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Hallo Otto (Schily)! - gibts den wirklich?

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haenfling
Hille:

Gut geschrieben uned schlagende argumente.ok, die Kids beeindruckt der Brief. das war es aber auch schon, niemand sonst wird diesem Schreiben je Beachtung schenken.

darki
hmmm...sollten wir das evtl alle mal kopieren und auch hinschicken?

~Minchen~

ja...wär doch ma ne idee

Arthur Dent
nee, lieber nicht, denn das kann man noch viel besser machen.

z.b. ist
Bereits Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrtausends legte der Bundesgerichtshof, bei Cannabis, eine Menge von bis zu 7,5 g THC, als "geringe Menge" fest. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1994, dass eine Verfolgung von Cannabisdelikten, wegen eben dieser "geringen Menge" zum "Eigenverbrauch", nicht mehr erfolgen darf.
schlichtweg falsch, denn dass BVerG bezog sich nicht auf die 'geringe menge', sondern forderte dazu auf, eine 'geringe menge zum gelegentlichem eigenkonsum' zu definieren und straffrei zu stellen.

oder so was:
Wie ist es möglich, dass über 10 Jahre nach den obigen Urteilen, auch heute noch Bürger wegen des Besitzes von z.B. 0,5 g oder 7 g Haschisch/Marihuana polizeilich, staatsanwaltschaftlich und gerichtlich verfolgt werden und nur deshalb äußerst schwerwiegende Nachteile zu erleiden haben?
das ist doch völlig belanglos, solange nicht konkrete fälle mit konkreten folgen genannt werden.

und mit
Der willkürliche Terror gegen die eigenen Bürger muss hier endlich ein Ende finden.
lehnst du dich ja ziemlich weit aus dem fenster.

schreibt an die politiker, schreibt leserebriefe, aber bleibt sachlich und höflich.

 [user:9969]

haenfling
@arthur

denke mal, jedes Individuum hat und sollte seinen eigen Stil haben. Wenn Du schon kritisierst, dann doch bitte konstruktiv. Von wegen „schlichtweg falsch“ kannste ja da mal gucken http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=1478160847&ID=237&referre%09r=11

Meinste beim 2. Punkt nicht, dass der liebe selbst Otto genug konkrete Fälle hat und kennt? Falls er die Aussage dennoch bezweifeln sollte, so dürfte er das äußern. Ihm daraufhin was konkretes bieten zu können ist wohl nicht sehr schwer oder?

Was meinst Du bei 3. mit aus dem Fenster lehnen? Wegen der Verwendung des momentan wieder beliebten Schlagwortes „Terror“ (=Gewalt, Anarchie, Ausschreitung, Einschüchterung, Gewaltherrschaft, Diktatur, Knechtschaft). Glaubst Du man sollte die Dinge lieber nicht beim Namen nennen? Wie bezeichnest Du denn Körperkontrolle, Hausdurchsuchung, Führerscheinentzug, Existenzzerstörung – is für Dich kein Terror?

Wo finde ich denn Deine viel besser gemachten Schreiben und die Antworten dazu?

Hi @all,

kopieren wäre immerhin was, fände ich ehrlich gesagt auch nicht so toll. Is doch sicherlich auch nicht so viel Mühe das mit eigenen Worten ein bisschen anders auszudrücken. Ein bisschen Variabilität bei den Schreiben wäre bestimmt nicht verkehrt.

Das Ding mag auf den ersten Gedanken vielleicht dreist klingen, aber es gibt seit September 2003 eine Vorgeschichte dazu.

Wer sich für den „Blödsinn bringt nichts Scheiß“ davor interessiert und viel Zeit hat, kann sich das gerne hier angucken

http://www.board-z.de/board/index.php?userid=3184

Natürlich hat Arthur vom Grundsatz mit freundlich und sachlich vollkommen recht. Dabei denke ich aber auch lieber unfreundlich und unsachlich als überhaupt nichts. Wir sind doch alle Menschen und es gibt uns in allen Variationen.

Falls nicht die Todesstrafe wegen Cannabis wieder eingeführt wird, kann es da nur besser werden und so denke ich, jeder Schritt an die Öffentlichkeit ist ein „Schritt in die richtige Richtung“.

Verdammt, dass man immer soviel Text braucht.

Gruss haenfling

ganjamann on funk
ich würd sagen, dass der innenminister von deutschalnd sich nen scheiss für cannabis/cannabislegalisierung interessiert. und warum? weil er nicht drogenbeauftragter des bundes ist. naja...
denke nur, dass ich den brief an wen flaschen schickt *zwinker*

Arthur Dent
Von wegen "schlichtweg falsch" kannste ja da mal gucken http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=1478160847&ID=237&referre%09r=11
ich les und les, aber ich finde nichts, was deine behauptung stützt.

nochmal: ab 7,5g THC (was ja immerhin 50-100 gramm weed oder dope entspricht) beginnt die 'nicht geringe menge' gemäß BtmG (siehe auch dein link)
das BVerG hat 1994 entschieden, das bei einer 'geringen menge zum eigenkonsum' von einer strafverfolgung abgesehen werden soll. (auch das erklärt dein link, hier werden 2-3 konsumeinheiten als geringe menge genannt)

Was meinst Du bei 3. mit aus dem Fenster lehnen?
ich meine, das deine wortwahl ungeeignet ist, eine sinnvolle diskussion zu starten. renn doch nicht immer mit dem kopf durch die wand ;)

Wo finde ich denn Deine viel besser gemachten Schreiben und die Antworten dazu?
irgentwo im forum fliegt noch 'n alter leserbrief von mir rum.
(ansonsten gibt's n haufen korospondenz mit medien und politikern und mir, wo's nicht um hanf geht, das möchte ich aber nicht veröffentlichen, da ich sonst genau so gut meine adresse hierhin schreiben könnte)

aber ich wollte dich auch gar nicht runter machen, ich find's ja gut, das du was machst, aber wie gesagt, das kann man verbessern. schau mal auf cannabislegal.de vorbei, da gibt's schöne vorlagen und anregungen.

haenfling
@ganjamann

Innenminister ist für die Bullen zuständig, oder?

Was denkste denn von wem die Anweisung, jeden Krümel zu verfolgen, kommt?

Drogenbeauftragte hat natürlich auch schon ihr Fett weg und kriegt es weiterhin, so lang da dieser Schwachsinn herrscht. Im oberen Post der board-link wo die Schreiben sind.

@arthur

nix für ungut, kam nur so´n Anflug bei mir an.

Einigen wir uns beim Rest auf die mehrmalige BGH-Feststellung der „nicht geringen Menge“, was ist dann ergo das Gegenteil davon?

In meinem Urteil wegen THC heißt es dann auch so schön; eine Straftat kein Verbrechen und „nicht wegen einer nicht geringen Menge“.

Das Gewurstel das der Gesetzgeber mit „der Menge“ anstellt ist doch schon schlimm genug. Den Rest könnt dann auch ganz locker der gute „Otto“ erklären, der wird unter anderem ja auch für so was bezahlt.

Und verbessern lässt sich fasst alles wenn es erst mal da ist. Legal ist ne fette gute Infoseite, hab auch sicherlich einige Anregungen von da, aber tatsächlich „Aktionsmässig“ doch leider sehr ruhig da, bei den Möglichkeiten die da sind.

Ansonsten bin ich für konstruktive Hinweise natürlich immer dankbar.

Gruss haenfling

 [user:4449]

Arthur Dent
sollten wir vielleicht den vorhandenen öffentlichen Eindruck bekräftigen und die Parole ausgeben:

Endlich! Cannabis in kleinen Mengen ist erlaubt!
und was soll das bringen, ausser noch mehr strafverfahren gegen kiffer und noch mehr eingezogene führerscheine?

Einigen wir uns beim Rest auf die mehrmalige BGH-Feststellung der "nicht geringen Menge", was ist dann ergo das Gegenteil davon?
schau mal in den link, den du gepostet hast, dort wird sehr schön erklärt, das zwischen der 'nicht geringen menge' und der 'geringen menge zum gelegentlichem eigenkonsum' noch eine nicht näher definierte menge liegt.

Innenminister ist für die Bullen zuständig, oder?
ja, schon aber die innenminister der bundesländer sind für die polizei zuständig (polizei=ländersache), schily ist (u.a.) der chef vom BGS ;)

und da werde ich nun mal konstruktiv: wie wär's mit 'ne e-mail aktion an alle inneministerien der 16 bundesländer und anfragen, warum bis heute das BVerG-urteil von 1994 noch nicht umgesetzt ist, dazu die zahlen und fakten nennen ('geinge mengen zum gel. eigenkonsum' in den einzelnen ländern, zahlen über strafverfahren gegen kiffer), die relevant sind. vielleicht kann man auch noch'n vergleich mit den niederlanden anstellen (geringerer anstieg der konsumentenzahlen, weniger kiffende jugendliche).

oder um noch 'ne anregung zu bringen, nagelt herrn schily doch mal auf seine aussagen von 1997 fest.

haenfling

sollten wir vielleicht den vorhandenen öffentlichen Eindruck bekräftigen und die Parole ausgeben: Endlich! Cannabis in kleinen Mengen ist erlaubt!von Hanfopa
und was soll das bringen, ausser noch mehr strafverfahren gegen kiffer und noch mehr eingezogene führerscheine?


Quelle: Arthur Dent


Glaubst Du wirklich, das es noch viel schlimmer werden kann als es jetzt schon ist? Ich glaube da eher, fast jede Aktion (natürlich sollte man keine „Tüten“ an Kinder verteilen oder ähnlicher Schwachsinn) um Cannabis im Gespräch zu halten ist legitim.

schau mal in den link, den du gepostet hast, dort wird sehr schön erklärt, das zwischen der 'nicht geringen menge' und der 'geringen menge zum gelegentlichem eigenkonsum' noch eine nicht näher definierte menge liegt.


Genau das erklärt der Anwalt anhand der gängigen Rechtspraxis. Glaubst Du die Festlegung einer „nicht geringen Menge“ hatte zum Zweck sich anschließend über den Begriff „geringe Menge“ zu streiten?

Haben wir in Deutschland nicht auch ein Gebot der „Rechtsklarheit“ und „Rechtswahrheit“?

ja, schon aber die innenminister der bundesländer sind für die polizei zuständig (polizei=ländersache), schily ist (u.a.) der chef vom BGS ;)


Falls die Länderminister von einem Loch ins nächste stolpern, hat der „große Bundesboss“ doch die Möglichkeit diese Löcher zu stopfen, besonders wenn er sehen kann, das die Länder dazu nicht fähig und in der Lage sind. Auf eine Einigung wies doch das BVerfG-Urteil aus 1994 hin, wie lange soll, kann und darf der „Boss“ da noch untätig zusehen?

Zu Aktion, nur zu, würde mich echt freuen hier auch mal´n paar Mails von anderen zu sehen.

Guck mir den Schily link auf alle Fälle noch mal an. Anderseits, wer in der Politikreihe hat sich „gestern“ nicht schon für eine Liberalisierung ausgesprochen und es „morgen“ wieder vergessen.

Kannst ja auch mal versuchen die Drogenbeauftragte aufgrund ihrer Aussage, den Besitz von bis zu 10 g nicht mehr unter Strafe zu stellen:

http://www.welt.de/daten/2002/11/10/1110de367606.htx

fest zu nageln.

Gruss haenfling

haenfling

----- Original Message -----
From: haenfling
To: otto.schily@bundestag.de
Sent: Tuesday, May 11, 2004 2:19 PM
Subject: Cannabisbehandlung


Sehr geehrter Herr Schily,

da ich über das Bundesinnenministerium leider nicht zu Ihnen vordringen kann, Sie werden von da, durch Ihren Mitarbeiter Herrn Metz, beständig als "nichtzuständig" erklärt, hoffe ich Sie auf diesem Wege zu erreichen und möchte Sie doch um eine Stellungnahme bitten.

Mit freundlichem Gruß
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