[NEWS] Straffrei trotz Besitzes von zehn Kilo „Gras“Kommentar zu Straffrei trotz Besitzes von zehn Kilo „Gras“. |
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Dr. Green Thumb |
Ein Meilenstein auf dem weg zur Legalisierung!!?? |
TryMe |
Für die Österreicher schon |
Execration Text |
Naja, irgendwo ist immer der Haken. Wenn ich so recht überlege kapier' ich unser BtmG nichtmehr ganz, meinen Erfahrungen nach zünden Polizisten wegen jedem Krümel Gras die Kacke an, in den Nachrichten hingegen wie dieser Artikel meinen die offenbar dass der Eigengebrauch straffrei ist.
Ok, genug Information für einen Normalsterblichen, nun die Frage: Wieso wurden sogar meine letzten 2 Gramm rabiat abgezogen und der Vorfall in nem Register überschrieben? Oder überhaupt, fast jeder Kiff0r den ich kenne erleidete solche "Gesetzesfaustschläge" mit zusätzlichem "jeden Krümel rausgeben, bitte". Manche mussten ja noch deswegen zur erkennungsdienstlichen Behandlung, die ja eigentlich für ganz andere Straftaten ist.. Natürlich find' ich's fett für den Grower und die Straffreiheit. Ich hoffe, dass sowas nun öfter vorkommt und sich dann bis in eine vernünftige Legalisierung entlangzieht. Abwarten und Tee trinken. *Teetrink* ![]() |
weisserwitwer |
Auf nach Österreich ! |
Execration Text |
Oh, dann hab ich's nicht richtig gelesen
(Und meine Erfahrungen waren wohl schon etwas länger her.. )
Sehr gut! Heißt das jetzt, z.B. 5 Gramm, die für's Selbstschmökern bestimmt sind werden nicht beschlagnahmt, notiert oder der Besitzer bestraft (logisch)? Wenn das so ist, dann ist die Freiheit nahe, sehr nahe.. |
Strich |
Doch, weggenommen wird es trotzdem! Aber es wird nicht strafrechtlich verfolgt. Du bist also nicht kriminell |
Execration Text |
Ah ok, ich begreife. Naja immerhin das, wir brauchen doch keinen Strafzettel während wir ein Köpfchen rauchen |
weisserwitwer |
ein begrüßenswerter Fortschritt ! |
myracle |
Die Bong wurde vom Bongzeugführer unter nicht sachgemässer Beachtung des Bongparkplatzes und seiner maximalen Parkzeit abgestellt. Zur Strafe wird die maximale Bongparkzeit hiermit drastisch auf maximal 5 Minuten verkürzt, dies jedoch nur zum Be- und Entladen des Kifferraums, sowie zum Warten auf Mitreisende und Mitrauchende, und ausnahmsweise während der Beschaffung neuer Nahrungs- und Getränkevorräte. Bongparken in zweiter Reihe ist nur erlaubt unter der Bedingung, dass mindestens ein gestopfter Hut nahe des Bongzeugführers verbleibt. Zuwiderhandlungen sind mit kurzfristigem Rauchkonsum nicht unter drei Gramm zu ahnden. ![]() |
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