegeben wird: Dort gibt es
Coffeeshops, wo der Verkauf kleiner Mengen geduldet wird. Die Zahl der
Cannabis-Konsumenten ist dadurch nicht - wie vielfach befürchtet -
gestiegen, sondern sogar zurückgegangen. Obwohl die Märkte für weiche und
harte Drogen weitgehend getrennt sind, ist auch die Zahl der Konsumenten
harter Drogen zurückgegangen. Die Zahl der Drogentoten ist gesunken. Zurück
nach Deutschland: 1971 hat der Gesetzgeber Cannabis dem
Betäubungsmittelgesetz mit dem Argument unterstellt, "es wäre nicht zu
verantworten, die Droge jetzt frei zu geben"; man erwartete jedoch aufgrund
medizinischer Forschung, "dass man in etwa fünf Jahren zu konkreteren
Ergebnissen gelangen wird." 1994 hielt das Bundesverfassungsgericht daran
fest, das Cannabis-Verbot vor dem Grundgesetz mit medizinischen Argumenten
zu verteidigen, und schrieb in der Begründung: "Obwohl sich ... die von
Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als
geringer darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes angenommen
hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht
unbeträchtliche Gefahren
und Risiken."

Die im Betäubungsmittelgesetz hergestellte Nähe zu den Opiaten konnte jedoch
keine Glaubwürdigkeit mehr finden. Das Bundesverfassungsgericht entschloss
sich daher, Cannabis zur besseren Einschätzung mit Alkohol zu vergleichen.
Da Alkohol ein Genuss- und Suchtmittel ist, fordert der Vergleich zum einen
Antworten auf die Fragen nach Sucht und Abhängigkeit generell. Die Fragen
reichen vom akuten Rausch bis zu den Folgen des chronischen und des
exzessiven Gebrauchs. Zum andern fordert der Vergleich mit Alkohol
Antworten auf die Fragen nach dem Genuss. Was ist Cannabis als Genussmittel?
Hält es auf primitiver Stufe fest? Ist es sublimierungsfähig, also ein
Rauschmittel, das sich unserer Kultur angleichen kann?

Schließlich ist zu fragen, ob der Meinungsstreit über Cannabis nicht auf dem
Missverständnis beruht, dass die Medizin über Legalität oder Illegalität
entscheiden müsste. Das ist nicht ihre Aufgabe; die Medizin ist
verantwortlich für die erhobenen Befunde und welches Ausmaß sie haben. Vier
umfangreiche Publikationen gewähren einen Überblick, wie er bisher nicht
möglich war. Die erste ist eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums
erstellte Expertise, die die Forschungsliteratur zu pharmakologischen und
toxikologischen Wirkungen sowie zu psychosozialen Konsequenzen des
Cannabis-Konsums untersucht (1). Die zweite Publikation, gefördert vom
Bundesgesundheitsministerium, präsentiert die Ergebnisse einer empirischen
Forschung, der eine umfangreiche Befragung von 1 458 cannabiserfahrenen
Personen zugrunde liegt (2). Die dritte Veröffentlichung ist dem
Spezialproblem Cannabis im Straßenverkehr gewidmet. Es ist ein Sammelband,
in dem grundlegende medizinische, psychologische und juristische Aspekte
abgehandelt werden (3). Die vierte Publikation ist ein Handbuch zur
Suchtmedizin (4). Unterschiedliches Konsumverhalten

Cannabis wird in der Erwartung konsumiert, Verstimmungen zu beheben,
Spannungen zu lindern, Genüsse des Hörens, Sehens, Fühlens und Spürens zu
intensivieren oder eine andere Art des Denkens zu genießen. Zu unterscheiden
ist der vernünftige Gebrauch, in dem das rechte Maß eingehalten wird, vom
unvernünftigen Gebrauch, der bis zur akuten Intoxikation oder bis zum
chronischen Exzess führt. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Anfängern,
die ausprobieren, und erfahrenen Konsumenten, die präzise Erwartungen haben.
Anfänger empfinden Cannabis-Konsum als Abenteuer und Wagnis. Sie wissen
nicht, worauf sie achten müssen. Sie kennen die feinen Zeichen des Rausches
nicht und nehmen häufig zu viel. Der Konsum hat ihnen keine Lust gebracht,
manchen sogar quälende Unlust. Dies erklärt, weshalb zwei Drittel derer, die
Cannabis probieren, es bald wieder aufgeben. Problematisch sind die
gewohnheitsmäßigen Dauer-Konsumenten. Sie haben mit 23,5 Jahren nicht nur
das niedrigste Durchschnittsalter, sondern auch am frühesten mit dem Konsum
von Cannabis begonnen (Mittel: 15,9 Jahre). Sie konsumieren Cannabis bis zu
viermal pro Tag, meist um sich vorübergehend aus Angst und Lebensnot befreit
zu fühlen. Wer vor schädlichen Folgen des Cannabis-Konsums warnt, bezieht
sich auf die Gruppe dieser exzessiven Konsumenten.

Erfahrene Cannabis-Konsumenten sorgen für hinreichend gute äußere Umstände
und werden von den Wirkungen der Droge nicht überrascht. Wie es
Alkohol-Genießer gibt, so gibt es Cannabis-Genießer. Die
Forschungsergebnisse lassen es zu, auf einem vergleichbaren Niveau des
Genusses den Cannabis-Rausch zu beschreiben. Der Rausch ist nach vier
Stunden verflogen

Cannabis wird in den allermeisten Fällen inhaliert und zielt unmittelbar auf
den Genuss des Rausches, der sofort oder nach wenigen Minuten eintritt.
Seine Tiefe kann daher in der Einnahmephase kontrolliert werden. Nach einer
Stunde lässt die Wirkung nach, hält sich noch eine weitere Stunde und
verschwindet dann allmählich. Nach drei, höchstens vier Stunden ist sie
verflogen. Das macht den Cannabis-Rausch besser kontrollierbar und
kalkulierbar als den Alkohol-Rausch. Ein entscheidendes Charakteristikum des
Cannabis-Rausches ist die veränderte Wahrnehmung. Äußere und innere
Anforderungen sorgen bei Nüchternheit für gezielte Aufmerksamkeit. Unter dem
Einfluss des Cannabis-Rausches intensiviert und erweitert sich die
Wahrnehmung. Die gezielte Aufmerksamkeit lässt nach, sonst wenig Bemerktes
kann in die Wahrnehmung einfließen.

Ungestörtes Eingehen auf sonst weniger zugängliche Realien, Fantasien und
Stimmungen und auf freieres Denken wird durch zwei Eigenschaften des
Cannabis-Rausches gefördert. Zum einen wird die Zeit anders erlebt. Sie
erscheint gedehnt. Bei angespannter, verantwortungsvoller Berufstätigkeit,
bei Sorgen oder bei Kummer, aber auch um der puren Lust willen kann das
Gefühl, vorübergehend auf einer Insel der Zeitlosigkeit zu leben, zu den
besonderen Erwartungen gehören, die Cannabis zum Genuss machen. Zum anderen
bleibt im Cannabis-Rausch das Bewusstsein des Rausches erhalten. Es ist
jederzeit möglich, die vollständige Kontrolle über das eigene Verhalten
herzustellen.

Folgen

Im Rahmen des gelegentlichen oder regelmäßigen Freizeitkonsums, selbst wenn
er die Frequenz von zweimal pro drei Tagen erreicht, entsteht durch Cannabis
keine Sucht und keine Abhängigkeit und ist mit gesundheitlichen Schäden
nicht zu rechnen. Dieses Fazit der Wissenschaft steht fest. Wird Cannabis
exzessiv konsumiert, entstehen außer Toleranz-Erscheinungen keine Zeichen
einer Sucht. Entsteht eine Abhängigkeit, kann sie leichter überwunden werden
als beim Alkohol; denn die Entzugssymptome sind flüchtig und klingen
innerhalb von Stunden, höchstens von Tagen ab. Es gibt keine somatischen
Befunde von Belang. Die psychischen Befunde, die bisher in der medizinischen
und dann auchin der juristischen Cannabis-Diskussion die Hauptrolle gespielt
haben, sind widerlegt oder so sehr relativiert worden, dass sie als
Gesundheitsgefahren, die der Gesetzgeber respektieren müsste, nicht in Frage
kommen. Löst Cannabis Psychosen aus? Neuere Studien fanden keine Hinweise
für eine charakteristische Psychopathologie bei Cannabis-Konsumenten, die
die Diagnose einer eigenständigen "Cannabis-Psychose" rechtfertigen würden.

Kann Cannabis-Konsum Stunden, Tage oder Monate später einen Flash-Back
(Echo-Rausch) auslösen? Eine solche Kausalität lässt sich wissenschaftlich
nicht belegen, spielt aber praktisch eine immense Rolle, wenn auch nicht
mehr im Strafrecht und Strafgericht, so doch im Verwaltungsrecht und in
Verwaltungsmaßnahmen. Macht Cannabis abhängig? Nach den strengen Kriterien
der medizinischen Definition der Abhängigkeit macht Cannabis-Konsum ohne den
gleichzeitigen Konsum anderer Rauschmittel zwei Prozent der Konsumenten
abhängig. Jedoch spricht in diesen Fällen viel dafür, dass nicht Cannabis
die Abhängigkeit bewirkt, sondern dass ungünstige Lebensumstände und
-einstellungen dafür verantwortlich sind. In dieser Sichtweise erscheint die
Abhängigkeit von Cannabis als ein Symptom, dessen Ursache nicht in einer
substanzimmanenten Gefahr, sondern in psychischen Problemen liegt.

Ist Cannabis eine Einstiegsdroge? Diesem Argument liegt ein Fehlschluss
zugrunde. Aus dem Befund, dass Heroin-Süchtige zuvor Cannabis konsumiert
hatten, war geschlossen worden, dass Cannabis den Weg bahnt. In der
epidemiologischen und in der klinischen Forschung gibt es für diesen
Umkehrschluss keinen Beleg.

Führt Cannabis zu einem amotivationalen Syndrom? Auch bei Störungsbildern,
die durch Passivität und Leistungsverweigerung gekennzeichnet sind, stellt
sich die Frage nach Ursache und Wirkung. In genügend kontrollierten Studien
erscheint Cannabis nicht als Risikofaktor für Demotivationserscheinungen.
Verkehrssicherheit

In der ersten Stunde nach Rauschbeginn sind deutliche Leistungsdefizite
festzustellen. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass in dieser Zeit Auto
gefahren wird. Die Erklärung liegt in der Kalkulierbarkeit des Rausches. Der
Beginn ist bestimmbar. Will der Konsument den beabsichtigten Rausch auch
auskosten, wird eine Teilnahme am Straßenverkehr während dieser Zeit eher
unwahrscheinlich. Dies wird durch Befragung zur Fahrbereitschaft bestätigt.
Schon in der zweiten Stunde nach Rauschbeginn bessern sich die
Leistungsdefizite. In der vierten Stunde zeigen sich keine signifikanten
Verschlechterungen mehr. Es gibt Resultate, die andeuten, dass häufige
Cannabis-Konsumenten schneller zu ihrer Ausgangsleistung zurückfinden als
seltene Konsumenten. Die Verkehrsmedizin hat experimentell bestätigt, dass
durch Cannabis bedingte Leistungsdefizite, wie sie für das Autofahren
relevant sind, durch Kontrollfunktionen, durch Anstrengungen in anderen
Bereichen, so gut ausgeglichen werden, dass das Unfallrisiko durch
Cannabis-Einfluss verringert wird, also nicht zu-, sondern abnimmt. In einer
Feldstudie von 1994 fuhren 0,5 Prozent der Fahrer mit Alkohol ab 0,8
Promille BAK. Ebenso viele fuhren mit Cannabis-Konzentrationen, die auch von
wochenlang zurückliegendem Konsum stammen konnten. Die Alkoholiker waren an
11,2 Prozent aller Unfälle mit schwerem Sach- oder Personenschaden
beteiligt. Die Cannabis-Fahrer lagen nach Unfallhäufigkeit und -schwere
unter oder höchstens im Normbereich. Die Praxis des Verwaltungsrechts
jedoch, die für die Fahrerlaubnis zuständig ist, hat Cannabis, als wäre
Cannabis mit LSD vergleichbar, den Halluzinogenen unterstellt und damit der
Hypothese vom Flash-Back zu neuer Wirksamkeit verholfen. Zwar ist in der
neuesten Auflage des Gutachters "Krankheit im Kraftverkehr" (6), dessen
Leitlinien die Praxis bestimmen, der spezielle Hinweis auf die
Flash-Back-Gefahren gestrichen worden, aber die Behauptung ist erhalten
geblieben, indem von einem "besonderen Wirkungsverlauf" die Rede ist, der "
jederzeit unvorhersehbar und plötzlich" die Leistungsfähigkeit
beeinträchtigen kann. Mit dieser Behauptung kann die Eignung zum Führen
eines Kraftfahrzeuges verneint werden, wenn eine regelmäßige Einnahme von
Cannabis vorliegt. Was ist regelmäßiger Konsum? Da Fahren unter Cannabis
kein vermehrtes Unfallrisiko auslöst, macht es im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit keinen Sinn, eine Grenze zwischen gelegentlichem und
regelmäßigem Konsum festzulegen.

Die Führung in der Cannabis-Verfolgung haben das Verwaltungsrecht und die
Toxikologie übernommen. Die Verwaltung droht mit Führerschein-Entzug, die
Toxikologie liefert die Nachweise. Das Zusammenspiel der Fächer ist
inzwischen so weit gediehen, dass zu einer einjährigen Abstinenz, unwürdige
Unterwerfung darin eingeschlossen, gezwungen werden kann, wer auffällig
geworden war und nun den Führerschein wieder begehrt. Den
Konsum-Gewohnheiten nach trifft es hauptsächlich Jugendliche und junge
Erwachsene. Die Verbürgung der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird verletzt
und Glaubwürdigkeitspotenziale werden aufs Spiel gesetzt. Da
Cannabis-Einflüsse die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährden, gibt
es eigentlich keinen Strafgrund, noch nicht einmal durch Fahren im akuten
Rausch. Da aber die selektive Wahrnehmung, die für sicheres Autofahren
unerlässlich ist, durch den Rausch geschwächt wird, lässt sich insoweit
medizinisch ein Strafgrund vertreten. Resümee

Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes
verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist
allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig
und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und
flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn
Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch
medizinische Argumente nicht gestützt werden.

Literatur
1. Kleiber D, Kovar K-A: Auswirkungen des Cannabiskonsums.
Eine Expertise zu pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen.
Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 1998.

2. Kleiber D, Soellner R: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen,
Konsummuster und Risiken.
Weinheim, München: Juventa, 1998.

3. Berghaus G, Krüger H-P
(Hrsg.): Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998.

4. Uchtenhagen A, Ziegigänsberger W (Hrsg.): Suchtmedizin. Konzepte,
Strategien und therapeutisches Management. München, Jena: Urban &
Fischer, 2000.

5. Köhler M: Freiheitliches Rechtsprinzip und
Betäubungsmittelstrafrecht. Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft 1992: 3-64.

6. Bundesministerium für Verkehr:
Krankheit und Kraftverkehr. Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen
Beirats für Verkehrsmedizin. Bonn, 1996.

Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Carl Nedelmann
Blumenau 92,
22089 Hamburg





Cannabis im Straßenverkehr


In der Cannabisdebatte wird oft das Verbot damit begründet, dass viele
Unfälle unter Cannabiseinfluss passierten. Diese Begründung geht aber
insofern am Thema vorbei, als niemand fordert, Cannabis am Steuer zu
legalisieren. Die Befürworter der Cannabislegalisierung fordern lediglich,
dass Cannabis am selben Massstab gemessen wird wie Alkohol: Das heisst,
Konsum ohne Fremdgefährdung (z.B. zuhause oder als Beifahrer) ist zu
tolerieren, aber Cannabis am Steuer sollte weiterhin verboten bleiben.

Ein Rechtsstaat ist bei der Wahl seiner Mittel an das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit gebunden. Es ist nicht angemessen, allen
Cannabiskonsumenten pauschal den Führerschein nehmen, unabhängig davon ob
sie unter Cannabiseinfluss fahren oder nicht. Schliesslich will auch niemand
allen Leuten die ab und zu mal ein Bier trinken den Führerschein nehmen,
egal ob sie sich auch betrunken ans Steuer setzen oder nicht. (Anmerkung:
seit Juli 2002 z.T. überholt)
Die strengere Regelung bei Cannabis ist auch insofern unverständlich als
Alkohol einen wesentlich bedenklicheren Einfluss auf die Fahrfähigkeit
ausübt als Cannabis.

Es gibt mehrere wissenschaftliche Studien zum Einfluss von Cannabis auf die
Fahrfähigkeit.
Sie liefern keinen Anlass dafür, bei Cannabis strengere Massstäbe anzulegen
als bei Alkohol, wo der Führerschein ja auch erst entzogen wird wenn belegt
ist dass berauscht am Straßenverkehr teilgenommen wurde. Hier sind einige
dieser Studien:

2.Die Studie von Mischkowitz/Möller von 1996

Mischkowitz, R.; Möller, M.; Hartung, M.: Gefährdungen durch Drogen.
Blutprobenuntersuchungen zur Prävalenz und Wirkung von Drogen- und
Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr und bei Kriminaldelikten. BKA
Wiesbaden 1996

Dort wurde u.a. untersucht, welcher Prozentsatz von Fahrern, die unter dem
Einfluss von verschiedenen Substanzen stand, der schuldhafte
Unfallverursacher war.

Überraschend war die Erkenntnis, daß bei verkehrsauffälligen Teilnehmern
"die Fälle mit einem positiven Cannabis-Befund ... sowohl bei den Unfällen
mit Sachschaden als auch bei den Unfällen mit Personenschaden den
Suchtmittel/Medikament-negativen Fällen [bei denen man also nichts gefunden
hatte] vergleichbare Anteilswerte zeigten", "obwohl das Durchschnittsalter
der Cannabis-Konsumenten deutlich unter dem der S/M-negativen Probanden
liegt und sie von daher einer Altersgruppe mit einem höheren Unfallrisiko
zugerechnet werden müssen". Mit anderen Worten, jüngere Cannabisfahrer
verursachten laut dieser Studie nicht mehr Unfälle als erfahrenere nüchterne
Fahrer!


3. Die Studie des Institute of Forensic Pathology in Melbourne, Australien


http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html

Diese Studie bestätigte das obige Ergebnis von Mischkowitz/Möller: Bei
Unfalltoten bei denen nur THC (Cannabis) gefunden wurde ist laut der
australischen Studie die Wahrscheinlichkeit, der Unfallverursacher zu sein
*geringer* als bei drogenfreien Unfalltoten (Faktor 0,6), bei Alkohol
dagegen 6,8 mal höher als bei nüchternen Fahrern. Zitat:

"It was of some interest that cannabis tended to show a negative effect on
relative risk when other drug groups showed an increase. This phenomenon has
also been seen elsewhere [Terhune et al, 1992; Williams et al, 1985]. The
most likley reason probably relates to the over compensation of
marijuana-using drivers on their driving skills. Over compensation may be
caused simply by slowing down and avoiding adverse driving situations."



4. Die Studie des britischen Verkehrsministeriums (2000)

Eine im Sommer 2000 veröffentlichte Studie, für die im Auftrag des
britischen Verkehrsministeriums Testpersonen unter dem Einfluss von Cannabis
in Fahrsimulatoren getestet worden waren, ergab dass die Fahrer die
negativen Einflüsse von Cannabis weitgehend durch eine vorsichtigere,
defensivere Fahrweise ausglichen.

The Influence of Cannabis on Driving

Vom britischen Verkehrsministerium gibt es auch eine gute Literaturstudie
zum Thema:

http://www.roads.dtlr.gov.uk/roadsafety/cannabis/

5. Die Studie von Krüger (1995).

"Aus den experimentellen Befunden ist für Cannabis dann kein
sicherheitsgefährdender Effekt zu finden, wenn von normalem Konsum
ausgegangen wird und zwischen Rauchen und Verkehrsteilnahme etwa 1 - 2
Stunden liegen. Deutliche Sicherheitsgefahren bestehen bei hohen
Konzentrationen, wie sie insbesondere während und kurz nach dem Rauchen
auftreten" sowie beim "Zusammenwirken von Alkohol mit Cannabis", das zu
"einer überadditiven Wirkungsverstärkung führt" (S.37; s. ingesamt Nolte
1996).

6. Studien zum Nachweis von Cannabis

Während THC in vielen Fällen nach Unfällen nachgewiesen wurde, handelt es
sich dabei in den meisten Fällen um Fahrer die unter dem Einfluss von
Alkohol, Medikamenten oder anderer Drogen standen. So fand etwa eine Studie
im Saarland bei 660 auffälligen Fahrern denen Blutproben abgenommen worden
waren, nur zwei Falle wo ausschliesslich THC (Cannabis) nachgewiesen wurde.
Bei Blutproben aus 209 Verkehrsunfällen, bei denen von 1990 bis August 1993
vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München
forensisch-toxikologische Gutachten durchgeführt wurden und bei denen
Cannabinoide nachgewiesen worden waren fanden sich nur in 14 Fällen (6,7
Prozent) THC ohne sonstige Drogen/Medikamente bzw. Blutalkohol ab 0,3
Promille.

Aufgrund der Fettlöslichkeit von THC sind mit modernen Analysemethoden
geringe Spuren davon selbst Wochen nach dem Konsum noch messbar, obwohl die
Wirkung der Droge in 2-4 Stunden abklingt. Angemessener wäre eine Festlegung
eines THC-Grenzwerts der geeignet wäre, kürzlichen Konsum von Wochen
zurückliegendem Konsum zu unterscheiden.

So schlug der Sachverständige Berghaus bei der Anhörung vor dem
Bundestagsausschuss vor, 8 - 10 ng THC pro ml Plasma mit 0,8 Promille
Alkohol gleichzusetzen, womit die "akute Beeinträchtigung unter Cannabis
erfaßt werde und nicht der länger zurückliegende Konsum. Daß ein
Cannabiskonsument in jedem Falle, d.h. unabhängig von der Höhe der
Blutkonzentration ... fahrrelevante Leistungsminderungen zeigt, die in der
Schwere denen von 0.80 Promille Alkohol entsprechen, läßt sich an Hand der
veröffentlichten experimentellen Untersuchungen nicht nachvollziehen".

Mit dem inzwischen geltenden generellen Verbot des Fahrens unter THC, egal
ob die gemessene Dosis geeignet ist, die Fahrfähigkeit zu beeinträchtigen
oder nicht, wurden diese Studien im wesentlichen ignoriert. Es gibt keinen
Grenzwert für THC. Damit können Cannabiskonsumenten für einen vor Wochen
gerauchten Joint mit einem Bussgeld von mehreren Hundert DM und 3 Monaten
Führerscheinentzug bestraft werden, genau als wären sie besoffen am Steuer
ertappt worden.

In Anbetracht der oben zitierten Ergebnisse ist nicht plausibel, warum hier
bei Cannabis ein wesentlich strengerer Massstab angesetzt wird als bei
Alkohol, wenn doch Alkohol im Straßenverkehr wesentlich riskanter ist als
Cannabis.

Es erscheint daher, als ob nun das Verwaltungsrecht (Führerscheinentzug) als
Ersatzstrafe herhalten muss nachdem das Bundesverfassungsgericht der
Bestrafung von Cannabiskonsumenten verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt
hat.

Stephan Quensel, ein Experte der auch vom Bundesverfassungsgericht 1994 zu
Rate gezogen wurde, hat die Problematik von Cannabis im Straßenverkehr in
einem sehr lesenswerten Artikel beschrieben:

http://www.bisdro.uni-bremen.de/quensel/Bundestag.htm



NW Verlag: Fahrten unter Drogeneinfluss


Eine kürzlich in Buchform veröffentlichte Studie der Universität Würzburg
unter Leitung von Dr. Mark Vollrath ergab, dass sowohl von Cannabis in
Verbindung mit Alkohol als auch von Alkohol für sich im Straßenverkehr ein
deutlicher Einfluss auf das Fahrverhalten ausgeht, nicht dagegen nur von
Cannabis:

Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hoher Konzentration
und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von
Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von
Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration. Besondere Gefährdung geht von
der Kombination einer Droge mit Alkohol und von der Kombination zweier
Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol aus.
(NW Verlag: Fahrten unter Drogeneinfluss)
M. Vollrath, R. Lobmann, H.-N. Krieger, H. Schöck, T. Widera, M. Mettke
Fahrten unter Drogeneinfluss - Einflussfaktoren und Gefährdungspotenzial
172 Seiten, 94 Abb., 99 Tab.
2001
ISBN: 3-89701-755-5
Preis: € 19,50



In dem vorliegenden Projekt werden Informationen über zwei Themengebiete
gewonnen: zum einen über Charakteristika von Drogenfahrten, zum anderen
darüber, inwieweit der Drogenkonsum fahrerrelevante Aspekte der
Leistungsfähigkeit bei den entsprechenden fahrenden Drogenkonsumenten
beeinflusst. Im Sommer und Herbst 1998 wurden bei ausgewählten
Veranstaltungen in Bayern 2.555 Autofahrer kurz interviewt. Entsprechend der
Angaben zum Drogenkonsum wurden in einem zweiten Schritt 503 Personen
ausgewählt, die an einer Intensivuntersuchung teilnahmen, bei der die
Leistungsfähigkeit mit Hilfe eines Fahrsimulators überprüft und ein
ausführliches Interview durchgeführt wurde. Bei einer zusätzlichen
ärztlichen Untersuchung wurden Blut?, Urin? und Speichelproben erhoben. Es
zeigte sich, dass bei der untersuchten Stichprobe Fahrten mit illegalen
Drogen ebenso häufig vorkommen wie Alkoholfahrten über 0.5 Promille und dass
bei einem hohen Anteil der Drogenfahrten zusätzlich auch noch eine
Alkoholisierung vorliegt. Neben diesem Mischkonsum mit Alkohol ist auch die
Kombination verschiedener Drogen miteinander sehr häufig zu finden. Die
verschiedenen psychoaktiven Substanzen sind mit unterschiedlichen Alters-und
Geschlechtsgruppen und mit unterschiedlichem Fahrverhalten assoziiert.
Hervorzuheben ist dabei, dass bei Alkoholkonsum eher nicht gefahren wird,
der Konsum illegaler Drogen jedoch keine Auswirkungen auf die Entscheidung
hat, zu fahren oder nicht. Für die Beurteilung, ob Drogenkonsum die
fahrrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, wurde entsprechend der
vorgefundenen Konsummuster unterschieden zwischen nüchternen
Kontrollpersonen, alkoholisierten Personen, akuten und postakuten
Cannabiswirkungen und dem Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger und
hoher Konzentration. Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in
hoher Konzentration und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen.
Der akute Konsum von Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht,
ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration.
Besondere Gefährdung geht von der Kombination einer Droge mit Alkohol und
von der Kombination zweier Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol
aus. Gerade diese Kombinationen sind wiederum sehr häufig bei den
untersuchten Fahrern aufzufinden. Im ausführlichen Interview zeigt sich,
dass zunächst verschiedene Gruppen von Drogenkonsumenten mit
unterschiedlichen Konsummustern und Eigenschaften zu unterscheiden sind.
Sogenannte harte und starke Drogenkonsumenten nehmen auch unter
Drogeneinfluss am Verkehr teil. Drogenfahrer zeichnen sich außerdem durch
eine erhöhte Risikobereitschaft aus und sind auch häufiger mit hoher
Alkoholisierung unterwegs. Vergleicht man die Bedingungen des Fahrens unter
Alkohol und Drogen, so zeigt sich, dass das Fahren unter Alkohol vom Ausmaß
des Konsums und von der Einstellung abhängt. Die Sanktionierung von
Drogenfahrten beeinflusst die Fahrer nur solange, wie sie noch wenig
Erfahrung mit dem Drogenkonsum haben. Ist die Schwelle zum Konsum einmal
überschritten, dann unterläuft der subjektive Eindruck einer nur geringen
Leistungsbeeinträchtigung den angestrebten Effekt der Gesetzgebung.
Insbesondere Fahrten mit Cannabis und Stimulanzien werden dann kaum noch
abgelehnt. Allerdings haben repressive staatliche Maßnahmen einen deutlichen
Einfluss auf die Bewertung von Drogenfahrten. Drogenfahrer, die in einer
Polizeikontrolle schon einmal entdeckt wurde, schätzen die Verwerflichkeit
von Drogenfahrten höher ein, als Drogenfahrer, die bislang unerkannt
blieben. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Studie sind längst noch nicht
alle Potenziale zur Verhinderung von Drogenfahrten ausgeschöpft.






Marihuana im Straßenverkehr

Wissenschaftliche Studie der Universität von Limburg, Maastricht 1994


Sehen Sie auch:
Studien zu Marihuana im Strassenverkehr

Haschisch und Marihuana gehören zu den weltweit meistverbreiteten illegalen
Drogen. Es wundert daher nicht, daß im Rahmen der Diskussion über Sicherheit
im Straßenverkehr die Auswirkung von Marihuana auf die Fahrtüchtigkeit von
besonderem Interesse ist.

Erstaunlicherweise existieren nur wenige Studien zu diesem Thema.
Untersuchungen zur Wirkung von Cannabis auf das Fahrverhalten fanden bisher
weitgehend unter isolierten Laborbedingungen statt und ließen kaum
Rückschlüsse auf das konkrete Fahrverhalten im Straßenverkehr zu. Auch
statistische Erhebungen auf der Basis von Unfallstatistiken oder Stichproben
bei verkehrsauffälligen Fahrern ergaben nur unter Vorbehalt nutzbares
Datenmaterial, da zwar bei vier bis zwölf Prozent der überprüften Fahrer der
rauscherzeugende Wirkstoff THC in den Blutproben vorhanden war, diese jedoch
häufig zusätzlich Alkohol, Medikamente oder andere Drogen zu sich genommen
hatten.

Pilotstudie

Auf diesem Hintergrund ist die Dissertation von Hindrik W..J. Robbe,
Maastricht 1994, sehr aufschlußreich. Robbe entwickelte eine Testreihe, um
die Wirkung des Marihuanarauchens auf die tatsächliche Fahrleistung zu
untersuchen. Die Studie wurde unterstützt vom ,,National Highway Traffic
Safety Administration (NHTSA) of the U.S. Department of Transportation
(DOT)" und vom holländischen Verkehrsministerium, Bereich
Verkehrssicherheit. Um der Realität möglichst nahe zu kommen, wurde in einer
Laborstudie ermittelt, welche Menge an THC von den freiwilligen Testpersonen
im Durchschnitt aufgenommen wird, um den gewünschten Rauscheffekt, das
,,High"-Sein, zu erreichen. Da die 24 Versuchs-personen Marihuana gewöhnlich
in Form von Zigaretten rauchten, wurde diese Anwendung als
Grundlage gewählt. Die Versuchspersonen durften unter ärztlicher Kontrolle
innerhalb von 15 Minuten bis zu drei exakt genormten Marihuanazigaretten
rauchen. Daraufhin wurden die verbleibenden Zigarettenreste auf ihren
THC-Gehalt geprüft und die von der jeweiligen Versuchsperson inhalierte
Menge an THC ermittelt.
Die so ermittelte durchschnittliche Dosis von 300 Mikrogramm (ein
millionstel Gramm) THC pro Kilogramm Körpergewicht lag deutlich höher als
die zuvor in Laborstudien verwendeten Dosierungen. Ausgehend von dieser
Menge als Maximaldosierung wurden bei den Tests Dosierungen von 0, 100, 200
und 300 Mikrogramm THC pro Kilogramm verabreicht und in
Doppelblind-Versuchsreihen auf ihre Auswirkung hin getestet.

Fahrstudien

Die Fahrversuche waren so angelegt, daß sie stufenweise den reellen
Anforderungen im Straßenverkehr angepaßt wurden. Nach einem Labor-test
fanden drei Fahrtests statt, erst auf einem abgesperrten Autobahnstück, dann
auf einer Autobahnstrecke mit Normalverkehr und schließlich in dichtem
Stadtverkehr. Hauptziel der Untersuchung war es, zu bestimmen, wie THC bei
Steigerung der Dosis die Fahrtüchtigkeit beeinflußt und wie sich dies auf
die Verkehrssicherheit auswirkt.
Als Meßmethoden wurden verschiedene Standardtests verwendet, wie das
Einhalten bestimmter Abstände und Geschwindigkeiten und das
Reaktionsverhalten bei plötzlicher Geschwindig-keitsveränderung des
voranfahrenden Fahrzeuges. Zusätzlich fanden regelmäßig vor und nach den
Tests Blutplasmauntersuchungen zur Bestimmung des THC-Gehaltes sowie die
Überprüfung der Hand- und Körperbeherrschung statt, um festzustellen, ob
sich dadurch die Fahrtüchtigkeit voraussagen läßt. Dabei zeigte sich, daß
weder durch Blut- noch durch die sogenannten Nüchternheitstests die
Veränderung der tatsächlichen Fahrleistung unter Einfluß von THC
voraussagbar sind, diese Instrumente also nicht zur ausschließlichen
Kontrolle der Fahrtüchtigkeit in der Praxis verwendet werden können.

Ergebnisse

Die Standardtests zeigten sowohl im Labor als auch auf der Straße einen im
Vergleich zu Placebos deutlichen Einfluß der Droge, der aber selbst bei
einer Dosis von 300 Mikrogramm THC pro Kilogramm Körpergewicht in keiner
Weise als dramatisch zu bezeichnen war, sondern Effekten entsprach, die von
einigen Medikamenten her bekannt sind und verglichen mit den Auswirkungen
von Alkohol unter dem Grenzwert von 0,8 Promille liegen.

In Bezug auf das Verhältnis von Höhe der Dosierung zur Fahrleistung wurden
überraschend unterschiedliche Effekte bei den verschiedenen Tests
festgestellt. Während der Standardtest zur Abwei-chung vom Mittelstreifen,
der stark durch unterbewußte Informationsverar-beitung gesteuert wird, eine
zunehmende Verschlechterung bei Erhöhung der Dosis zeigte, fielen komplexere
Tests, die stärker von willentlicher Aufmerksamkeit und
Fahrerfahrung geprägt waren, mit umgekehrten Ergebnissen auf: niedrigere
Dosen zeigten stärkeren Einfluß der Drogenwirkung als höhere. Dieses
Ergebnis steht im Gegensatz zu Labortests, in denen THC in höherer Dosierung
die Fahrtüchtigkeit stärker herabsetzte als in niedrigerer.

Das scheinbare Paradoxon erklärt Robbe mit einem psychologischen Phänomen.
Fahrer unter Einfluß von Marihuana tendieren dazu, ihre Fahrfähigkeit als
sehr gering einzuschätzen. Als Folge dieser Selbsteinschätzung kompensieren
sie die vermeintliche oder tatsächliche Verminderung der Fahrtüchtigkeit
durch gesteigerte Aufmerksamkeit, Reduzierung des Tempos und größere
Abstände zu den anderen Fahrzeugen. Eine Kon-trollstudie mit Fahrern unter
vergleichbarem Einfluß von Alkohol zeigte dagegen in der gleichen Situation
Selbstüberschätzung und mangelndes Kompensationsverhalten. Die
unterschiedlichen Reaktionsweisen bei etwa gleicher Intoxikation deuten
darauf hin, daß qualitative Unterschiede in der Wirkung der verschiedenen
Drogen maßgeblich die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
So ist die Rauschwirkung bei Marihuana zum Beispiel durch Autosuggestion
beeinflußbar; eine erhöhte Selbstkontrolle kann somit störende Nebeneffekte
des Rausches unter normalen Umständen regulieren. Inwieweit dies auch für
außergewöhnliche Situationen zutrifft, wurde bislang nicht untersucht.
Teilergebnisse der Studie deuten
darauf hin, daß unter stärkeren Belastungenbestimmte Kompensationsleistungen
nicht mehr erbracht werden können. Dazu zählen Situationen, die eine zu
geringe Aufmerksamkeit beanspruchen, wie etwa längeres monotones Fahren,
oder Situationen, die ,,geteilte Aufmerksamkeit" des Fahrers fordern oder
die Überraschungsmomente beinhalten. Aus diesen Gründen wurde der
Fahrversuch im dichten Stadtverkehr als Vorsichtsmaßnahme nur mit der
niedrigeren Dosierung von 100 Mikrogramm THC pro Kilogramm durchgeführt.
Das positive Ergebnis dieses Tests legt jedoch nahe, daß auch Fahrtests im
Stadtverkehr mit höherer THC-Dosierung ohne unkalkulierbares Risiko
vorgenommen werden können.

Die Standardtests haben gezeigt, daß die Fahrtüchtigkeit durch den Konsum
von Marihuana weniger beeinträchtigt ist, als bislang angenommen. Zukünftige
Studien zum Thema Marihuana im Straßenverkehr sollten aber auf Situationen
ausgeweitet werden, in denen die Aufmerksamkeit des Fahrers besonders
beansprucht wird, um zu sehen, wie sich Stress oder Ablenkung auf das
Fahrverhalten auswirken. Sinnvoll erscheint auch, die Wechselwirkung von
Marihuana mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen zu erforschen, da
der Verdacht besteht, daß Wechselwirkungen der Substanzen sich besonders
negativ auf das Fahrverhalten auswirken.

Drogen am Steuer - Wie wird die Praxis aussehen?

In der 24. Kalenderwoche hat die Bundesregierung den Entwurf des
Verkehrsministeriums gebilligt: Wer unter dem Einfluß von Drogen Auto oder
Motorrad fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem bis zu
dreimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von bis zu 3.000 Mark geahndet
werden kann. Sobald Bundestag und Bundesrat dem nun offiziellen Entwurf der
Bundesregierung zustimmen, bekommt dieser Gesetzeskraft. Wie aber wird die
Praxis aussehen? Laut der zuständigen Mitarbeiterin des
Verkehrsministeriums, Frau Reif, soll anhand eines Bluttests ermittelt
werden, ob die betreffende Person unter dem Einfluß von Drogen steht. Eine
Anlage zum Gesetzesentwurf enthält die Liste der berauschenden Mittel (zum
Beispiel Haschisch/Marihuana) und der Sub-stanzen, die im Blut nachgewiesen
werden müssen. Laut Frau Reif können die in der Liste aufgeführten
Substanzen nur wenige Stunden nach der Einnah-me der entsprechenden Droge im
Blut nachgewiesen werden. Bei THC liegt die Nachweiszeit bei etwa zwei bis
drei Stunden (vergleiche Graphik). Auf diese Weise wurde das Problem
umgangen, daß in den meisten Fällen wirkliche Grenzwerte wissenschaftlich
nicht festlegbar sind. So gibt es zum Beispiel bei Haschisch/Marihuana keine
meßbare Substanz, deren Nachweis mit dem akuten Rauschzustand korelliert. In
der Praxis bedeutet das anvisierte Gesetz für Marihuanaraucher, daß sie zwei
bis drei Stunden vor ihrer Auto- oder Motorradfahrt keinen Joint mehr
rauchen dürfen. Eine Regelung, die in ihren Folgen etwa mit der
Promilleregelung beim Alkohol zu vergleichen ist.
Die zur Überprüfung notwendigen Blutuntersuchungen dürfen, laut Frau Reif,
zudem nur dann durchgeführt werden, wenn ein Verdacht auf Drogeneinnahme
besteht, der sich in einer Auffälligkeit im Straßenverkehr oder
Verhaltensauffälligkeiten der Person zeigen kann. Ob der in den Medien oft
erwähnte, neuentwickelte Drogendetektor, der auch geringe Spuren von Drogen
an den Händen feststellen kann, zukünftig bei Straßen-verkehrskontrollen
eingesetzt werden wird, ist offen. Das Gerät, was in erster Linie beim Zoll
zum Einsatz kommen soll, macht im Zusammenhang einer Überprüfung der
Fahrtüchtigkeit wenig Sinn, da es nicht nachweisen kann, ob der Fahrer unter
dem Einfluß von Drogen steht. Der Drogendetektor kann lediglich zusammen mit
anderen Indizien den Verdacht begründen, daß der Fahrer tatsächlich unter
Drogeneinfluß steht und ein Bluttest erforderlich ist. Die Entscheidung über
den Einsatz des Drogendetektors liegt bei den Innenministern der einzelnen
Bundesländer, so daß es hier vermutlich zu unterschiedlichen Handhabungen
kommen wird. Außerdem ist ein Gerät in der Entwicklung, das die
Pupillenreaktion des Auges unter Einfluß von Drogen mißt und zukünftig eine
ähnliche Rolle wie das ,,Pusteröhrchen" beim Alkoholtest spielen könnte.

Michael Karus und Jutta Millich
(nova-Institut)

Verweise:
Literatur: - H.W.J. Robbe, Influence of Marijuana on Driving, Institute for
Human Psychopharmacology, University of Limburg, Maastricht 1994,CIP-DATA,
Den Haag (ISBN 90-5147-023-1)
- H.W.J. Robbe, Marijuana use and driving, Journal of the International Hemp
Association (IHA), Vol. 1, No. 2, Dec. 1994 (zu beziehen über nova-Institut)

Orginaltext hier:
http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/367/

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Weitere Informationen zum Thema Cannabis und Autofahren:

Cannabis und Führerschein
Informationen zur derzeitigen Rechtslage.

Drogen im Straßenverkehr: Eine Anhörung von Stephan Quensel. Dieser Text
bespricht ausführlich die Ergebnisse von zahlreichen Studien, anhand der
sich die tatsächlichen Risiken von Cannabis im Strassenverkehr abschätzen
lassen. Empfohlen!

Der Bund (Schweiz) am 08.09.2000:

Urs Gerhard von der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel: «Unter
Cannabis gibt es keine erhöhte Unfallgefährdung. Es kann höchstens die
gefährlichere Wirkung von Alkohol noch verstärken.»

Anwaltskanzlei Hettenbach zu Cannabis nicht nur im Strassenverkehr.






[/quote]

I-ack [Golden]
Soll ich phat in die überschrift schreiben, liest das sonst keiner?

Phatte Stylez yeah, phat blunt voll weggehauen checkor kroass

 [user:1910]

 [user:2034]

MUGWUMP
war bis ebend noch mit dem lesen beschäftigt *grins*

DarkRedhair
Wenns nich schon so spät wär...*schniff*

EDIT: Aber ich hole es nach!!

[i]Geändert von DarkRedhair[/i]

Melonenmann
na, acki! leicht gereizt heute?

aber ernsthaft: du kannst nicht bei allen anderen deine lesegeschwindigkeit (und -lust) voraussetzen.

ich werds mir auch mal in einem ruhigen moment durchlesen... aber jetzt zieh ich erst noch mal 15 köppies aus meiner dreimeterbong! *gnicker*

MUGWUMP
is aber schon schwach, wenn Leute nicht mehr in der Lage sind sich mal für 10, 15min hinzusetzen und nen Text zu lesen....hat wohl mit dem allgemeinen Rückang der Leselust in Deutschland zu tun *schmök*

Silent Bob
Sehr nützlich, so ne Zusammenstellung *abspeicher*

 [user:306]

I-ack [Golden]
Mac User? Nein.

Warum denken leute das man gestresst ist nur weil man sagt was man denkt?

Smoking_Joe
sehr gute Zusammenstellung....

Thx
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