THC Nachweisgrenzen + Behördenreaktionen |
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walter |
Ich habe beim Stöbern auf diversen juristischen Seiten etwas gefunden, was wohl viele interessieren wird.
Am Erstaunlichsten war für mich, dass bereits bei einer Konzentration von mehr als 5ng/ml THC-Carbonsäure (inaktives THC) bereits ein medizinisches Gutachten (keine MPU) eingefordert werden kann, also weit unter dem mir bisher bekannten Grenzwert von 50 ng/ml 1.Fall: In Ihrem Blut wurden sowohl aktives THC als auch ein Wert von mehr als 5 ng/ml Blut THC-COOH gefunden. Konsequenz: Ohne Ausfallerscheinungen ist dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie bekommen 1 Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und müssen ein Bußgeld sowie die Auslagen der Polizei bezahlen (Blutuntersuchung). Macht summa summarum ca. 550,- Euro. Mit Ausfallerscheinungen stellt dies eine Straftat dar (Trunkenheitsfahrt) und wird entsprechend härter bestraft. Außerdem wird Ihre Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung anzweifeln und eine MPU von Ihnen verlangen. Vorher wird Ihnen Ihr Führerschein entzogen und Sie bekommen ihn erst bei bestandener MPU zurück. Beim Führerschein gilt die sogenannte Beweislastumkehr 2.Fall: In Ihrem Blut wurde lediglich das Abbauprodukt THC-COOH mit einer Konzentration zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml gefunden. Konsequenz: Keine strafrechtlichen Maßnahmen. Auf jeden Fall müssen Sie die Auslagen der Polizei tragen (Blutuntersuchung). Ihre Fahrerlaubnisbehörde wird Ihre Fahreignung anzweifeln, verlangt aber häufig keine MPU sondern lediglich ein ärztliches Gutachten zur Klärung Ihrer Konsumgewohnheiten. 3. Fall: In Ihrem Blut wurde kein aktives THC aber eine THC-COOH Konzentration von über 75 ng/ml gefunden. Konsequenz: Sie tragen wieder die Auslagen der Polizei. Ihr Führerschein wird Ihnen entzogen. Da Ihre Fahrerlaubnisbehörde davon ausgeht, dass Sie regelmäßig konsumieren, werden Sie eine MPU machen müssen. 4.Fall: In Ihrem Blut wurden nur aktives THC und THC-OH gefunden. Ablauf genau wie bei Fall 1. Hier gab es schon mal Ausnahmen, die aber nicht verallgemeinert werden können. 5.Fall: In Ihrem Blut wurde kein aktives THC und eine THC-COOH Konzentration von unter 5 ng/ml gefunden. Konsequenz: Keinerlei weitere Konsequenzen. Wenn Sie Pech haben müssen Sie allerdings die Auslagen der Polizei für die Blutuntersuchung bezahlen. Aber das war es dann auch. |
marymary |
5ng/ml entsprechen wieviel Gramm Weed? |
Kantakukuruz |
walter |
Sorry, nunmehr die Quellenangabe:
Jurathek - das juristische Portal http://www.jurathek.de Link klickbar gemacht, Arthur |
dreadmaus |
Gibt es sowas wie MPU auch in Ö? hab noch nie was davon gehört oder heißts nur anders? |
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