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Growanbau-Konsequenzen und Höchststrafen?

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Mosdon
Hallo,
wird gern mal wissen wie hoch die Höchststrafe für Growanbau in den 4 Wänden sein kann bzw. die midelste?
Das hängt sicher von vielen Faktoren ab...wird trotzdem mal eure meinungen gern lesen.

Mosdon

MadMann
Das hängt sicher von vielen Faktoren ab..

Quelle: Mosdon


Äehm, eigentlich nur von der Menge und dem THC-Gehalt...;)
Und über den zweiten Punkt kann man froh sein früher hat das keine Rolle gespielt (hier in BW auf jedenfall).

Kantakukuruz
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) Betäubungsmittel unerlaubt anbaut (...)

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/btmg_1981/__29.html


Letztlich hängt das Strafmaß (wie bei allen Straftaten) vom Richter ab.

Mosdon
für wen ist das Risiko höher ...bzw. die Strafe...für den der growt oder den der es vertickt?
der der growt muss es schliesslich auch verticken..also hat der ne schlechtere karte und das größere risiko gebustet zu werden ...oder?


Zeephat
Wieso muss der, der growt, es auch verticken? Ich nehme mal an das der Handel mit Drogen schlimmer bestraft wird, als der Anbau zum Eigenkonsum

MadMann
Und es kommt auf das Bundesland an in dem es sich abspielt....um die oben genannte Höchststrafe zu erreichen reichen aber 1-2 Kilo sehr wahrscheinlich nicht....;)

Was den Verkauf angeht...klar wenn der Tatbestand auch noch ermittelt/bestraft wird sind die Folgen um so schwerwiegender...

Mosdon
Aber bleiben wir mal realstisch ...wenn ma gute bedingungen hat ...kann man damit durch kommen ohne erwischt zu werden oder?
Von dem Anbau würde keiner wissen ausser ich und ein anderer der garatiert schweigt ...das einzigste was ein risiko ist sind die stromkosten wenn die höher sind als die jahre zuvor ...kann dadurch die Pollizei ein Durchsuchungsbefall o. ä. berkommen ?
Und halt der Gruch beim grown falls der jem. in meinem haus auffällt ...sonst hab ich keine bedenken ....

Arthur Dent
Dann käme evtl. § 29a BtmG zur Anwendung:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre
Betäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie
ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch
überläßt oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie
in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt
, ohne sie
auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

oder gar § 30 BtmG:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer
1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt oder mit ihnen Handel treibt
(§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die
sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat
,
2. im Falle des § 29a Abs. 1 Nr. 1 gewerbsmäßig handelt,
3. Betäubungsmittel abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren
Verbrauch überläßt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht oder
4. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1
Nr. 1 einführt.

bzw. § 30a:
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. als Person über 21 Jahre eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit
Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben, sie, ohne Handel zu
treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in
den Verkehr zu bringen oder eine dieser Handlungen zu fördern, oder
2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder
sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und
dabei eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer
Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind.

Quelle: BtmG

Mosdon
wenn man das also als kein Mitglied einer Bande macht kommt keine dieser Paragraphen in Frage ....für mich

MadMann
....für mich

Quelle: Mosdon


Doch klar der erste. Wenn Ihr Hanf in nicht geringen Mengen anbaut kann es schon zu deftigen Strafen kommen, ab einer bestimmten Menge geht die Justiz fast immer davon aus das Ihr damit auch Handel treibt. Aber wir reden hier doch bestimmt nur von 1-2 Pflanzen und nicht von einer Plantage oder?

Arthur Dent
"Nicht geringe Menge" bedeutet übrigens 7,5 Gramm THC (der reine Wirkstoff!) oder mehr.

Mosdon
also ich rede hier von 10-20 Pflanzen

bent
eine frage
wenn die pflanzen jung sind also so 2 wochen dann haben sie doch noch kaum oder kein THC des heißt die polizei könnte dann doch gar nichts dagen unternehmen wenn man jungpflanzen großzieht für outdoor , oder??

Arthur Dent
Doch können sie, denn Hanfanbau ohne Genehmigung fällt in Deutschland immer unter das BtmG.

JoJo
Hm..
Kann einer grob abschätzen was man für eine strafe bekommt wenn man mit nem FReund 1-2 Pflanzen für den eigenbedarf anbaut? Sind beide 18 Jahre alt.

Hatte Grade die tolle Idee diesen Sommer Mal selber anzubauen aber wollen erstmal wissen was da alles passieren kann ...


Melonenmann
ein paar sozialstunden?

(keine gewähr)

~schwibelschwabel~
oder geldstrafe,
vorausgesetzt man ist nicht arbeitslos oder schüler

(Ebenfals ohne gewähr)

UsualRedAnt
Als Ersttäter kommt man in der Regel mit einer Bewährungsstrafe davon. Allerdings sollte man dann in den Folgejahren möglichst nichts mehr mit der Szene zu tun haben. Oft kriegt man auch regelmäßige Drogentests als Bewährungsauflage.

Aber Vorsicht! Wenn Jugendliche ins Spiel kommen (eigene Kinder, Freunde, Klassenkameraden) gibt es schnell auch ne Haftstrafe.

Außerdem ist bei nem aufgeflogenen Grow in der Regel der Führerschein futsch. Wer anbaut und erwischt wird, wird nämlich regelmäßigen Konsum einräumen um nicht wegen Handels angeklagt zu werden (Eigenanbau). Wer aber regelmäßig konsumiert ist prinzipiell nicht geeignet ein KFZ zu führen.

ökofutzi
Aber Vorsicht! Wenn Jugendliche ins Spiel kommen (eigene Kinder, Freunde, Klassenkameraden) gibt es schnell auch ne Haftstrafe.

Quelle: UsualRedAnt


könntest du den punkt bitte etwas genauer erklären *???*

Reallife
Findet man irgendetwas das darauf schließen lässt, das du den THC-Gehalt oder die Menge des Grases gewusst haben könntest (Waage, Destille), wirkt sich das strafschärfend aus!

http://www.jurawiki.de/Bet%C3%A4ubungsMittelStrafRecht

Schaut euch den Link an!!!!

LoneWolf
UsualRedAnt meint wahrscheinlich Minderjährige damit, schätze ich.

UsualRedAnt
Da sind zwei Tatumstände im Spiel.

Zum einen könnte es sein, dass man für die betroffenen Jugendlichen eine Garantenstellung innehat, quasi für sie Verantwortung trägt. Das kann z.B. bei Kindergärtnern, Erziehungsberechtigten usw. so sein. Dies führt zu einer höheren Strafe!

Seid ihr selbst noch jung, um genau zu sein jünger als 21 Jahre, dann werdet ihr im Zweifelsfall nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Das ist einerseits gut, weil in der Regel niedrigere Strafen zu erwarten sind, andererseits werden dann auch gerne härtere Auflagen für Verfahrenseinstellung oder Bewährung gegeben. Dies tut man, weil man sich bei jugendlichen Tätern noch eher eine abschreckende Wirkung der Auflagen verspricht.

THChefkoch
Und wenn jetzt der jugendliche im Garten anbaut und die Eltern nichts davon wissen, können sie dennoch bestraft werden, oder bekommsen sie keine Strafe wenn ich vor Gericht beschwöre das sie nichts damit zu tun haben, habe einen eigenen Gadd, der auf meinen Vadder gepachtet ist und da kommen meine Eltern nie vorbei weil es wirklich mein Garten ist, wie siehts in dem Fall aus?
Glaubt das Gericht Kindern von Anfang an nicht, die gegen die schuld der Eltern aussagen?

Arthur Dent
Glaubt das Gericht Kindern von Anfang an nicht, die gegen die schuld der Eltern aussagen?
Kann man so nicht sagen. Der Richter ist frei in der Beweiswürdigung. Kommt also darauf an, wie Glaubwürdig ein Zeuge erscheint und welche Umstände eventuell dafür sprechen, daß die Eltern doch gewußt habe, was du da im Garten treibst.
Da Hanfpflanzen recht auffällig aussehen, schätze ich die Chancen, daß man dir die Unwissenheit der Eltern abnimmt, für relativ gering. Aber wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Z.B. ob die Pflanzen an dem konkreten Standort auffallen mussten oder nicht.

THChefkoch
Aber es is doch egal ob sie auffällig sind oder nicht, sie waren ja nie dort...

MadMann
Arthur Dent geht von dem Fall aus das Du erwischt wurdest. Und ich denke auch das wenn dein Vater der Pächter des Grundstückes ist und Du darauf(als minderjähriger Sohn) Drogen anpflanzst deine Eltern zumindest die Aufsichtspflicht missachtet haben, weil ob sie an dem Gartengrundstück vorbeifahren oder nicht ist doch egal sie haben es gepachtet und stehen somit in der Pflicht.

UsualRedAnt
Entgegen den beliebten Baustellenschildern gilt folgendes:
Eltern haften NICHT für ihre Kinder, wenn:
a) diese älter als 14 Jahre sind
b) sie ihre Aufsichtspflichten nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz verletzt haben

Wenn du im Garten deiner Eltern anbaust, kommt es für die Strafbarkeit des Verhaltens einer Eltern nicht nur darauf an, was sie wissen; sondern auf das was sie wissen müssen und wissen können!

Im konkreten Fall bedeutet das, das deine Eltern sehrwohl bestraft werden könnten, weil sie ihr Eigentum (der Garten) verpflichtet, sich um die Belange dieses Eigentums zu kümmern. Wenn sie den Garten nun wissentlich oder durch vorsätzlich mangelhafte Aufsicht für die fortgesetzte Begehung einer Straftat (hier Anbau von BtM) zur Verfügung stellen, werden sie im Zweifelsfall wie Mittäter bestraft.

Sicher wird man ihnen weniger aufbrummen als dem eigentlichen Täter, aber das entscheidet das Gericht.

---

Leichter verständlich wird die Situation wohl mit einem anderen Beispiel:

Stell dir vor, deine Eltern haben ein Auto, dass du dank eigenem Schlüssel benutzen kannst, wann du willst.
Monatelang geht alles gut, aber irgendwann sind die Bremsen kaputt. Deine Eltern als Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs kriegen das nicht mit, weil sie sich nicht drum kümmern. Dir ist es egal, also fährst du mit kaputten Bremsen weiter (das ist verboten = Straftat). Wenn die Polizei dich erwischt, z.B. weil du einen Unfall hattest, wirst nicht nur du als Fahrer des KfZ, sondern auch der Halter bestraft, weil er dir das kaputte Auto nicht für eine Fahrt hätte überlassen dürfen. Ob die Eltern wirklich von dem Schaden gewusst haben spielt keine Rolle, weil sie es hätten wissen müssen!

THChefkoch
Ok, aber sie bekommen keine Probleme mit dem Jugendamt oder so?
Weil das wäre es mir echt niemals wert...
Und ja, ich bin über 14...^^
Es geht mir eben um meine Brüder...

Auf jedan Fall wird i mFall der Fälle sofort ein Anwalt eingeschaltet, hab schon seine Nummer immer in der Brieftasche, dann kann ich ihn doch , falls er nicht beschäftigt ist bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge holen oder?

UsualRedAnt
Aus den DHV- F.A.Q. Hanf und Cannabis:

Ich habe Angst vor einer Hausdurchsuchung. Was muss ich wissen? Was darf die Polizei, wie sollte ich mich verhalten?

Gemäß § 105 StPO dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter, unter bestimmten Voraussetzungen bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder Polizisten angeordnet werden. Eine Hausdurchsuchung können Sie, wenn die Polizeibeamten erst einmal in Ihrer Wohnung stehen, nicht verhindern. Lassen Sie sich jedoch den Durchsuchungsbefehl des Richters zeigen und eine Kopie geben.
Sie sind nicht verpflichtet, an der Hausdurchsuchung in irgendeiner Form mitzuwirken. Sie sind durch die Hausdurchsuchung in Ihrer persönlichen Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt. Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO). Verstricken Sie sich nicht unnötig in Diskussionen mit den Beamten. Ob die Durchsuchung und die Beschlagnahme von Gegenständen rechtmäßig waren, kann in Ruhe durch einen Rechtsanwalt nach der Durchsuchung geklärt werden. Zudem droht Ihnen bei einer Hausdurchsuchung in der Regel keine unmittelbare Gefahr einer Festnahme.
Die Durchsucher sind verpflichtet, ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anzufertigen, mit Unterschrift zu versehen und dem Betroffenen als Quittung auszuhändigen. Sie als Betroffene dagegen sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu unterschreiben, was Ihnen die Polizei vorlegt! Mehr Informationen zum Thema Hausdurchsuchung finden Sie z.B. in diesem sehr ausfühlichen Text.

THChefkoch
Danke...
*grins*

MadMann
oder das kraut einfach in freier Wildbahn aufwachsen lassen, da ist die Chance erwischt zu werden schon wesentlich geringer imho. :)

CRySTAL
Allerdings ist dort die Gefahr für das Kraut selbst höher durch evtl. vorbeikommende Kiffer...*pfeif*

MadMann
yo nicht für leutz die sich gut in der eigenen Gegend auskennen und wissen wo sich Förster und Waldarbeiter die Hand geben. Ich kenn hier in der Gegend Stellen wo beides die letzten 5Jahre nicht am Start waren...
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