Skurrile Anklage: Hanfanbau vor dem Brandenburger Tor |
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UsualRedAnt |
Skurriles wird am kommenden Montag vor dem Amtsgericht Moabit verhandelt: Steffen Geyer, Hanfparaden-Aktivist, ist angeklagt, am Tag der Hanfparade 2006 Cannabis vor dem Brandenburger Tor angebaut zu haben. In Jura-Sprache sieht das dann so aus:
Illegaler Anbau von Betäubungsmitteln nach §29 Abs. 1 Ziffer 1 BtMG am 05.08.2006 um 11:25 Uhr auf dem Platz des 18.März Und das, obwohl ein Zertifikat vorlag, dass es sich bei den Pflanzen um harmlosen Nutzhanf handelte! Auf Youtube findet sich ein Video, in dem man sehen kann, wie die Pflanzen - eigentlich als Deko für die Hanfparade 2006 bestimmt - von Polizeibeamten abgeschnitten werden. Kameramann: Warum schneiden Sie denn die ab? Polizist: Abschneiden? Weil hier gemäß der Kriminalpolizei festgestellt worden ist, dass das hier nicht legal ist. Kameramann: Aber das ist doch Nutzhanf, soweit ich weiß… Polizist: Ich bin kein Experte dafür, das sind andere Leute. Und die haben das entschieden, nicht ich. Anlässlich der Verhandlung am kommenden Montag hat Julia Seeliger mit mir ein Interview geführt, dass ihr mal lesen solltet ;) Wer mich bei meinem Prozess wegen des illegalen Anbaus von 10.000 Hanfpflanzen am Brandenburger Tor unterstützen will, der hat dazu am kommenden Montag, den 19.05.2008, Gelegenheit. Die Verhandlung findet im Amtsgericht Moabit statt und wird um 10:30 Uhr beginnen. Besucher/innen sind mir sehr willkommen! |
RaveN |
Welch schöner Traum. Ich drücke dir für Montag beide Daumen. ![]() |
Meister Lampe |
Och schade :/ um 10.30 uhr? Da muss ich zum Praktikum,
arbeiten gehen. Hätte die Verhandlung nich um 16.00 Uhr sein können? Sowas aber auch. . . Nunja Ich hoffe dein Fachwissen wird bei der Verhandlung nützlich sein. Am besten wie im ARD-Interview wo du sachlich und ruhig argumentiert bzw. informiert hast ;) Btw hat jemand den Link nochmal eben parat oder löscht die ARD das Video? Dir Steffen auf jeden Fall viel Glück und Durchhaltevermögen dort in Moabit - unter all jenen die Unwissend sind! *Daumen drück und Tüte für dich rauch* Wünsche dir wirklich wirklich eine erfolgsgekrönte Verhandlung!!! mit hanfigen Grüßen Meister Lampe auch bekannt als Julian |
UsualRedAnt |
Danke! Danke! Ich werd mich an Eure Worte erinnern, wenn es am Montag haarig werden sollte... |
krixi kraxi |
du schaffst das ganz sicher, weil du ja nichts verbotenes gemacht hast und wen se dich ficken wollen dann geh nach den haag, was aber nicht nötig sein wird weil du das ganz sicher schaffst! |
sebb |
auch von mir viel Erfolg Steffen! Ich drück dir die Daumen
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Menschenfresser wetzendie .. |
den haag...
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zero-zero |
wird das zufällig gefilmt oder so?
viel glück!! |
Arthur Dent |
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zero-zero |
aso schade.. |
sebb |
hey Steffen! Hoffe es ist alles gut für dich ausgegangen. Lass mal hören wie die Anklage verlief. |
Meister Lampe |
Das steht evtl auf der Seite des DHV ... *klick* -e- nein steht doch "noch" nich dort. Steffen, es würde uns freuen zu erfahren, wie denn die Gerichtsverhandlung am Montag so gelaufen ist! Schreibst du uns nun deine Beiträge
aus der U-haft oder hat die Wahrheit gesiegt? mhG |
pip |
*ich auch feste die daumen drück*
aber der steffen wird das schiff schon geschaukelt haben!
vor allem das ganze wegen NUTZHANF! was diese ganze verhandlerei an steuergeldern schluckt würde mich mal interessieren?!? denn für sowas bin ich eigentlich nicht bereit auch nur einen müden cent zu erwirtschaften
leaglize it! NOW! |
UsualRedAnt |
Ola!
Sicher warten einige schon gespannt darauf, zu erfahren, was am Montag beim Prozess passiert ist. Ich will dieses Interesse hiermit gerne befriedigen. Der Richter hat mich zu einem Strafbefehl über 600,- Euro verdonnert. Damit wäre ich ein vorbestrafter BtM-Täter, weil ich einem zugelassenen Nutzhanfbauern auf einer Demo Platz für seine Pflanzen eingeräumt habe. Dies tat der Richter ohne mich oder einen der Zeugen anzuhören. --- Was war geschehen? Zur Hanfparade 2006 wurde von den Veranstaltern der Parade (also in erster Linie mir) ein Nutzhanffeld aus gut 10.000 Pflanzen vor dem Brandenburger Tor aufgebaut. Obwohl diese Aktion vorher nach bestem Wissen und Gewissen geplant und mit den zuständigen Behörden (Polizei Berlin, Versammlungsbehörde, Bundesinnenministerium) abgesprochen wurde, wurde das Feld am Morgen der Hanfparade auf telefonische Weisung der Staatsanwältin Kaulbach, erteilt an den LKA-Beamten Kriminalhauptkommisar Freund, beschlagnahmt. Dieses Vorgehen wurde wie folgt begründet: Auszug aus dem Protokoll des KHK Freund: "Aufgrund der Tatsache dass - die vorhandenen Pflanzen eingetopft vorgefunden wurden, - durch den Veranstalter auch keinerlei Vorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte getroffen worden waren, - die Ausstellung der Pflanzen in der genannten Form vor dem Hintergrund der Zielrichtung der Veranstaltung auch als Aufforderung an die Teilnehmer, sich eigenständig zum Zwecke des Konsums Pflanzenteile anzueignen, verstanden werden konnte, - letztlich anhand der vorgelegten Schreiben in polnischer bzw. englischer Sprache auch nicht deren Inhalt bzw. Echtheit in der zur Verfügung stehenden Zeit einschätzbar war - und zudem auch keine Sicherheit darüber bestand, ob es sich bei den vorgefundenen Pflanzen tatsächlich um die in den (vorausgesetzt echten) Papieren genannten handelt, wurde diesbezüglich gegen 12:10 Uhr ... die Beschlagnahme ... wegen eines Verstoßes gegen das BtMG angeordnet." Die im Vorfeld getroffenen Absprachen erklärte Herr Freund kurzerhand für ungültig. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin mehrere Tausend Pflanzen mit einem Gesamtgewicht von 155 kg. Eine spätere Analyse im Auftrag des BKA ergab, dass der THC-Gehalt unter der Nachweisgrenze lag. Die Pflanzen hatten jedoch einen CBD-Gehalt von 0,41%, woraus die Lebensmittelchemikerin Frau El-Khandra-Kluth in ihrem Gutachten schloss, dass es sich zweifelsfrei um Nutzhanf handelt. Am 19.5.2008, knapp 2 Jahre nach der Tat, folgte das Amtsgericht Tiergarten (Berlin) der Argumentation von Herrn Freund und verurteilte den Anmelder der Hanfparade 2006, Steffen Geyer - halt mich, in einem Schnellverfahren, ohne den Angeklagten überhaupt zu hören, zu 600 Euro Geldstrafe wegen Verstoß gegen das BtmG. --- Wieso das Gericht das "durfte"? Weil ich nicht rechtzeitig vor Gericht erschienen bin! Zwar hab ich mich schon kurz nach fünf aus dem Bett gequält, bin noch mal meine Stellungnahme durchgegangen, hab letzte Kopien von relevanten Schriftstücken gemacht etc. Im entscheidenden Moment hat mich aber mein Glück verlassen und ich habe meinen Ausweis verpeilt. Dummerweise kommt man ohne Lichtbildausweis gar nicht erst ins Gericht rein, weshalb ich, als ich meinen Fehler bemerkte, mal eben wieder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln quer durch Berlin gurken durfte, um den Ausweis zu holen. Natürlich habe ich meinem Anwalt Lüko Becker das per Telefon mitgeteilt und der hat vor Gericht um Verständnis gebeten. Leider hatte der Richter keine Lust auf mich zu warten und hat mich, 5 Minuten bevor ich es wieder bis zum Gericht nach Moabit geschafft hatte, in Abwesenheit verurteilt. Sicher kann ich dennoch niemandem außer mir die Schuld daran geben, dass es nicht zu einem klassischen Schlagabtausch vor Gericht gekommen ist, ce la Scheiße gelaufen! Mein Anwalt fand das jedoch gar nicht so tragisch, weil der Richter eh hatte durchblicken lassen, dass er mich in jedem Falle verurteilt hätte. So ging’s halt etwas schneller ;( Eigentlich hatte ich gehofft, den Richter durch meine Verteidigung davon zu überzeugen, dass ich alles in meiner Macht stehende unternommen habe, um mich rechtskonform zu verhalten. Dies hätte eine Verurteilung unwahrscheinlich gemacht und voraussichtlich die Einstellung des Verfahrens wegen eines unvermeidbaren Verbotsirrtums oder der geringen Schuld nach sich gezogen ("Freispruch 2. Klasse"). --- Was passiert nun? Natürlich kann ich den Strafbefehl über 600,- Euro anfechten. Dann würde es doch noch zu einer umfangreicheren Verhandlung kommen. Leider muss ich davon ausgehen, dass man mich unabhängig von irgendwelchen Zeugenaussagen erstinstanzlich verurteilen wird. Deshalb scheint schon jetzt klar, dass ich in die nächste Instanz (Landgericht) gehen müsste. Laut meinem Anwalt muss ich dann zu den bisher entstandenen Kosten von 500,- Euro noch einmal rund 2000,- Euro Anwalts- und Gerichtskosten einplanen. Geld das ich nicht habe! Wenn ich den Strafbefehl hingegen akzeptiere, dann bin ich ein vorbestrafter BtM-Täter und habe bei allen zukünftigen Verfahren deutlich schlechtere Karten. Die Situation ist echt ungemütlich für mich. Schon jetzt stehe ich (als Privatperson) bei meinem Anwalt mit 300,- Euro in der Kreide, obwohl es bei dem Verfahren nicht um mein Privatvergnügen geht, sondern um eine Hanfparade. (Die Anzahlung für den Anwalt in Höhe von 200,- Euro habe ich mir bei meinen Eltern geborgt. Die wollen die aber auch irgendwann wieder haben.) Wenn ich zu den Anwaltskosten noch die 600,- Euro Strafe rechne, dann bezahle ich 1100,- Euro, weil ich "so blöd war, auf der Hanfparade 2006 den Versammlungsleiter zu spielen". Echt prickelnd, wenn man für seine ehrenamtliche Legalisierungsarbeit so "belohnt" wird! *kotz* Jetzt werden sicher einige sagen: Ach Quatsch - Die Kohle für die nächste Instanz kriegst du doch locker über Spenden zusammen! Und dann? Führe ich in den kommenden Monaten einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang, der viel Geld kostet und bei dem mir am Ende vielleicht sogar eine höhere Strafe droht? Wer spendet denn für so was? Ich hab ja noch nicht einmal die 500,- Euro für die erste Instanz zusammen bekommen... Wäre es nicht geschickter zu versuchen, die aktuell 1100,- Euro Kosten zusammen zu kratzen und die Vorstrafe zu akzeptieren? Aber die Prohibitionisten gewinnen lassen ist auch doof... Und wer spendet denn Geld an einen Typen, der schon verloren hat? Ich weiß nicht einmal, ob ich mir in dieser Situation was spenden würde. Wenn ich in den letzten Tagen mit Leuten über den Prozess geredet habe (und das habe ich fast den ganzen Tag getan), dann war die eine Hälfte für Kämpfen und die andere für Aufgeben. Zumindest konnten aber alle verstehen, dass ich nicht genug eigenes Geld habe, um einen Fortgang des Prozesses selbst zu bezahlen. Ich habe auch schon 50,- Euro Spende erhalten und eine weitere soll auf dem Weg auf mein Konto sein. Wie seht ihr das? Für teueres Geld weiter kämpfen? Würdet ihr dafür Kohle locker machen? Oder würdet ihr euch lieber mit einer Spende an meinen bisherigen Kosten beteiligen? Wäre doch doof, wenn ich mich bei jeder zukünftigen Pro-Hanf-Veranstaltung fragen müsste, ob ich am Ende wieder 1100,- Euro dafür bezahlen muss, dass ich für die gute Sache aktiv bin. --- Ich biete folgendes an: Ich diskutiere die Situation so ausführlich wie ihr es gerne hättet. Parallel dazu werde ich in den kommenden 24 Stunden unter www.usualredant.de/prozess/ die ganze Geschichte möglichst ausführlich darstellen, die Ermittlungsakten und meine Stellungnahme veröffentlichen usw. Außerdem werde ich auf der Seite einen Spendencounter bereitstellen. Mein Plan sieht bisher vor: 1. Wenn weniger als 1100 Euro Spenden zusammen kommen, dann lasse ich meinen Anwalt noch das arbeiten, was er mit den bisher in Rechung gestellten 500,- Euro noch machen kann und akzeptiere im Zweifel lieber den Strafbefehl. 2. Wenn zwischen 1100 und 1600 Euro zusammen kommen, verhandle ich mit meinem Anwalt, wie weit wir mit dem Geld kommen können und sehe zu dass ich im Zweifel den Rest des Geldes für die Landgerichtsverhandlung irgendwie selbst aufbringen kann. 3. Wenn tatsächlich mehr als 1600 oder gar die nötigen 2500,- Euro zusammen kommen, dann werde ich (auch für euch) weiter darum kämpfen, dass ich vom Vorwurf des illegalen Anbaus von BtM freigesprochen werde --- Ich hoffe diese Erklärungen stellen euch erstmal zufrieden und bin gespannt, was ihr dazu sagt. Mit hanfigen Grüßen Steffen |
weisserwitwer |
hm, sei mir nicht böse, aber soweit ich das sehe ist das Ordnungsgeld auf Deine eigene Schludrigkeit zurückzuführen. Außerdem, wenn doch klar ist, dass der Richter Dich verdonnert hätte, was bringt dann noch eine neue Aufrollung ? Hätte man vor der Hanfparade nicht eine Genehmigung für die Präsentation von Nutzhanf einholen können ? Die Parade musste ja auch genehmigt werden nehme ich an. Auch glaube ich kaum, dass hier jemand Geld in diese eher Aussichstlose Sache investieren möchte oder auch nur kann, wenn, wird es sicher ein paar Jahre dauern bis die Summe zusammen ist, man denke nur an den DHV Protestmailer. Schätze mal auch nicht dass die meisten hier allzuviel Geld haben.
Ist wirklich nicht persönlich, aber wenn Du vor Gericht gewinnen willst musst Du eben bestimmte Regeln einhalten. Trotzdem wünsche ich Dir und uns natürlich weiterhin viel Erfolg ! |
emily |
sehe ich ähnlich. du wirst dir doch darüber im klaren gewesen sein, dass das keine exekutive toleriert, wenn du hanf in der öffentlichkeit anbaust. auch wenn es nur zu "dekorativen" zwecken war, 10.000 stk. - für die polizei ein gefundenes fressen, so eine parade zu stoppen und gleichzeitig noch mehr in verruf zu bringen.
du siehst dich im recht und das kann hier sicher jeder nachvollziehen, der ein bißchen was in der birne hat. leider sieht das der gesetzgeber eben anders. wie sähe das denn aus, wenn die polizei tatenlos zusehen würde (für ottonormalbürger gibt es keinen unterschied zwischen nutz- und rauschhanf)? da kommt oma erna und fragt sich, warum die da nix machen, schließlich würden doch ständig all die rauschgiftbauern verhaftet im fernsehen! im übrigen will ich dir nicht zu nahe treten, so sympathisch du auf mich wirkst mit deinen roten dreads - vor einem gericht wirst du mit dem outfit immer den kürzeren ziehen und wenn du dann zu spät kommst erst recht. deutschland ist oberflächlich, andererseits kann man das aber im zweifel auch zu seinem vorteil nutzen... |
littlefirefairy |
Wenn ich mich recht erinnere, gab es eine Genehmigung, zumindest mündliche Absprachen, die im Nachhinein einfach anulliert wurden.
Unter diesen Umständen wäre ich eigentlich dafür, dass das ausgefochten wird, allerdings hätte ich selbst leider auch nicht die Mittel das zu unterstützen. |
emily |
mündliche absprachen zählen in deutschland gar nichts. da zieht man immer den kürzeren. schriftlich wäre er auf der sicheren seite gewesen... |
->Jayjay<- |
Also wenn ich kein armer Schüler wäre, würde ich dich mit einer Spende unterstützen. Du hast schon recht, dass es nicht fair ist, dass du als einziger von der Veranstaltung der Hanfparade bestraft wirst. Und es ist definitiv gut, dass es Leute gibt, die sich wie du angagieren.
Allerdings halte ich es auch für sinnlos das Urteil "nur um Recht zu haben" noch einmal anzufechten. Ob jetzt die Prohibitionisten Recht hatten oder nicht interessiert doch wirklich nur eine kleine Minderheit. Medienwirksam ist das wohl kaum. Natürlich bist du selbst teilweise daran Schuld, dass das Urteil zu deinen Lasten gefällt wurde. Diese Tatsache hält jetzt denke ich auch viele davon ab sich jetzt für dieses Thema einzusetzen/ zu spenden. |
schmock ING. |
emily |
natürlich war das ernst gemeint. letzten endes ziehst du den kürzeren, wenn jemand den "mündlichen vertrag" bricht und du ihn vor den kadi zerrst. vorallem wenns in diesem fall auch noch um staatsdiener geht. da hat man einfach verloren.
wenn du jetzt schwarz auf weiß belegen kannst, dass es einen "vertrag" oder eine "absprache" gegeben hat, ist das was anderes. aber wenn deine aussage gegenüber die eines beamten steht - vergiss es. und selbst wenn du diese situation mit einer privatperson, einem handwerker, dienstleister, was auch immer hast - gehst du das risiko ein, denjenigen zu verklagen, wenn du dir gar nicht sicher sein kannst, dass du auch recht bekommst? und dann sitzt du auf 2000 euro anwaltskosten. wer kann sich das heutzutage schon leisten? |
schmock ING. |
schwachsinn.
wenn rechtliche grundlagen nicht zählen was dann? bitte betrachte das fragezeichen als nicht existent |
Snaxs |
off: ich sehe das ähnlich wie raw war whore. immer besser, was auf der hand zu haben, als mit jemandem was abzusprechen- vor allem wenns um 10.000 hanfpflanzen in deutschland vor dem brandenburger tor geht.
on: hm, ich denke, du solltest es dabei belassen. 600€ sind zwar nicht wenig, aber wenn der nächste richter das ähnlich wie der letzte sieht, bekommst du evtl. eine härtere strafe plus unsummen an anwalts- und verfahrensgebühren. und tut mir leid- ich würde dir kein geld dafür geben... auch wenn du an sich für ne gute sache stehst... (damit meine ich dein gesamtes engagement). |
emily |
im zweifel steht aussage gegen aussage. |
schmock ING. |
und dann kommts zu nem vergleich.
es ist einfach faktisch falsch dass mündliche absprachen in deutschland keine rechtsverbindlichkeit haben |
Strich |
das Problem ist die Nachweisbarkeit, klar, wenn du zig Zeugen hast wirst du mit einer mündlichen Absprache im grünen Licht stehen. Doch wer ist schon dabei wenn du was mit der Exekutive, deinem Handwerker, deinem Rauschgiftdealer ausmachst?
Da liegt eben der Hund begraben # ---sorry fürs off |
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