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I-ack [Golden] |
Achtung Kredit bitte nicht an mich. hab ich aus dem Fach Forum für Drogen der Grünen Maillingliste. Ich denke hierüber kann auch diskutiert werden. [quote] Ich denke, daß die meisten die Studien kennen, möchte sie aber trotzdem nochmal reinstellen. Hätte auch .doc oder PDF anhängen können, so ist die Kodierung (von meim Mac) sicherer. Ich hoffe es nervt nicht. Tobias Nedelmann, Dr. med. Carl Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg" Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.2000, Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum] Anmerkung von cannabislegal.de: Bitte beachten Sie auch Ärzte und Cannabis-Entkriminalisierung. Der Autor vertritt die These, dass der Konsum von Cannabis keinen ernsthaften Schaden nach sich zieht - weder körperlich noch seelisch, weder akut noch chronisch. Das Cannabis-Verbot könne daher nicht durch medizinische Argumente gestützt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Ansicht vertreten, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes geeignet sind, die von Cannabis ausgehenden Gefahren zu verringern und die Verbreitung der Droge zu beschränken. Diese Ansicht wird von der Realität widerlegt: Die von Cannabis ausgehenden Gefahren sind geringer als die der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Die Verbreitung der Droge wird durch das Verbot nicht beschränkt, sondern sogar gefördert. Der Rechtsphilosoph Michael Köhler kam zu der Einschätzung, dass das Cannabis-Verbot ein "kollektiver Irrweg" ist, der "nicht guten Gewissens weitergegangen werden kann" (5). Holland: Zahl der Drogentoten gesunken Das Beispiel Holland zeigt, was passiert, wenn nicht nur der unmittelbare Konsum, sondern auch der Handel von Cannabis freigegeben wird: Dort gibt es Coffeeshops, wo der Verkauf kleiner Mengen geduldet wird. Die Zahl der Cannabis-Konsumenten ist dadurch nicht - wie vielfach befürchtet - gestiegen, sondern sogar zurückgegangen. Obwohl die Märkte für weiche und harte Drogen weitgehend getrennt sind, ist auch die Zahl der Konsumenten harter Drogen zurückgegangen. Die Zahl der Drogentoten ist gesunken. Zurück nach Deutschland: 1971 hat der Gesetzgeber Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz mit dem Argument unterstellt, "es wäre nicht zu verantworten, die Droge jetzt frei zu geben"; man erwartete jedoch aufgrund medizinischer Forschung, "dass man in etwa fünf Jahren zu konkreteren Ergebnissen gelangen wird." 1994 hielt das Bundesverfassungsgericht daran fest, das Cannabis-Verbot vor dem Grundgesetz mit medizinischen Argumenten zu verteidigen, und schrieb in der Begründung: "Obwohl sich ... die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als geringer darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken." Die im Betäubungsmittelgesetz hergestellte Nähe zu den Opiaten konnte jedoch keine Glaubwürdigkeit mehr finden. Das Bundesverfassungsgericht entschloss sich daher, Cannabis zur besseren Einschätzung mit Alkohol zu vergleichen. Da Alkohol ein Genuss- und Suchtmittel ist, fordert der Vergleich zum einen Antworten auf die Fragen nach Sucht und Abhängigkeit generell. Die Fragen reichen vom akuten Rausch bis zu den Folgen des chronischen und des exzessiven Gebrauchs. Zum andern fordert der Vergleich mit Alkohol Antworten auf die Fragen nach dem Genuss. Was ist Cannabis als Genussmittel? Hält es auf primitiver Stufe fest? Ist es sublimierungsfähig, also ein Rauschmittel, das sich unserer Kultur angleichen kann? Schließlich ist zu fragen, ob der Meinungsstreit über Cannabis nicht auf dem Missverständnis beruht, dass die Medizin über Legalität oder Illegalität entscheiden müsste. Das ist nicht ihre Aufgabe; die Medizin ist verantwortlich für die erhobenen Befunde und welches Ausmaß sie haben. Vier umfangreiche Publikationen gewähren einen Überblick, wie er bisher nicht möglich war. Die erste ist eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellte Expertise, die die Forschungsliteratur zu pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen sowie zu psychosozialen Konsequenzen des Cannabis-Konsums untersucht (1). Die zweite Publikation, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium, präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Forschung, der eine umfangreiche Befragung von 1 458 cannabiserfahrenen Personen zugrunde liegt (2). Die dritte Veröffentlichung ist dem Spezialproblem Cannabis im Straßenverkehr gewidmet. Es ist ein Sammelband, in dem grundlegende medizinische, psychologische und juristische Aspekte abgehandelt werden (3). Die vierte Publikation ist ein Handbuch zur Suchtmedizin (4). Unterschiedliches Konsumverhalten Cannabis wird in der Erwartung konsumiert, Verstimmungen zu beheben, Spannungen zu lindern, Genüsse des Hörens, Sehens, Fühlens und Spürens zu intensivieren oder eine andere Art des Denkens zu genießen. Zu unterscheiden ist der vernünftige Gebrauch, in dem das rechte Maß eingehalten wird, vom unvernünftigen Gebrauch, der bis zur akuten Intoxikation oder bis zum chronischen Exzess führt. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Anfängern, die ausprobieren, und erfahrenen Konsumenten, die präzise Erwartungen haben. Anfänger empfinden Cannabis-Konsum als Abenteuer und Wagnis. Sie wissen nicht, worauf sie achten müssen. Sie kennen die feinen Zeichen des Rausches nicht und nehmen häufig zu viel. Der Konsum hat ihnen keine Lust gebracht, manchen sogar quälende Unlust. Dies erklärt, weshalb zwei Drittel derer, die Cannabis probieren, es bald wieder aufgeben. Problematisch sind die gewohnheitsmäßigen Dauer-Konsumenten. Sie haben mit 23,5 Jahren nicht nur das niedrigste Durchschnittsalter, sondern auch am frühesten mit dem Konsum von Cannabis begonnen (Mittel: 15,9 Jahre). Sie konsumieren Cannabis bis zu viermal pro Tag, meist um sich vorübergehend aus Angst und Lebensnot befreit zu fühlen. Wer vor schädlichen Folgen des Cannabis-Konsums warnt, bezieht sich auf die Gruppe dieser exzessiven Konsumenten. Erfahrene Cannabis-Konsumenten sorgen für hinreichend gute äußere Umstände und werden von den Wirkungen der Droge nicht überrascht. Wie es Alkohol-Genießer gibt, so gibt es Cannabis-Genießer. Die Forschungsergebnisse lassen es zu, auf einem vergleichbaren Niveau des Genusses den Cannabis-Rausch zu beschreiben. Der Rausch ist nach vier Stunden verflogen Cannabis wird in den allermeisten Fällen inhaliert und zielt unmittelbar auf den Genuss des Rausches, der sofort oder nach wenigen Minuten eintritt. Seine Tiefe kann daher in der Einnahmephase kontrolliert werden. Nach einer Stunde lässt die Wirkung nach, hält sich noch eine weitere Stunde und verschwindet dann allmählich. Nach drei, höchstens vier Stunden ist sie verflogen. Das macht den Cannabis-Rausch besser kontrollierbar und kalkulierbar als den Alkohol-Rausch. Ein entscheidendes Charakteristikum des Cannabis-Rausches ist die veränderte Wahrnehmung. Äußere und innere Anforderungen sorgen bei Nüchternheit für gezielte Aufmerksamkeit. Unter dem Einfluss des Cannabis-Rausches intensiviert und erweitert sich die Wahrnehmung. Die gezielte Aufmerksamkeit lässt nach, sonst wenig Bemerktes kann in die Wahrnehmung einfließen. Ungestörtes Eingehen auf sonst weniger zugängliche Realien, Fantasien und Stimmungen und auf freieres Denken wird durch zwei Eigenschaften des Cannabis-Rausches gefördert. Zum einen wird die Zeit anders erlebt. Sie erscheint gedehnt. Bei angespannter, verantwortungsvoller Berufstätigkeit, bei Sorgen oder bei Kummer, aber auch um der puren Lust willen kann das Gefühl, vorübergehend auf einer Insel der Zeitlosigkeit zu leben, zu den besonderen Erwartungen gehören, die Cannabis zum Genuss machen. Zum anderen bleibt im Cannabis-Rausch das Bewusstsein des Rausches erhalten. Es ist jederzeit möglich, die vollständige Kontrolle über das eigene Verhalten herzustellen. Folgen Im Rahmen des gelegentlichen oder regelmäßigen Freizeitkonsums, selbst wenn er die Frequenz von zweimal pro drei Tagen erreicht, entsteht durch Cannabis keine Sucht und keine Abhängigkeit und ist mit gesundheitlichen Schäden nicht zu rechnen. Dieses Fazit der Wissenschaft steht fest. Wird Cannabis exzessiv konsumiert, entstehen außer Toleranz-Erscheinungen keine Zeichen einer Sucht. Entsteht eine Abhängigkeit, kann sie leichter überwunden werden als beim Alkohol; denn die Entzugssymptome sind flüchtig und klingen innerhalb von Stunden, höchstens von Tagen ab. Es gibt keine somatischen Befunde von Belang. Die psychischen Befunde, die bisher in der medizinischen und dann auchin der juristischen Cannabis-Diskussion die Hauptrolle gespielt haben, sind widerlegt oder so sehr relativiert worden, dass sie als Gesundheitsgefahren, die der Gesetzgeber respektieren müsste, nicht in Frage kommen. Löst Cannabis Psychosen aus? Neuere Studien fanden keine Hinweise für eine charakteristische Psychopathologie bei Cannabis-Konsumenten, die die Diagnose einer eigenständigen "Cannabis-Psychose" rechtfertigen würden. Kann Cannabis-Konsum Stunden, Tage oder Monate später einen Flash-Back (Echo-Rausch) auslösen? Eine solche Kausalität lässt sich wissenschaftlich nicht belegen, spielt aber praktisch eine immense Rolle, wenn auch nicht mehr im Strafrecht und Strafgericht, so doch im Verwaltungsrecht und in Verwaltungsmaßnahmen. Macht Cannabis abhängig? Nach den strengen Kriterien der medizinischen Definition der Abhängigkeit macht Cannabis-Konsum ohne den gleichzeitigen Konsum anderer Rauschmittel zwei Prozent der Konsumenten abhängig. Jedoch spricht in diesen Fällen viel dafür, dass nicht Cannabis die Abhängigkeit bewirkt, sondern dass ungünstige Lebensumstände und -einstellungen dafür verantwortlich sind. In dieser Sichtweise erscheint die Abhängigkeit von Cannabis als ein Symptom, dessen Ursache nicht in einer substanzimmanenten Gefahr, sondern in psychischen Problemen liegt. Ist Cannabis eine Einstiegsdroge? Diesem Argument liegt ein Fehlschluss zugrunde. Aus dem Befund, dass Heroin-Süchtige zuvor Cannabis konsumiert hatten, war geschlossen worden, dass Cannabis den Weg bahnt. In der epidemiologischen und in der klinischen Forschung gibt es für diesen Umkehrschluss keinen Beleg. Führt Cannabis zu einem amotivationalen Syndrom? Auch bei Störungsbildern, die durch Passivität und Leistungsverweigerung gekennzeichnet sind, stellt sich die Frage nach Ursache und Wirkung. In genügend kontrollierten Studien erscheint Cannabis nicht als Risikofaktor für Demotivationserscheinungen. Verkehrssicherheit In der ersten Stunde nach Rauschbeginn sind deutliche Leistungsdefizite festzustellen. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass in dieser Zeit Auto gefahren wird. Die Erklärung liegt in der Kalkulierbarkeit des Rausches. Der Beginn ist bestimmbar. Will der Konsument den beabsichtigten Rausch auch auskosten, wird eine Teilnahme am Straßenverkehr während dieser Zeit eher unwahrscheinlich. Dies wird durch Befragung zur Fahrbereitschaft bestätigt. Schon in der zweiten Stunde nach Rauschbeginn bessern sich die Leistungsdefizite. In der vierten Stunde zeigen sich keine signifikanten Verschlechterungen mehr. Es gibt Resultate, die andeuten, dass häufige Cannabis-Konsumenten schneller zu ihrer Ausgangsleistung zurückfinden als seltene Konsumenten. Die Verkehrsmedizin hat experimentell bestätigt, dass durch Cannabis bedingte Leistungsdefizite, wie sie für das Autofahren relevant sind, durch Kontrollfunktionen, durch Anstrengungen in anderen Bereichen, so gut ausgeglichen werden, dass das Unfallrisiko durch Cannabis-Einfluss verringert wird, also nicht zu-, sondern abnimmt. In einer Feldstudie von 1994 fuhren 0,5 Prozent der Fahrer mit Alkohol ab 0,8 Promille BAK. Ebenso viele fuhren mit Cannabis-Konzentrationen, die auch von wochenlang zurückliegendem Konsum stammen konnten. Die Alkoholiker waren an 11,2 Prozent aller Unfälle mit schwerem Sach- oder Personenschaden beteiligt. Die Cannabis-Fahrer lagen nach Unfallhäufigkeit und -schwere unter oder höchstens im Normbereich. Die Praxis des Verwaltungsrechts jedoch, die für die Fahrerlaubnis zuständig ist, hat Cannabis, als wäre Cannabis mit LSD vergleichbar, den Halluzinogenen unterstellt und damit der Hypothese vom Flash-Back zu neuer Wirksamkeit verholfen. Zwar ist in der neuesten Auflage des Gutachters "Krankheit im Kraftverkehr" (6), dessen Leitlinien die Praxis bestimmen, der spezielle Hinweis auf die Flash-Back-Gefahren gestrichen worden, aber die Behauptung ist erhalten geblieben, indem von einem "besonderen Wirkungsverlauf" die Rede ist, der " jederzeit unvorhersehbar und plötzlich" die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Mit dieser Behauptung kann die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verneint werden, wenn eine regelmäßige Einnahme von Cannabis vorliegt. Was ist regelmäßiger Konsum? Da Fahren unter Cannabis kein vermehrtes Unfallrisiko auslöst, macht es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit keinen Sinn, eine Grenze zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum festzulegen. Die Führung in der Cannabis-Verfolgung haben das Verwaltungsrecht und die Toxikologie übernommen. Die Verwaltung droht mit Führerschein-Entzug, die Toxikologie liefert die Nachweise. Das Zusammenspiel der Fächer ist inzwischen so weit gediehen, dass zu einer einjährigen Abstinenz, unwürdige Unterwerfung darin eingeschlossen, gezwungen werden kann, wer auffällig geworden war und nun den Führerschein wieder begehrt. Den Konsum-Gewohnheiten nach trifft es hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene. Die Verbürgung der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird verletzt und Glaubwürdigkeitspotenziale werden aufs Spiel gesetzt. Da Cannabis-Einflüsse die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährden, gibt es eigentlich keinen Strafgrund, noch nicht einmal durch Fahren im akuten Rausch. Da aber die selektive Wahrnehmung, die für sicheres Autofahren unerlässlich ist, durch den Rausch geschwächt wird, lässt sich insoweit medizinisch ein Strafgrund vertreten. Resümee Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden. Literatur 1. Kleiber D, Kovar K-A: Auswirkungen des Cannabiskonsums. Eine Expertise zu pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen. Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 1998. 2. Kleiber D, Soellner R: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken. Weinheim, München: Juventa, 1998. 3. Berghaus G, Krüger H-P (Hrsg.): Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998. 4. Uchtenhagen A, Ziegigänsberger W (Hrsg.): Suchtmedizin. Konzepte, Strategien und therapeutisches Management. München, Jena: Urban & Fischer, 2000. 5. Köhler M: Freiheitliches Rechtsprinzip und Betäubungsmittelstrafrecht. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1992: 3-64. 6. Bundesministerium für Verkehr: Krankheit und Kraftverkehr. Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin. Bonn, 1996. Anschrift des Verfassers: Dr. med. Carl Nedelmann Blumenau 92, 22089 Hamburg Cannabis im Straßenverkehr In der Cannabisdebatte wird oft das Verbot damit begründet, dass viele Unfälle unter Cannabiseinfluss passierten. Diese Begründung geht aber insofern am Thema vorbei, als niemand fordert, Cannabis am Steuer zu legalisieren. Die Befürworter der Cannabislegalisierung fordern lediglich, dass Cannabis am selben Massstab gemessen wird wie Alkohol: Das heisst, Konsum ohne Fremdgefährdung (z.B. zuhause oder als Beifahrer) ist zu tolerieren, aber Cannabis am Steuer sollte weiterhin verboten bleiben. Ein Rechtsstaat ist bei der Wahl seiner Mittel an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden. Es ist nicht angemessen, allen Cannabiskonsumenten pauschal den Führerschein nehmen, unabhängig davon ob sie unter Cannabiseinfluss fahren oder nicht. Schliesslich will auch niemand allen Leuten die ab und zu mal ein Bier trinken den Führerschein nehmen, egal ob sie sich auch betrunken ans Steuer setzen oder nicht. (Anmerkung: seit Juli 2002 z.T. überholt) Die strengere Regelung bei Cannabis ist auch insofern unverständlich als Alkohol einen wesentlich bedenklicheren Einfluss auf die Fahrfähigkeit ausübt als Cannabis. Es gibt mehrere wissenschaftliche Studien zum Einfluss von Cannabis auf die Fahrfähigkeit. Sie liefern keinen Anlass dafür, bei Cannabis strengere Massstäbe anzulegen als bei Alkohol, wo der Führerschein ja auch erst entzogen wird wenn belegt ist dass berauscht am Straßenverkehr teilgenommen wurde. Hier sind einige dieser Studien: 2.Die Studie von Mischkowitz/Möller von 1996 Mischkowitz, R.; Möller, M.; Hartung, M.: Gefährdungen durch Drogen. Blutprobenuntersuchungen zur Prävalenz und Wirkung von Drogen- und Medikamentenbeeinflussung im Straßenverkehr und bei Kriminaldelikten. BKA Wiesbaden 1996 Dort wurde u.a. untersucht, welcher Prozentsatz von Fahrern, die unter dem Einfluss von verschiedenen Substanzen stand, der schuldhafte Unfallverursacher war. Überraschend war die Erkenntnis, daß bei verkehrsauffälligen Teilnehmern "die Fälle mit einem positiven Cannabis-Befund ... sowohl bei den Unfällen mit Sachschaden als auch bei den Unfällen mit Personenschaden den Suchtmittel/Medikament-negativen Fällen [bei denen man also nichts gefunden hatte] vergleichbare Anteilswerte zeigten", "obwohl das Durchschnittsalter der Cannabis-Konsumenten deutlich unter dem der S/M-negativen Probanden liegt und sie von daher einer Altersgruppe mit einem höheren Unfallrisiko zugerechnet werden müssen". Mit anderen Worten, jüngere Cannabisfahrer verursachten laut dieser Studie nicht mehr Unfälle als erfahrenere nüchterne Fahrer! 3. Die Studie des Institute of Forensic Pathology in Melbourne, Australien http://www.raru.adelaide.edu.au/T95/paper/s16p6.html Diese Studie bestätigte das obige Ergebnis von Mischkowitz/Möller: Bei Unfalltoten bei denen nur THC (Cannabis) gefunden wurde ist laut der australischen Studie die Wahrscheinlichkeit, der Unfallverursacher zu sein *geringer* als bei drogenfreien Unfalltoten (Faktor 0,6), bei Alkohol dagegen 6,8 mal höher als bei nüchternen Fahrern. Zitat: "It was of some interest that cannabis tended to show a negative effect on relative risk when other drug groups showed an increase. This phenomenon has also been seen elsewhere [Terhune et al, 1992; Williams et al, 1985]. The most likley reason probably relates to the over compensation of marijuana-using drivers on their driving skills. Over compensation may be caused simply by slowing down and avoiding adverse driving situations." 4. Die Studie des britischen Verkehrsministeriums (2000) Eine im Sommer 2000 veröffentlichte Studie, für die im Auftrag des britischen Verkehrsministeriums Testpersonen unter dem Einfluss von Cannabis in Fahrsimulatoren getestet worden waren, ergab dass die Fahrer die negativen Einflüsse von Cannabis weitgehend durch eine vorsichtigere, defensivere Fahrweise ausglichen. The Influence of Cannabis on Driving Vom britischen Verkehrsministerium gibt es auch eine gute Literaturstudie zum Thema: http://www.roads.dtlr.gov.uk/roadsafety/cannabis/ 5. Die Studie von Krüger (1995). "Aus den experimentellen Befunden ist für Cannabis dann kein sicherheitsgefährdender Effekt zu finden, wenn von normalem Konsum ausgegangen wird und zwischen Rauchen und Verkehrsteilnahme etwa 1 - 2 Stunden liegen. Deutliche Sicherheitsgefahren bestehen bei hohen Konzentrationen, wie sie insbesondere während und kurz nach dem Rauchen auftreten" sowie beim "Zusammenwirken von Alkohol mit Cannabis", das zu "einer überadditiven Wirkungsverstärkung führt" (S.37; s. ingesamt Nolte 1996). 6. Studien zum Nachweis von Cannabis Während THC in vielen Fällen nach Unfällen nachgewiesen wurde, handelt es sich dabei in den meisten Fällen um Fahrer die unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderer Drogen standen. So fand etwa eine Studie im Saarland bei 660 auffälligen Fahrern denen Blutproben abgenommen worden waren, nur zwei Falle wo ausschliesslich THC (Cannabis) nachgewiesen wurde. Bei Blutproben aus 209 Verkehrsunfällen, bei denen von 1990 bis August 1993 vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München forensisch-toxikologische Gutachten durchgeführt wurden und bei denen Cannabinoide nachgewiesen worden waren fanden sich nur in 14 Fällen (6,7 Prozent) THC ohne sonstige Drogen/Medikamente bzw. Blutalkohol ab 0,3 Promille. Aufgrund der Fettlöslichkeit von THC sind mit modernen Analysemethoden geringe Spuren davon selbst Wochen nach dem Konsum noch messbar, obwohl die Wirkung der Droge in 2-4 Stunden abklingt. Angemessener wäre eine Festlegung eines THC-Grenzwerts der geeignet wäre, kürzlichen Konsum von Wochen zurückliegendem Konsum zu unterscheiden. So schlug der Sachverständige Berghaus bei der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss vor, 8 - 10 ng THC pro ml Plasma mit 0,8 Promille Alkohol gleichzusetzen, womit die "akute Beeinträchtigung unter Cannabis erfaßt werde und nicht der länger zurückliegende Konsum. Daß ein Cannabiskonsument in jedem Falle, d.h. unabhängig von der Höhe der Blutkonzentration ... fahrrelevante Leistungsminderungen zeigt, die in der Schwere denen von 0.80 Promille Alkohol entsprechen, läßt sich an Hand der veröffentlichten experimentellen Untersuchungen nicht nachvollziehen". Mit dem inzwischen geltenden generellen Verbot des Fahrens unter THC, egal ob die gemessene Dosis geeignet ist, die Fahrfähigkeit zu beeinträchtigen oder nicht, wurden diese Studien im wesentlichen ignoriert. Es gibt keinen Grenzwert für THC. Damit können Cannabiskonsumenten für einen vor Wochen gerauchten Joint mit einem Bussgeld von mehreren Hundert DM und 3 Monaten Führerscheinentzug bestraft werden, genau als wären sie besoffen am Steuer ertappt worden. In Anbetracht der oben zitierten Ergebnisse ist nicht plausibel, warum hier bei Cannabis ein wesentlich strengerer Massstab angesetzt wird als bei Alkohol, wenn doch Alkohol im Straßenverkehr wesentlich riskanter ist als Cannabis. Es erscheint daher, als ob nun das Verwaltungsrecht (Führerscheinentzug) als Ersatzstrafe herhalten muss nachdem das Bundesverfassungsgericht der Bestrafung von Cannabiskonsumenten verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt hat. Stephan Quensel, ein Experte der auch vom Bundesverfassungsgericht 1994 zu Rate gezogen wurde, hat die Problematik von Cannabis im Straßenverkehr in einem sehr lesenswerten Artikel beschrieben: http://www.bisdro.uni-bremen.de/quensel/Bundestag.htm NW Verlag: Fahrten unter Drogeneinfluss Eine kürzlich in Buchform veröffentlichte Studie der Universität Würzburg unter Leitung von Dr. Mark Vollrath ergab, dass sowohl von Cannabis in Verbindung mit Alkohol als auch von Alkohol für sich im Straßenverkehr ein deutlicher Einfluss auf das Fahrverhalten ausgeht, nicht dagegen nur von Cannabis: Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hoher Konzentration und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration. Besondere Gefährdung geht von der Kombination einer Droge mit Alkohol und von der Kombination zweier Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol aus. (NW Verlag: Fahrten unter Drogeneinfluss) M. Vollrath, R. Lobmann, H.-N. Krieger, H. Schöck, T. Widera, M. Mettke Fahrten unter Drogeneinfluss - Einflussfaktoren und Gefährdungspotenzial 172 Seiten, 94 Abb., 99 Tab. 2001 ISBN: 3-89701-755-5 Preis: € 19,50 In dem vorliegenden Projekt werden Informationen über zwei Themengebiete gewonnen: zum einen über Charakteristika von Drogenfahrten, zum anderen darüber, inwieweit der Drogenkonsum fahrerrelevante Aspekte der Leistungsfähigkeit bei den entsprechenden fahrenden Drogenkonsumenten beeinflusst. Im Sommer und Herbst 1998 wurden bei ausgewählten Veranstaltungen in Bayern 2.555 Autofahrer kurz interviewt. Entsprechend der Angaben zum Drogenkonsum wurden in einem zweiten Schritt 503 Personen ausgewählt, die an einer Intensivuntersuchung teilnahmen, bei der die Leistungsfähigkeit mit Hilfe eines Fahrsimulators überprüft und ein ausführliches Interview durchgeführt wurde. Bei einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung wurden Blut?, Urin? und Speichelproben erhoben. Es zeigte sich, dass bei der untersuchten Stichprobe Fahrten mit illegalen Drogen ebenso häufig vorkommen wie Alkoholfahrten über 0.5 Promille und dass bei einem hohen Anteil der Drogenfahrten zusätzlich auch noch eine Alkoholisierung vorliegt. Neben diesem Mischkonsum mit Alkohol ist auch die Kombination verschiedener Drogen miteinander sehr häufig zu finden. Die verschiedenen psychoaktiven Substanzen sind mit unterschiedlichen Alters-und Geschlechtsgruppen und mit unterschiedlichem Fahrverhalten assoziiert. Hervorzuheben ist dabei, dass bei Alkoholkonsum eher nicht gefahren wird, der Konsum illegaler Drogen jedoch keine Auswirkungen auf die Entscheidung hat, zu fahren oder nicht. Für die Beurteilung, ob Drogenkonsum die fahrrelevante Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, wurde entsprechend der vorgefundenen Konsummuster unterschieden zwischen nüchternen Kontrollpersonen, alkoholisierten Personen, akuten und postakuten Cannabiswirkungen und dem Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger und hoher Konzentration. Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hoher Konzentration und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration. Besondere Gefährdung geht von der Kombination einer Droge mit Alkohol und von der Kombination zweier Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol aus. Gerade diese Kombinationen sind wiederum sehr häufig bei den untersuchten Fahrern aufzufinden. Im ausführlichen Interview zeigt sich, dass zunächst verschiedene Gruppen von Drogenkonsumenten mit unterschiedlichen Konsummustern und Eigenschaften zu unterscheiden sind. Sogenannte harte und starke Drogenkonsumenten nehmen auch unter Drogeneinfluss am Verkehr teil. Drogenfahrer zeichnen sich außerdem durch eine erhöhte Risikobereitschaft aus und sind auch häufiger mit hoher Alkoholisierung unterwegs. Vergleicht man die Bedingungen des Fahrens unter Alkohol und Drogen, so zeigt sich, dass das Fahren unter Alkohol vom Ausmaß des Konsums und von der Einstellung abhängt. Die Sanktionierung von Drogenfahrten beeinflusst die Fahrer nur solange, wie sie noch wenig Erfahrung mit dem Drogenkonsum haben. Ist die Schwelle zum Konsum einmal überschritten, dann unterläuft der subjektive Eindruck einer nur geringen Leistungsbeeinträchtigung den angestrebten Effekt der Gesetzgebung. Insbesondere Fahrten mit Cannabis und Stimulanzien werden dann kaum noch abgelehnt. Allerdings haben repressive staatliche Maßnahmen einen deutlichen Einfluss auf die Bewertung von Drogenfahrten. Drogenfahrer, die in einer Polizeikontrolle schon einmal entdeckt wurde, schätzen die Verwerflichkeit von Drogenfahrten höher ein, als Drogenfahrer, die bislang unerkannt blieben. Nach den Ergebnissen der vorliegenden Studie sind längst noch nicht alle Potenziale zur Verhinderung von Drogenfahrten ausgeschöpft. Marihuana im Straßenverkehr Wissenschaftliche Studie der Universität von Limburg, Maastricht 1994 Sehen Sie auch: Studien zu Marihuana im Strassenverkehr Haschisch und Marihuana gehören zu den weltweit meistverbreiteten illegalen Drogen. Es wundert daher nicht, daß im Rahmen der Diskussion über Sicherheit im Straßenverkehr die Auswirkung von Marihuana auf die Fahrtüchtigkeit von besonderem Interesse ist. Erstaunlicherweise existieren nur wenige Studien zu diesem Thema. Untersuchungen zur Wirkung von Cannabis auf das Fahrverhalten fanden bisher weitgehend unter isolierten Laborbedingungen statt und ließen kaum Rückschlüsse auf das konkrete Fahrverhalten im Straßenverkehr zu. Auch statistische Erhebungen auf der Basis von Unfallstatistiken oder Stichproben bei verkehrsauffälligen Fahrern ergaben nur unter Vorbehalt nutzbares Datenmaterial, da zwar bei vier bis zwölf Prozent der überprüften Fahrer der rauscherzeugende Wirkstoff THC in den Blutproben vorhanden war, diese jedoch häufig zusätzlich Alkohol, Medikamente oder andere Drogen zu sich genommen hatten. Pilotstudie Auf diesem Hintergrund ist die Dissertation von Hindrik W..J. Robbe, Maastricht 1994, sehr aufschlußreich. Robbe entwickelte eine Testreihe, um die Wirkung des Marihuanarauchens auf die tatsächliche Fahrleistung zu untersuchen. Die Studie wurde unterstützt vom ,,National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) of the U.S. Department of Transportation (DOT)" und vom holländischen Verkehrsministerium, Bereich Verkehrssicherheit. Um der Realität möglichst nahe zu kommen, wurde in einer Laborstudie ermittelt, welche Menge an THC von den freiwilligen Testpersonen im Durchschnitt aufgenommen wird, um den gewünschten Rauscheffekt, das ,,High"-Sein, zu erreichen. Da die 24 Versuchs-personen Marihuana gewöhnlich in Form von Zigaretten rauchten, wurde diese Anwendung als Grundlage gewählt. Die Versuchspersonen durften unter ärztlicher Kontrolle innerhalb von 15 Minuten bis zu drei exakt genormten Marihuanazigaretten rauchen. Daraufhin wurden die verbleibenden Zigarettenreste auf ihren THC-Gehalt geprüft und die von der jeweiligen Versuchsperson inhalierte Menge an THC ermittelt. Die so ermittelte durchschnittliche Dosis von 300 Mikrogramm (ein millionstel Gramm) THC pro Kilogramm Körpergewicht lag deutlich höher als die zuvor in Laborstudien verwendeten Dosierungen. Ausgehend von dieser Menge als Maximaldosierung wurden bei den Tests Dosierungen von 0, 100, 200 und 300 Mikrogramm THC pro Kilogramm verabreicht und in Doppelblind-Versuchsreihen auf ihre Auswirkung hin getestet. Fahrstudien Die Fahrversuche waren so angelegt, daß sie stufenweise den reellen Anforderungen im Straßenverkehr angepaßt wurden. Nach einem Labor-test fanden drei Fahrtests statt, erst auf einem abgesperrten Autobahnstück, dann auf einer Autobahnstrecke mit Normalverkehr und schließlich in dichtem Stadtverkehr. Hauptziel der Untersuchung war es, zu bestimmen, wie THC bei Steigerung der Dosis die Fahrtüchtigkeit beeinflußt und wie sich dies auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Als Meßmethoden wurden verschiedene Standardtests verwendet, wie das Einhalten bestimmter Abstände und Geschwindigkeiten und das Reaktionsverhalten bei plötzlicher Geschwindig-keitsveränderung des voranfahrenden Fahrzeuges. Zusätzlich fanden regelmäßig vor und nach den Tests Blutplasmauntersuchungen zur Bestimmung des THC-Gehaltes sowie die Überprüfung der Hand- und Körperbeherrschung statt, um festzustellen, ob sich dadurch die Fahrtüchtigkeit voraussagen läßt. Dabei zeigte sich, daß weder durch Blut- noch durch die sogenannten Nüchternheitstests die Veränderung der tatsächlichen Fahrleistung unter Einfluß von THC voraussagbar sind, diese Instrumente also nicht zur ausschließlichen Kontrolle der Fahrtüchtigkeit in der Praxis verwendet werden können. Ergebnisse Die Standardtests zeigten sowohl im Labor als auch auf der Straße einen im Vergleich zu Placebos deutlichen Einfluß der Droge, der aber selbst bei einer Dosis von 300 Mikrogramm THC pro Kilogramm Körpergewicht in keiner Weise als dramatisch zu bezeichnen war, sondern Effekten entsprach, die von einigen Medikamenten her bekannt sind und verglichen mit den Auswirkungen von Alkohol unter dem Grenzwert von 0,8 Promille liegen. In Bezug auf das Verhältnis von Höhe der Dosierung zur Fahrleistung wurden überraschend unterschiedliche Effekte bei den verschiedenen Tests festgestellt. Während der Standardtest zur Abwei-chung vom Mittelstreifen, der stark durch unterbewußte Informationsverar-beitung gesteuert wird, eine zunehmende Verschlechterung bei Erhöhung der Dosis zeigte, fielen komplexere Tests, die stärker von willentlicher Aufmerksamkeit und Fahrerfahrung geprägt waren, mit umgekehrten Ergebnissen auf: niedrigere Dosen zeigten stärkeren Einfluß der Drogenwirkung als höhere. Dieses Ergebnis steht im Gegensatz zu Labortests, in denen THC in höherer Dosierung die Fahrtüchtigkeit stärker herabsetzte als in niedrigerer. Das scheinbare Paradoxon erklärt Robbe mit einem psychologischen Phänomen. Fahrer unter Einfluß von Marihuana tendieren dazu, ihre Fahrfähigkeit als sehr gering einzuschätzen. Als Folge dieser Selbsteinschätzung kompensieren sie die vermeintliche oder tatsächliche Verminderung der Fahrtüchtigkeit durch gesteigerte Aufmerksamkeit, Reduzierung des Tempos und größere Abstände zu den anderen Fahrzeugen. Eine Kon-trollstudie mit Fahrern unter vergleichbarem Einfluß von Alkohol zeigte dagegen in der gleichen Situation Selbstüberschätzung und mangelndes Kompensationsverhalten. Die unterschiedlichen Reaktionsweisen bei etwa gleicher Intoxikation deuten darauf hin, daß qualitative Unterschiede in der Wirkung der verschiedenen Drogen maßgeblich die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. So ist die Rauschwirkung bei Marihuana zum Beispiel durch Autosuggestion beeinflußbar; eine erhöhte Selbstkontrolle kann somit störende Nebeneffekte des Rausches unter normalen Umständen regulieren. Inwieweit dies auch für außergewöhnliche Situationen zutrifft, wurde bislang nicht untersucht. Teilergebnisse der Studie deuten darauf hin, daß unter stärkeren Belastungenbestimmte Kompensationsleistungen nicht mehr erbracht werden können. Dazu zählen Situationen, die eine zu geringe Aufmerksamkeit beanspruchen, wie etwa längeres monotones Fahren, oder Situationen, die ,,geteilte Aufmerksamkeit" des Fahrers fordern oder die Überraschungsmomente beinhalten. Aus diesen Gründen wurde der Fahrversuch im dichten Stadtverkehr als Vorsichtsmaßnahme nur mit der niedrigeren Dosierung von 100 Mikrogramm THC pro Kilogramm durchgeführt. Das positive Ergebnis dieses Tests legt jedoch nahe, daß auch Fahrtests im Stadtverkehr mit höherer THC-Dosierung ohne unkalkulierbares Risiko vorgenommen werden können. Die Standardtests haben gezeigt, daß die Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Marihuana weniger beeinträchtigt ist, als bislang angenommen. Zukünftige Studien zum Thema Marihuana im Straßenverkehr sollten aber auf Situationen ausgeweitet werden, in denen die Aufmerksamkeit des Fahrers besonders beansprucht wird, um zu sehen, wie sich Stress oder Ablenkung auf das Fahrverhalten auswirken. Sinnvoll erscheint auch, die Wechselwirkung von Marihuana mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen zu erforschen, da der Verdacht besteht, daß Wechselwirkungen der Substanzen sich besonders negativ auf das Fahrverhalten auswirken. Drogen am Steuer - Wie wird die Praxis aussehen? In der 24. Kalenderwoche hat die Bundesregierung den Entwurf des Verkehrsministeriums gebilligt: Wer unter dem Einfluß von Drogen Auto oder Motorrad fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem bis zu dreimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld von bis zu 3.000 Mark geahndet werden kann. Sobald Bundestag und Bundesrat dem nun offiziellen Entwurf der Bundesregierung zustimmen, bekommt dieser Gesetzeskraft. Wie aber wird die Praxis aussehen? Laut der zuständigen Mitarbeiterin des Verkehrsministeriums, Frau Reif, soll anhand eines Bluttests ermittelt werden, ob die betreffende Person unter dem Einfluß von Drogen steht. Eine Anlage zum Gesetzesentwurf enthält die Liste der berauschenden Mittel (zum Beispiel Haschisch/Marihuana) und der Sub-stanzen, die im Blut nachgewiesen werden müssen. Laut Frau Reif können die in der Liste aufgeführten Substanzen nur wenige Stunden nach der Einnah-me der entsprechenden Droge im Blut nachgewiesen werden. Bei THC liegt die Nachweiszeit bei etwa zwei bis drei Stunden (vergleiche Graphik). Auf diese Weise wurde das Problem umgangen, daß in den meisten Fällen wirkliche Grenzwerte wissenschaftlich nicht festlegbar sind. So gibt es zum Beispiel bei Haschisch/Marihuana keine meßbare Substanz, deren Nachweis mit dem akuten Rauschzustand korelliert. In der Praxis bedeutet das anvisierte Gesetz für Marihuanaraucher, daß sie zwei bis drei Stunden vor ihrer Auto- oder Motorradfahrt keinen Joint mehr rauchen dürfen. Eine Regelung, die in ihren Folgen etwa mit der Promilleregelung beim Alkohol zu vergleichen ist. Die zur Überprüfung notwendigen Blutuntersuchungen dürfen, laut Frau Reif, zudem nur dann durchgeführt werden, wenn ein Verdacht auf Drogeneinnahme besteht, der sich in einer Auffälligkeit im Straßenverkehr oder Verhaltensauffälligkeiten der Person zeigen kann. Ob der in den Medien oft erwähnte, neuentwickelte Drogendetektor, der auch geringe Spuren von Drogen an den Händen feststellen kann, zukünftig bei Straßen-verkehrskontrollen eingesetzt werden wird, ist offen. Das Gerät, was in erster Linie beim Zoll zum Einsatz kommen soll, macht im Zusammenhang einer Überprüfung der Fahrtüchtigkeit wenig Sinn, da es nicht nachweisen kann, ob der Fahrer unter dem Einfluß von Drogen steht. Der Drogendetektor kann lediglich zusammen mit anderen Indizien den Verdacht begründen, daß der Fahrer tatsächlich unter Drogeneinfluß steht und ein Bluttest erforderlich ist. Die Entscheidung über den Einsatz des Drogendetektors liegt bei den Innenministern der einzelnen Bundesländer, so daß es hier vermutlich zu unterschiedlichen Handhabungen kommen wird. Außerdem ist ein Gerät in der Entwicklung, das die Pupillenreaktion des Auges unter Einfluß von Drogen mißt und zukünftig eine ähnliche Rolle wie das ,,Pusteröhrchen" beim Alkoholtest spielen könnte. Michael Karus und Jutta Millich (nova-Institut) Verweise: Literatur: - H.W.J. Robbe, Influence of Marijuana on Driving, Institute for Human Psychopharmacology, University of Limburg, Maastricht 1994,CIP-DATA, Den Haag (ISBN 90-5147-023-1) - H.W.J. Robbe, Marijuana use and driving, Journal of the International Hemp Association (IHA), Vol. 1, No. 2, Dec. 1994 (zu beziehen über nova-Institut) Orginaltext hier: http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/367/ ------------------------------------------------------------------------ Weitere Informationen zum Thema Cannabis und Autofahren: Cannabis und Führerschein Informationen zur derzeitigen Rechtslage. Drogen im Straßenverkehr: Eine Anhörung von Stephan Quensel. Dieser Text bespricht ausführlich die Ergebnisse von zahlreichen Studien, anhand der sich die tatsächlichen Risiken von Cannabis im Strassenverkehr abschätzen lassen. Empfohlen! Der Bund (Schweiz) am 08.09.2000: Urs Gerhard von der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel: «Unter Cannabis gibt es keine erhöhte Unfallgefährdung. Es kann höchstens die gefährlichere Wirkung von Alkohol noch verstärken.» Anwaltskanzlei Hettenbach zu Cannabis nicht nur im Strassenverkehr. [/quote] |
I-ack [Golden] |
Soll ich phat in die überschrift schreiben, liest das sonst keiner? Phatte Stylez yeah, phat blunt voll weggehauen checkor kroass |
[user:1910] |
[user:2034] |
MUGWUMP |
war bis ebend noch mit dem lesen beschäftigt ![]() |
DarkRedhair |
Wenns nich schon so spät wär... ![]() EDIT: Aber ich hole es nach!! [i]Geändert von DarkRedhair[/i] |
Melonenmann |
na, acki! leicht gereizt heute? aber ernsthaft: du kannst nicht bei allen anderen deine lesegeschwindigkeit (und -lust) voraussetzen. ich werds mir auch mal in einem ruhigen moment durchlesen... aber jetzt zieh ich erst noch mal 15 köppies aus meiner dreimeterbong! ![]() |
MUGWUMP |
is aber schon schwach, wenn Leute nicht mehr in der Lage sind sich mal für 10, 15min hinzusetzen und nen Text zu lesen....hat wohl mit dem allgemeinen Rückang der Leselust in Deutschland zu tun ![]() |
Silent Bob |
Sehr nützlich, so ne Zusammenstellung *abspeicher* |
[user:306] |
I-ack [Golden] |
Mac User? Nein. Warum denken leute das man gestresst ist nur weil man sagt was man denkt? |
Smoking_Joe |
sehr gute Zusammenstellung.... Thx |