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Heute Kiffen - Morgen Autofahren ?

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Krayzie
Hi
ich habe zwar über die Suchfunktion schon einige Threads zu dem Thema gefunden, irgendwie finde ich jedoch keine richtige Antwort auf meine Frage (wobei ich mir eigentlich sicher bin, dass das hier irgendwo steht) Nunja....
Wie schauts aus wenn ich heute Kiffe (habe die letzten 2 Wochen fast jeden Tag ein wenig (!!) geraucht und sagen wir morgen aus irgendwelchen Gründen von der Polizei angehalten werde und nen Drogentest machen muss. (Schnelltest wird natürlich abgelehnt) Würde ich damit meinen Führerschein riskieren? Abbauprodukte wird man ja sicherlich finden,....aber ab wann werde ich als fahruntüchtig eingestuft?

mfg
Krayzie

fetty board
es gibt keine grenzwerte wie beim alkohol. wenn abbauprodukte gefunden werden (oder andere auffälligkeiten btm betreffend wie anzeigen oä) die auf einen regelmässigen konsum schliessen lassen wird dieser zustand als nicht fahrtüchtig bewertet.

edith ergänzt

Krayzie
danke für deine antwort
trotzdem scheisse,...hatte mich eigentlich schon auf heute abend gefreut. dachte ich hätte mal was von aktivem thc gelesen, welches gefunden werden muss, damit eine fahruntüchtigkeit vorliegt. habe aber dann wohl irgendwas falsch in erinnerung. *abstink*

fetty board
das mag für die strafverfolgung von bedeutung sein. der führerscheinbehörde reicht ein nachgewiesener regelmässiger konsum zur entziehung der fahrerlaubnis.

Krayzie
aber aufgrund von abbauprodukten, welche doch auch bereits nach einmaligem konsum vorhanden sein müssten, ist es doch eigentlich schwachsinnig auf regelmäßigen konsum zu schließen?! oder muss dafür erst eine bestimmte konzentration dieser stoffe vorhanden sein? wenn ja, wie hoch ist diese, beziehungsweise wieviel/wie oft muss man gekifft haben, um diese zu erreichen?

fetty board
laut daldruptabelle:
werte bis ~10 ng/ml COOH (carbonsäure) - seltener/einmaliger konsum
werte von ~10 bis 75 ng/ml COOH - gelegntlicher konsum
ab 75 ng/ml (respektive 150) COOH - regelmäßiger konsum

aktive thcwerte sind soweit ich weiss 5 ng/ml als grenze wo es für die polizei interessant wird. aber das kann als gefährliches halbwissen meinerseits bezeichnet werden. die landesverkehrsbehörde (oder ein anderer user) wird dir genauere werte nennen können.


Post #973987 könnt auch noch interessant sein

Krayzie
sehe ich dass richtig, dass die THC-COOH konzentration über einen urin test ermittelt wird? sollte ich aber bei einer kontrolle angehalten werden, kann ich aber doch urintest bzw drugwipe ablehnen, und muss mich somit nur einer blutabnahme unterziehen? und im blut lässt sich das thc aber bei weitem nicht solange nachweisen, oder etwa nicht? (gibt dafür auch so eine tabelle?)
dann verstehe ich aber nicht warum die daldruptabelle als maßstab benutzt wird, wenn sich eine untersuchung des urins bei eine kontrolle verweigern lässt....
oh mann ist das verwirrend *???*

The Who
Urinproben werden nur als Schnelltest vor Ort durchgeführt um Zeit, Aufwand und Kosten für die Polizei in Grenzen zu halten. Im Falle eine postiven Urintests wird dann zusätzlich ein Bluttest durchgeführt, da nur dieser juristische Beweiskraft besitzt.

Früher konnte man nur mittels eines Bluttests den Nachweis erbringen, da die Schnell-Urintests noch nicht so ausgefeilt waren, bzw überhaupt nicht existierten. THC-Abbauprodukte lassen sich im urin wesentlich länger als im Blut nachweisen. Deshalb sollte man grundsätzlich den Urintest verweigern.

Im Blut sind die Abbauprodukte des aktiven THC, nämlich THC-Carbonsäure ohne Probleme 2 - 3 Tage, im Regelfalle bei regelmäßigem Konsum im Durchschnitt locker eine Woche nachweisbar.


Ein interessante Zusammenstellung von Nachweiszeiten findest Du hier:
http://www.suchtzentrum.de/drugscouts/dsv3/stoff/nachweis.html



smokie2k
Stellt sich mal wieder die Frage, ob bei einem Bluttest immer auch auf die Abbauprodukte getestet wird?!

Meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass es da auch Unterschiede gibt in den versch. Bundesländern...

Es ist schon krass wenn man mal drüber nachdenkt...es spielt im endeffekt keine Rolle, ob ich 1-2mal in der Woche oder jeden Tag kiffe! Der Lappen ist dann so oder so weg!


Timmes
Meines Wissens wird bisher nur in NRW das Blut auf Abbaustoffe getestet. In den anderen Bundesländern wird lediglich auf das aktive THC getestet, da nur dieses für die Strafverfolgung auch relveant ist.

Ich nehm an das es bald mehrere Bundesländer geben könnte, die
das Blut auf Abbaustoffe testen. Ganz einfach deshalb, weil es eine durchaus lukrative Einnahmequelle ist. Die Führerscheinstelle kann nämlich verschiedene Auflagen erteilen, wenn Abbaustoffe festgestellt werden und die können richtig viel Geld kosten.

 [user:433]

abo
kiffen und autofahren is scheisse

XteRcePtoR
bekifft autofahrn ist scheiße, richtig.
aber was rauchen und von mir aus 2 tage später autofahrn .. was is daran falsch?

Krayzie
also nochmal zum verständnis.... wenn man heute kifft und morgen aus irgendwelchen gründen kontrolliert wird, hat man in jedem fall pech gehabt, ob nun urin oder bluttest gemacht wird, das spielt dann ja letztendlich keine rolle.
dann wäre es aber ja eigentlich sinnvoll einen schweisstest mitzumachen (sprich drugwipe), da dieser ja nur auf aktives thc testet (oder?habs gerade auf mehreren i-net seiten gelesen), welches ja nach 6-12 std nicht mehr vorhanden sein dürfte.
auch wenn die fehlerquote dieser tests anscheinend sehr hoch ist, kann man damit ja immer noch das Glück haben, dass keine stoffe gefunden werden.

smokie2k
Den Drugwipe gibts aber auch nicht überall...

also bei uns im Ausland (BY) zumindest nicht! *zwinker*

walter
Jeglichen Schweiss- und Urintest kann, darf und sollte man auf jeden Fall verweigern, da sich im Urin die Abbauprodukter wesentlich länger detektierbar sind als im Blut selbst.

Nur die Ergebnisse eine Bluttests sind gerichtlich verwertbar. Wer jedoch glaubt, im Blut seien Abbauprodukte nur ein paar Stunden nachweisbar der irrt. Dies gilt nur für aktives THC. Abbauprodukte sind im Blut, je nach Methodik und Bundesland, so ca. 4 - 5 Tage nachweisbar, es gibt schon Feindiagnostiken bis 20 Tagen Nachweiszeit, diese sind jedoch noch sehr selten.

Wer aber den Schweiss- oder Urintest bei einer Kontrolle, bei begründetem Anfangsverdacht auf Drogenmissbrauch durch die Polizei, verweigert, darf sein Fahrzeug stehen lassen, der Füherschein wird solange eingezogen, bis das Ergebniss der Blutprobe mit negativem Resultat vorliegt. Ist gerade vor 3 Tagen einem Freund von mir so ergangen. Bei dieser Kontrolle musste er zur Blutprobe noch nicht einmal auf das Revier, der Arzt sass direkt mit im Mannschaftsbus. Und auf das Ergebnis wartet man so ca. 5 - 7 Arbeitstage.

Der Gesetzgeber versucht mit aller Macht, die Popularität der zweithäufigsten Droge, nach Alkohol, zu unterbinden.

Kiffen und Autofahren ist nicht mit einander vereinbar, natürlich ist ein Kiffer nach 24 Tagen Konsumfreiheit in der Lage normal Auto zu fahren, dann wird jedoch in der Regel, auf Grund seines Verhaltens, auch kein begründeter Anfangsverdacht unterstellt werden können. Und die Polizeibeamten sind, mit heutigem Ausbildungsstand, wirklich in der Lage Autofahrer, welche frisch gekifft haben, von solchen, bei denen der Konsum 1 -2 Tage zurück liegt, zu unterscheiden.

Die einzige Chance bei einer solchen Kontrolle ist es, sich von den Beamten den "begründeten Anfangsverdacht" erläutern zu lassen und diesem ggfls. anzuzweifeln. Besteht der Polizeibeamte jedoch auf seinem Verdacht kann man nichts dagegen ausrichten.

Herbarius
Der Grund an der Verweigerung ist doch, neben der Fehlerquote natürlich, dass man beim Schnelltest zwischen aktivem THC und Abbauprodukten NICHT unterscheiden kann. Entweder es schlägt aus, oder nicht.

Beim Bluttest jedoch kommen sehr genaue Werte heraus an denen auch erkannt werden kann, ob wirklich eine so genannte "Trunkenheitsfahrt" vorliegt oder eben nicht.

Dann zur Führerscheinstelle: Die Füherscheinstelle wird zusätzlich zu dem normalen Strafverfahren benachrichtigt. Selbst dies nicht immer, wenn ich das richtig im Kopf habe. Wenn es keine Anzeige gibt, dann wird die Führerscheinstelle natürlich auch nicht eingeschaltet.

Also: Schnelltest verweigern, um zur Not den Bluttest zu machen. Selbst wenn man dann das Auto stehen lassen muss, wie einer schrieb, was ich für einen Einzelfall halte, ist das immer noch besser, als wenn der Führerschein weg ist. Wenn im Bluttest nur Abbauprodukte gefunden werden, aber kein aktives THC, gibt es keine Anzeige und somit ist auch gar nicht die notwendige Bedingung für die Benachrichtigung der Führerscheinstelle erfüllt.

Kann man dies so unterschreiben? *???*

Arthur Dent
Ojeh, so oft, wie hier "Trunkenheitsfahrt", Überprüfung der Fahreignung durch die FSST, Führerschein und Fahrerlaubnis durcheinander geworfen wird weiss ich gar nicht, wo ich anfangen soll.

1.) Trunkenheitsfahrt:

Eine Trunkenheitsfahrt (im Bezug auf Cannabis) liegt dann vor, wenn ein Fahrzeugführer (nicht: Kraftfahrzeugführer!) nach dem Genuß von Cannabis ein Fahrzeug (nicht: Kraftfahrzeug!) führt. Der Grenzwert liegt derzeit bei 1,0 ng/ml THC. THC-COOH spielt dafür keine Rolle.
Das ergibt sich aus einem Urteil des BVerG vom 21.12.2004
Der Grenzwert spielt keine Rolle, wenn der Fahrzeugführer Ausfallerscheinung hat (Schlangenlinien fahren, Fahrfehler, Unfall etc...)

2.) Überprüfung der Fahreignung:

Hat die FSST zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann sie das Überprüfen lassen. Nach gängiger Praxis sind Cannabiskonsumenten nur dann zum Fahren geeignet (nach ansicht der Behörden), wenn der Probant
a) nur gelegentlich konsumiert
und
b) Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr (hier spielt die Fahrzeugart wieder keine Rolle!) trennen kann.

Wer aber den Schweiss- oder Urintest bei einer Kontrolle, bei begründetem Anfangsverdacht auf Drogenmissbrauch durch die Polizei, verweigert, darf sein Fahrzeug stehen lassen, der Füherschein wird solange eingezogen, bis das Ergebniss der Blutprobe mit negativem Resultat vorliegt. Ist gerade vor 3 Tagen einem Freund von mir so ergangen.

Da würde mich aber mal die Rechtsgrundlage zu interessieren.

Mal ganz davon ab: Der Führerschein ist ein Stück Papier, mehr nicht. Und dieses Stück Papier ist nicht entscheidend, ob man ein KFZ führen darf, sondern die Fahrerlaubnis. Und das ist ein Verwaltungsakt, kein dinglicher Gegenstand.

walter
@ Arthur Dent

Da würde mich aber mal die Rechtsgrundlage zu interessieren.

Quelle: Artur Dent


Die Rechtsgrundlage als solche kann ich Dir leider nicht nennen, ich bin kein Anwalt, berufe mich aber auf dessen persönliche Aussage und seinen Kommentaren auf seiner Homepage.

http://www.rechtsanwalt-louis.de/drogen_am_steuer.htm

Im Link bitte unter "Wie verhalte ich mich, wenn ich mit einem Drogentest durch die Polizei konfrontiert werde?", ungefähr auf der Hälfte der Seite nachsehen, dort ist es beschrieben.

Edit: Irgendwie schaffe ich es nicht, den Link direkt klickbar zu machen, vielleicht kann ein Mod bitte diesen editieren. - Danke -

d
Immer diese Fragen wie lange des Nachweisbar ist und so
es kann doch keiner wissen wann er in eine Kontrolle kommt.
Wenn man den Tag vorher einen geraucht hat ist es egal ob es
das einzige mal war oder man regelmäßig kifft.
Was interessant zu wissen wäre ist,
nach welchen Kriterien die Polizei prüft.
Bei jedem oder eher bei jungen Leuten oder
vielleicht nur bei Auffälligkeit ?
oder frei Schnautze ?

Ist vielleicht einer meiner Speziellen Freunde(Polizei) hier ?
und kann mir das sagen ?

smokie2k
Punkt 1 sollte jedem klar sein.

Punkt 2 ist natürlich das allgegenwärtige Problem für den Gelegenheitskonsument! Wie definiert die FSST "Gelegenheitskonsum" eigentlich? 1mal pro Woche z.b. wäre dann schon regelmässiger Konsum?

Es ist doch nicht möglich nur anhand der Abbauprodukte das zu definieren, da jeder Körper anders metabolisiert!

Ausserdem muss ich immer wieder lesen (z.b.Lokalzeitung), dass auf bei Personen Cannabis gefunden wurde und obwohl diese mit keinem Fahrzeug unterwegs waren, wurde es an die FSST weitergeleitet! Gabs da nicht mal nen Urteil, dass dies nicht rechtens ist?!

edit: Natürlich reagieren Polizisten auf bestimmte Klischee's! Also Dreads oder Raverfrisur/klamotten...oder allg. lange Haare/Basecaps etc.

Hab irgendwo im Netz mal echte Polizeischulungunterlagen gelesen, welche genau dieses Thema beinhaltet!

Dort stehen eben genau solche Sachen drin wie "Lange Haare, ungepflegtes Äusseres" oder "Unreparierte Schäden am KFZ sind häufig ein Zeichen für Drogenkonsum"...

hier der Link http://www.akzept.org/dascannabisforum/download/polizei_schulung.pdf

Arthur Dent
Im Link bitte unter "Wie verhalte ich mich, wenn ich mit einem Drogentest durch die Polizei konfrontiert werde?", ungefähr auf der Hälfte der Seite nachsehen, dort ist es beschrieben.

Quelle: walter
Nun gut, lesen wir mal nach:

Eine Blutuntersuchung können Sie verweigern, aber dies hätte zur Folge, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen. Dies ist nicht ratsam.
Da geht es also um die Verweigerung der Blutprobe. Das ist ein völlig andrer Schnack, als wenn du sagst
der Füherschein wird solange eingezogen, bis das Ergebniss der Blutprobe mit negativem Resultat vorliegt.
mithin die Blutprobe also nicht verweigert wurde.

Wie definiert die FSST "Gelegenheitskonsum" eigentlich? 1mal pro Woche z.b. wäre dann schon regelmässiger Konsum?

Quelle: smokie2k
M. W. ist damit täglicher konsum gemeint.

Ausserdem muss ich immer wieder lesen (z.b.Lokalzeitung), dass auf bei Personen Cannabis gefunden wurde und obwohl diese mit keinem Fahrzeug unterwegs waren, wurde es an die FSST weitergeleitet! Gabs da nicht mal nen Urteil, dass dies nicht rechtens ist?!
Nicht das ich wüsste.

smokie2k
Also ist es tatsächlich so, dass die FSST auf jedenfall informiert wird! Auch wenn kein Drogentest gemacht wurde und ich auch nicht mit dem Auto unterwegs war?! Kann ja fast nicht sein!

M. W. ist damit täglicher konsum gemeint.


ja wie jetzt? *???*

täglicher Konsum = Dauerkonsument (logisch)

so und wo fängt jetzt regelmässig und wo gelegentlich an?

 [user:628]

kaczy
habe hierzu mal was gesucht und auch gefunden! Hoffe ich helfe damit weiter!



Am 12.07.02 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass gelegentlicher Konsum von Cannabisprodukten außerhalb des Straßenverkehrs kein Grund mehr sein darf, einen Führerscheinbesitzer zu Drogentests vorzuladen und/oder ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Für diese Maßnahmen muss laut Urteil ein Bezug zum Führen eines Pkw vorliegen (z.B. Jointreste im Autoaschenbecher). Wichtig ist außerdem, dass das Urteil sich auf Gelegenheitskonsum und nicht auf Gewohnheitskonsum von Cannabisprodukten bezieht.

Allerdings betonte das Bundesverfassungsgericht dabei ausdrücklich, dass: "...keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn über den bloßen Besitz von Cannabis hinaus konkrete tatsächliche Verdachtsmomente dafür ermittelt worden sind, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist..." (Pressestelle des BVG, Pressemitteilung Nr. 62/2002)


Grundlage der Einschränkungen ist die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 19.06.1998. Im § 11 Eignung wird festgestellt:


"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird"
...und...

"werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnis-Bewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen der Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung hinweisen..

Unterdem link unten, habe ich mal ein Bild hochgeladen, wie es nach der derzeitigen Rechtsprechung gehandhabt wird!



http://imghost.webspell.eu/image.php?id=12409d16a6defdb48adf106e42eed993




Von einem Gelegenheitskonsum von Cannabis kann ausgegangen werden, wenn u.a. der Konsum eine bestimmte Intensität nicht überschreitet (max. 1x pro Woche) und eine zuverlässige Trennung von Konsum und der Verkehrsteilnahme nachgewiesen werden kann.

In diesen sehr seltenen Fällen kann ein Gutachter unter Berücksichtigung weiterer Umstände des Drogenkonsums im Einzelfall weiterhin eine Fahreignung aussprechen. Eine konsequente Trennung von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme ist jedoch außerordentlich schwierig, weil Cannabisprodukte noch lange und z.T. auch individuell unterschiedlich lange nach dem Konsum im Blut und Urin nachweisbar sind. Insofern verbleibt auch bei dem Gelegenheitskonsumenten, der sich um eine Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme bemüht, ein Restrisiko. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr bei gleichzeitigem Nachweis auch minimaler Mengen von Drogen, bzw. Drogenabbauprodukten im Blut oder Urin führt in jedem Fall zum sofortigen Führerscheinentzug.


Ja , ich weiss ist viel zu lesen, aber kann hier ganz hilfreich sein!

*zwinker*

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