Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vergabe von Cannabis an |
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joe kickass |
"In einem Urteil vom 19. Mai 2005, das in dieser Woche bekannt wurde, weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträge auf die medizinische Verwendung von Cannabis nicht pauschal ablehnen kann.
Es bestätigt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000, nachdem die medizinische Behandlung von Kranken im öffentlichen Interesse liegt, und damit eine Ausnahmegenehmigung für die therapeutische Verwendung von Cannabis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes möglich ist. Das Urteil erging im Fall eines 56-jährigen Rechtsanwalts, der unter multipler Sklerose leidet und medizinisch von Cannabis profitiert. Im Dezember 1999 hatten acht Patienten eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und gefordert, dass sie sonst illegalen Cannabis medizinisch verwenden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und darauf hingewiesen, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. So hätten die Beschwerdeführer zunächst einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen können. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erlaubt die Verwendung von illegalen Drogen nur zu "wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken". Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Begründung fest: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann." Daraufhin hatten mehr als 100 Personen solche Anträge gestellt, die jedoch sämtlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit der Begründung abgelehnt worden waren, die Behandlung eines einzelnen Patienten sei kein wissenschaftlicher Zweck und auch kein anderer im öffentlichen Interesse liegender Zweck. Eine Anzahl von Patienten hatten mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vor den Verwaltungsgerichten gegen diese Ablehnungen geklagt. In seiner Begründung für das Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist kein globaler Akt, der sich auf eine Masse nicht unterscheidbarer Personen bezieht. Sie realisiert sich vielmehr stets durch die Versorgung einzelner Individuen, die ihrer bedürfen." Das Bundesverwaltungsgericht betont in seinem Urteil den hohen Wert des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es schreibt: "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden." Ärzte dürften zwar keinen Cannabis verschreiben. Dies hindere "sie aber nicht, einen Patienten medizinisch zu betreuen und zu begleiten, der auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG solche Mittel im Rahmen der Schmerztherapie bei sich anwendet." Auf das Argument, Patienten könnten sich auch vom Arzt Dronabinol verschreiben lassen, auch wenn dieses teuer sei und von den Krankenkassen nicht immer erstattet werde, entgegnet das Bundesverwaltungsgericht: "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfalten lässt" Quelle: Iacm-Newsletter vom 12.11.05 Endlich hatt das Bundesverwaltungsgericht ein klares Urteil zur Vergabe von Cannabis an Bedürftige gefällt. EIn weiterer Schritt zu einer neuen drogenpolitik ist getan. Also wir sollten nicht denn Kopf hängen lassen und uns weiter für eine liberale Drogenpolitik einsetzen. Es kann sich lohnen wie wir sehen |
Illuminati |
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