Growanbau-Konsequenzen und Höchststrafen? |
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Mosdon |
Hallo,
wird gern mal wissen wie hoch die Höchststrafe für Growanbau in den 4 Wänden sein kann bzw. die midelste? Das hängt sicher von vielen Faktoren ab...wird trotzdem mal eure meinungen gern lesen. Mosdon |
MadMann |
Äehm, eigentlich nur von der Menge und dem THC-Gehalt...;) Und über den zweiten Punkt kann man froh sein früher hat das keine Rolle gespielt (hier in BW auf jedenfall). |
Kantakukuruz |
Letztlich hängt das Strafmaß (wie bei allen Straftaten) vom Richter ab. |
Mosdon |
für wen ist das Risiko höher ...bzw. die Strafe...für den der growt oder den der es vertickt?
der der growt muss es schliesslich auch verticken..also hat der ne schlechtere karte und das größere risiko gebustet zu werden ...oder? |
Zeephat |
Wieso muss der, der growt, es auch verticken? Ich nehme mal an das der Handel mit Drogen schlimmer bestraft wird, als der Anbau zum Eigenkonsum |
MadMann |
Und es kommt auf das Bundesland an in dem es sich abspielt....um die oben genannte Höchststrafe zu erreichen reichen aber 1-2 Kilo sehr wahrscheinlich nicht....;)
Was den Verkauf angeht...klar wenn der Tatbestand auch noch ermittelt/bestraft wird sind die Folgen um so schwerwiegender... |
Mosdon |
Aber bleiben wir mal realstisch ...wenn ma gute bedingungen hat ...kann man damit durch kommen ohne erwischt zu werden oder?
Von dem Anbau würde keiner wissen ausser ich und ein anderer der garatiert schweigt ...das einzigste was ein risiko ist sind die stromkosten wenn die höher sind als die jahre zuvor ...kann dadurch die Pollizei ein Durchsuchungsbefall o. ä. berkommen ? Und halt der Gruch beim grown falls der jem. in meinem haus auffällt ...sonst hab ich keine bedenken .... |
Arthur Dent |
Dann käme evtl. § 29a BtmG zur Anwendung:
oder gar § 30 BtmG:
bzw. § 30a:
Quelle: BtmG |
Mosdon |
wenn man das also als kein Mitglied einer Bande macht kommt keine dieser Paragraphen in Frage ....für mich |
MadMann |
Doch klar der erste. Wenn Ihr Hanf in nicht geringen Mengen anbaut kann es schon zu deftigen Strafen kommen, ab einer bestimmten Menge geht die Justiz fast immer davon aus das Ihr damit auch Handel treibt. Aber wir reden hier doch bestimmt nur von 1-2 Pflanzen und nicht von einer Plantage oder? |
Arthur Dent |
"Nicht geringe Menge" bedeutet übrigens 7,5 Gramm THC (der reine Wirkstoff!) oder mehr. |
Mosdon |
also ich rede hier von 10-20 Pflanzen |
bent |
eine frage
wenn die pflanzen jung sind also so 2 wochen dann haben sie doch noch kaum oder kein THC des heißt die polizei könnte dann doch gar nichts dagen unternehmen wenn man jungpflanzen großzieht für outdoor , oder?? |
Arthur Dent |
Doch können sie, denn Hanfanbau ohne Genehmigung fällt in Deutschland immer unter das BtmG. |
JoJo |
Hm..
Kann einer grob abschätzen was man für eine strafe bekommt wenn man mit nem FReund 1-2 Pflanzen für den eigenbedarf anbaut? Sind beide 18 Jahre alt. Hatte Grade die tolle Idee diesen Sommer Mal selber anzubauen aber wollen erstmal wissen was da alles passieren kann ... |
Melonenmann |
ein paar sozialstunden?
(keine gewähr) |
~schwibelschwabel~ |
oder geldstrafe,
vorausgesetzt man ist nicht arbeitslos oder schüler (Ebenfals ohne gewähr) |
UsualRedAnt |
Als Ersttäter kommt man in der Regel mit einer Bewährungsstrafe davon. Allerdings sollte man dann in den Folgejahren möglichst nichts mehr mit der Szene zu tun haben. Oft kriegt man auch regelmäßige Drogentests als Bewährungsauflage.
Aber Vorsicht! Wenn Jugendliche ins Spiel kommen (eigene Kinder, Freunde, Klassenkameraden) gibt es schnell auch ne Haftstrafe. Außerdem ist bei nem aufgeflogenen Grow in der Regel der Führerschein futsch. Wer anbaut und erwischt wird, wird nämlich regelmäßigen Konsum einräumen um nicht wegen Handels angeklagt zu werden (Eigenanbau). Wer aber regelmäßig konsumiert ist prinzipiell nicht geeignet ein KFZ zu führen. |
ökofutzi |
könntest du den punkt bitte etwas genauer erklären |
Reallife |
Findet man irgendetwas das darauf schließen lässt, das du den THC-Gehalt oder die Menge des Grases gewusst haben könntest (Waage, Destille), wirkt sich das strafschärfend aus!
http://www.jurawiki.de/Bet%C3%A4ubungsMittelStrafRecht Schaut euch den Link an!!!! |
Nattulv |
UsualRedAnt meint wahrscheinlich Minderjährige damit, schätze ich. |
UsualRedAnt |
Da sind zwei Tatumstände im Spiel.
Zum einen könnte es sein, dass man für die betroffenen Jugendlichen eine Garantenstellung innehat, quasi für sie Verantwortung trägt. Das kann z.B. bei Kindergärtnern, Erziehungsberechtigten usw. so sein. Dies führt zu einer höheren Strafe! Seid ihr selbst noch jung, um genau zu sein jünger als 21 Jahre, dann werdet ihr im Zweifelsfall nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das ist einerseits gut, weil in der Regel niedrigere Strafen zu erwarten sind, andererseits werden dann auch gerne härtere Auflagen für Verfahrenseinstellung oder Bewährung gegeben. Dies tut man, weil man sich bei jugendlichen Tätern noch eher eine abschreckende Wirkung der Auflagen verspricht. |
THChefkoch |
Und wenn jetzt der jugendliche im Garten anbaut und die Eltern nichts davon wissen, können sie dennoch bestraft werden, oder bekommsen sie keine Strafe wenn ich vor Gericht beschwöre das sie nichts damit zu tun haben, habe einen eigenen Gadd, der auf meinen Vadder gepachtet ist und da kommen meine Eltern nie vorbei weil es wirklich mein Garten ist, wie siehts in dem Fall aus?
Glaubt das Gericht Kindern von Anfang an nicht, die gegen die schuld der Eltern aussagen? |
Arthur Dent |
Da Hanfpflanzen recht auffällig aussehen, schätze ich die Chancen, daß man dir die Unwissenheit der Eltern abnimmt, für relativ gering. Aber wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Z.B. ob die Pflanzen an dem konkreten Standort auffallen mussten oder nicht. |
THChefkoch |
Aber es is doch egal ob sie auffällig sind oder nicht, sie waren ja nie dort... |
MadMann |
Arthur Dent geht von dem Fall aus das Du erwischt wurdest. Und ich denke auch das wenn dein Vater der Pächter des Grundstückes ist und Du darauf(als minderjähriger Sohn) Drogen anpflanzst deine Eltern zumindest die Aufsichtspflicht missachtet haben, weil ob sie an dem Gartengrundstück vorbeifahren oder nicht ist doch egal sie haben es gepachtet und stehen somit in der Pflicht. |
UsualRedAnt |
Entgegen den beliebten Baustellenschildern gilt folgendes:
Eltern haften NICHT für ihre Kinder, wenn: a) diese älter als 14 Jahre sind b) sie ihre Aufsichtspflichten nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz verletzt haben Wenn du im Garten deiner Eltern anbaust, kommt es für die Strafbarkeit des Verhaltens einer Eltern nicht nur darauf an, was sie wissen; sondern auf das was sie wissen müssen und wissen können! Im konkreten Fall bedeutet das, das deine Eltern sehrwohl bestraft werden könnten, weil sie ihr Eigentum (der Garten) verpflichtet, sich um die Belange dieses Eigentums zu kümmern. Wenn sie den Garten nun wissentlich oder durch vorsätzlich mangelhafte Aufsicht für die fortgesetzte Begehung einer Straftat (hier Anbau von BtM) zur Verfügung stellen, werden sie im Zweifelsfall wie Mittäter bestraft. Sicher wird man ihnen weniger aufbrummen als dem eigentlichen Täter, aber das entscheidet das Gericht. --- Leichter verständlich wird die Situation wohl mit einem anderen Beispiel: Stell dir vor, deine Eltern haben ein Auto, dass du dank eigenem Schlüssel benutzen kannst, wann du willst. Monatelang geht alles gut, aber irgendwann sind die Bremsen kaputt. Deine Eltern als Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs kriegen das nicht mit, weil sie sich nicht drum kümmern. Dir ist es egal, also fährst du mit kaputten Bremsen weiter (das ist verboten = Straftat). Wenn die Polizei dich erwischt, z.B. weil du einen Unfall hattest, wirst nicht nur du als Fahrer des KfZ, sondern auch der Halter bestraft, weil er dir das kaputte Auto nicht für eine Fahrt hätte überlassen dürfen. Ob die Eltern wirklich von dem Schaden gewusst haben spielt keine Rolle, weil sie es hätten wissen müssen! |
THChefkoch |
Ok, aber sie bekommen keine Probleme mit dem Jugendamt oder so?
Weil das wäre es mir echt niemals wert... Und ja, ich bin über 14...^^ Es geht mir eben um meine Brüder... Auf jedan Fall wird i mFall der Fälle sofort ein Anwalt eingeschaltet, hab schon seine Nummer immer in der Brieftasche, dann kann ich ihn doch , falls er nicht beschäftigt ist bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge holen oder? |
UsualRedAnt |
Aus den DHV- F.A.Q. Hanf und Cannabis:
Ich habe Angst vor einer Hausdurchsuchung. Was muss ich wissen? Was darf die Polizei, wie sollte ich mich verhalten? Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter bestimmten Voraussetzungen bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden. Eine Hausdurchsuchung können Sie, wenn die Polizeibeamten erst einmal in Ihrer Wohnung stehen, nicht verhindern. Lassen Sie sich jedoch den Durchsuchungsbefehl des Richters zeigen und eine Kopie geben. Sie sind nicht verpflichtet, an der Hausdurchsuchung in irgendeiner Form mitzuwirken. Sie sind durch die Hausdurchsuchung in Ihrer persönlichen Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt. Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO). Verstricken Sie sich nicht unnötig in Diskussionen mit den Beamten. Ob die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen rechtmäßig waren, kann in Ruhe durch einen Rechtsanwalt nach der Durchsuchung geklärt werden. Zudem droht Ihnen bei einer Hausdurchsuchung in der Regel keine unmittelbare Gefahr einer Festnahme. Die Durchsucher sind verpflichtet, ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anzufertigen, mit Unterschrift zu versehen und dem Betroffenen als Quittung auszuhändigen. Sie als Betroffene dagegen sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben, was Ihnen die Polizei vorlegt! Mehr Informationen zum Thema Hausdurchsuchung finden Sie z.B. in diesem sehr ausfühlichen Text. |
THChefkoch |
Danke...
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MadMann |
oder das kraut einfach in freier Wildbahn aufwachsen lassen, da ist die Chance erwischt zu werden schon wesentlich geringer imho. :) |
CRySTAL |
Allerdings ist dort die Gefahr für das Kraut selbst höher durch evtl. vorbeikommende Kiffer... ![]() |
MadMann |
yo nicht für leutz die sich gut in der eigenen Gegend auskennen und wissen wo sich Förster und Waldarbeiter die Hand geben. Ich kenn hier in der Gegend Stellen wo beides die letzten 5Jahre nicht am Start waren... |
| Don Merino | 00:38 06.11.07 [News]- Legalisierung Italien? Neues Amsterdam? (15|506) |
| Baldur | 19:42 07.09.07 Outdoor Platz (7|433) |
| [user:433] | 14:15 12.06.07 growing in holland.... (10|670) |
| MadMann | 18:47 31.05.07 Growanbau-Konsequenzen und Höchststrafen? (33|2493) |
| muh?! | 19:33 20.02.07 Hanf & Recht in Österreich (8|1731) |
| tribbä | 09:39 07.08.06 Wilder Hanf im Garten (7|980) |
| Weedmaster | 16:37 06.08.06 12 kleinepflanzen!bei jemand anders!was machen??hilfe! (17|1280) |
| walter | 21:54 25.11.05 Grow Freds und Bilder zulässig ??? (3|1034) |
| T.O.S.H. | 22:29 09.10.05 Strafe für Nutzhanf anbauen? (12|1374) |
| Gerhard der grüne | 17:15 05.06.05 Nutzhanf zum Lernen und Rauchen?! (18|2403) |