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Eigenbedarf in NRW wird von 10g auf 6g geändert

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Marok20
Hat nen Kumpel von mir im Radio gehört. Daraufhin habe ich mal auf hanfburg.de nachgeschaut und es ist wahr hier die Meldung:

NRW schlägt härteren Kurs gegen illegale Drogen ein

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalen schlägt einen deutlich
härteren Kurs gegen illegale Drogen ein. Der Besitz auch kleiner
Mengen harter Rauschgifte wird künftig bestraft, kündigte
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) in
Düsseldorf an. Die bisherige Tolerierung von einem halben Gramm
Heroin, Kokain oder Ecstasy für den Eigenbedarf wird beendet. Bei
Haschisch und Marihuana werden künftig nur noch sechs statt bisher
zehn Gramm als Menge zum Eigenverbrauch geduldet.

Bei Jugendlichen und Heranwachsenden soll der Drogenmissbrauch
künftig in jedem Fall geahndet werden: Verfahren gegen 14- bis 20-
Jährige dürfen nur noch unter Auflagen eingestellt werden, ordnete
die Ministerin an. Solche Auflagen können Drogentests, die Teilnahme
an Drogenberatungsseminaren, Therapien oder Sozialstunden sein. Dies sei ein bundesweit einmaliges Vorgehen. Die Maßnahmen sollen in
wenigen Wochen in Kraft treten. "Es geht darum, gerade bei Jugendlichen rechtzeitig ein Zeichen zu setzen", sagte die
Ministerin.

Mit dem schärferen Kurs reagiert die Ministerin auf alarmierende
Zahlen zum Drogengebrauch, wie das sinkende Einstiegsalter und die
zunehmende Probierbereitschaft von Jugendlichen. "Es gilt auch,
Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren", sagte die CDU-
Politikerin. In den vergangenen zehn Jahren sei die Zahl der
Cannabis-Konsumenten deutlich gestiegen. In Deutschland hätten
dadurch etwa 600 000 Menschen Störungen davongetragen. Einer Umfrage zufolge hatten vor zehn Jahren 19 Prozent der 18 bis 19-Jährigen Kontakt mit Cannabis - inzwischen seien es 33 Prozent.

Der Konsum von Haschisch und Marihuana werde häufig verharmlost. Nicht nur durch den deutlich gestiegenen Wirkstoffgehalt könnten
schwerwiegende Gesundheitsschäden wie Wahnvorstellungen und
Persönlichkeitsveränderungen entstehen. Mit Herabsetzung der Eigenbedarfsgrenze auch sechs Gramm folgt NRW 13 anderen
Bundesländern.

Im Kampf gegen Drogen in den Gefängnissen setzt die Ministerin auf einen Spezialdetektor, mit dem Personen beim Betreten der Haftanstalt untersucht werden. Der Detektor soll zunächst versuchsweise in einer Haftanstalt eingesetzt werden. In den NRW-Gefängnissen habe sich die Zahl der Drogenabhängigen binnen 15 Jahren verfünffacht. Außerdem sollen in den Jugendgefängnissen künftig Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln verboten werden, um auf diese Weise den Drogenschmuggel in die Haftanstalten zu erschweren.
http://www.fr-online.de/in_und_ausla..._cnt=11822 08

mh47
JA das hab ich grad auch in der Zeitung gelesen und wollte das auch schon posten..... *grimm*
diese schweine!
Da scheint eine legalisierung ja noch meilenweit entfernt zu sein.
und immer dieses märchen von dem gestiegenen wirkstoffgehalt...ja kein ja sein das der wirkstoffgehalt steigt aber das muss doch nicht negativ sein? meiner meinung nach steigt dadurch einfach die Qualität.

Löwenzahn
Da scheint eine legalisierung ja noch meilenweit entfernt zu sein.

Quelle: mh47 in Post #1110225

Eine Legalisierung wird es sowieso nie geben, allenfalls eine Entkriminalisierung. Für eine Legalisierung müssten wir aus der UN austreten.
Davon abgesehen ist das vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn alle Bundesländer sich auf eine einheitliche Menge für den Eigenbedarf einigen, einigen sie sich vielleicht auch auf eine einheitliche Einstellung des Verfahrens unter den besagten sechs Gramm.

und immer dieses märchen von dem gestiegenen wirkstoffgehalt...ja kein ja sein das der wirkstoffgehalt steigt aber das muss doch nicht negativ sein? meiner meinung nach steigt dadurch einfach die Qualität.

Quelle: mh47 in Post #1110225

Das Problem ist einfach, dass früher die kompletten Pflanzen zur Analyse des THC-Gehalts rangezogen werden und heute nur noch die weiblichen Blüten analysiert werden. Kein Wunder, dass wir jetzt diese vermeintliche "Killer-Gras" haben. Aber zur Stimmungsmache reichen die alten Werte allemal.

Und nun nochmal zu der eigentlichen Meldung:
Verfahren gegen 14- bis 20-Jährige dürfen nur noch unter Auflagen eingestellt werden, ordnete die Ministerin an.

Quelle: Die von Marok20 kopierte Meldung in Post #1110216

Steinigt mich, aber ich finde das (fast) richtig. Kiffen ist nichts für Pubertierende und kann die Geistesentwicklung nachhaltig schädigen. Das Alter von 20 Jahren finde ich vielleicht etwas hoch gegriffen. Schließlich ist man mit 18 Jahren auch volljährig. Aber die Idee an sich kann ich nur befürworten, auch wenn ich sonst nicht viel von Repression halte.

Herbarius
Wenn alle Bundesländer sich auf eine einheitliche Menge für den Eigenbedarf einigen, einigen sie sich vielleicht auch auf eine einheitliche Einstellung des Verfahrens unter den besagten sechs Gramm.

Ja, das wäre zu hoffen, aber wie ich unsere Politik kenne, wird das wieder weder Fisch noch Fleisch, vielleicht wird es dann einheitlich "kann eingestellt werden" *kotzrechts*

20 Jahre finde ich auch etwas übertrieben, natürlich könnte ich jetzt sagen "mich stört's nicht, ich bin ja schon älter", aber diese Einstellung hab ich noch nie gemocht... *abstink* Das mit den Auflagen ist ja für Minderjährige ne ganz gute Idee (wenn es auch einheitlich geregelt werden müsste, was meiner Befürchtung nach nicht passieren wird), aber für Volljährige ist das doch einfach nur Diskriminierung...

Lézard
In den vergangenen zehn Jahren sei die Zahl der
Cannabis-Konsumenten deutlich gestiegen. In Deutschland hätten
dadurch etwa 600 000 Menschen Störungen davongetragen.


Was is das denn für eine unpräzise Aussage, wo kommt die Zahl her und welche Störungen waren das?

Der Konsum von Haschisch und Marihuana werde häufig verharmlost.


Von wem, den Konsumenten selber? Ja, das stimmt wohl häufig. Da hilft wohl aber eine Aufklärung über die entsprechende Droge mehr als eine ständige einseitige Dämonisierung, wie sie von vielen Politikern und Medienvertretern betrieben wird.

Davon abgesehen ist das vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn alle Bundesländer sich auf eine einheitliche Menge für den Eigenbedarf einigen, einigen sie sich vielleicht auch auf eine einheitliche Einstellung des Verfahrens unter den besagten sechs Gramm.

Quelle: Löwenzahn


Schön wärs, aber daran kann ich leider nicht glauben. Ich befürchte es geht eher immer mehr in Richtung Repression. Die meisten Durchschnittsbürger, die keinen Kontakt mit illegalen Drogen haben werden wohl eher für Verbote sein als für eine Entkriminalisierung (da würd ich gern mal irgendwo ne Umfrage zu sehn). Diesen werden sich die gesetzgebenden Leute wohl eher verpflichtet fühlen als uns Konsumenten. Aber ich hoffe, ich liege mit meinem Pessimismus falsch...

*grübel*

uniquex
Verdammt!!! Mich habense heute mit 10g gepackt!

Ist schon geändert, oder wird noch geändert ??
Macht mich mal nicht fertig ...

RaveN
Erst ab September, wenn ich mich recht erinnere.

*rotauge*


edit sagt:

Ab sofort wird der bislang straflose Eigenbedarf von Haschisch von zehn auf sechs Gramm gesenkt. Ertappte Jugendliche müssen zudem bei einer Verfahrenseinstellung Auflagen akzeptierten, wie beispielsweise Drogenberatungs-Seminare.

Quelle


*oh*

UsualRedAnt
Ola!

Das bei der Frage nach der geringen Menge grade ne Menge los ist, haben wir beim DHV genutzt und mal ne Übersicht über die Geringe Menge in den Bundesländern erstellt. Natürlich haben wir die nach der Änderung in NRW auch gleich auf den aktuellen Stand gebracht und eine entsprechende Meldung raus gegeben - Eigenbedarfsregel in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig?

Mo
Niedersachsen 15 Gramm
danke, das wusste ich gar nicht!
Wir gehörn ja zu den glücklicheren *snob*
Super Übersicht, hatte bis jetzt noch keine gesehn.

Warum ist Schleswig-Holstein denn orange, haben doch auch nur 6g?

Und noch was, im Bericht "In Bayern gibt es Cannabistote" steht einmal das Wort "tötlich" *autsch*

k.aos
das was da orange ist, ist nicht schleswig-holstein sondern mc-pom *autsch*

UsualRedAnt
Danke für den Rechtschreibfehler. Gelegentlich geht einem halt einer durch die Lappen ;)


 [user:3829]

Marok20
lol was nen kommentar aber alkohol soll erlaubt bleiben... ich liebe diese gehirnverbrannten comments

da kann man nur lachen

edit: sry *lach* aber das will ich von ihm persönlich hören weil ich kenne wirklich leute die so ne einstellung haben *lol*

lithril
Marok20 ... ich glaube du hast den fetten sarkasmus smiley von [user:3829] übersehen ;-)

 [user:3829]

Gman87
Ich liebe Sarkasmus *hand* *hey*

Homegrow
Lol SittingBull976, hat dein Name irgendwas mit dem SittingBull in Müsnetr zu tun? *irre*

Automatikk
naja mich juckt das nich wirklich, fahre immer nach holland und hole mir selten mehr als 5gr...

UsualRedAnt
Bei der illegalen Einfuhr gibt es keine geringe Menge! Du solltest also auch mit 5 Gramm nicht übermütig werden.

Automatikk
klar weiß ich das ich probleme bekomme wenn ich erwischt werde, aber bei der Bahnverbindung bin ich schon zig mal gefahren und nie kontrolliert^^

Marok20
wie sieht das eigentlich mit dem thc gehalt aus? wenn man früher erwischt wurde wurde das weed ja im labor auf den thc gehalt untersucht. Also konnte es sein dass wenn man z.B. 7 g vom übelsten ice o lator hatte trotzdem über die geringe menge gekommen ist.

IBleibt das jetzt noch immer so oder geht es wirklich nur um das Gewicht an sich?

UsualRedAnt
Es ist sogar noch schlimmer. Nicht nur, das der THC-Gehalt bei geringen Mengen keine Rolle spielt, in der Regel muss sich der Polizist nicht mal die Mühe machen dein Gras auszupacken. Das ist ihm nämlich nach einer Gerichtsentscheidung im Zweifel nicht zuzumuten und er darf deinen Brocken mit Verpackung wiegen! Da wird die geringe Menge dann schnell mal überschritten.

Marok20
"Das ist ihm nämlich nach einer Gerichtsentscheidung im Zweifel nicht zuzumuten und er darf deinen Brocken mit Verpackung wiegen! Da wird die geringe Menge dann schnell mal überschritten." Zitat von UsualRedAnt

das ist gut zu wissen!!! ab jetzt nehme ich nur noch zigaretten tütschen für mein weed.

Automatikk
Uff das wusste ich auch noch nicht, danke für die Information *gnicker*

Mo
Das ist meinem Kumpel auch mal passiert. Da wurden aus knapp einem einem Gramm mal eben zwei *abstink*

Herbarius
Das ist nur das erste Wiegen, später im Labor wird das nochmal außerhalb ders Tütchens gewogen... oder der Polizist, der mit das so erklärte, hat gelogen.

fetty board
falls nicht benutze ich nur noch bleidosen...

TryMe
Ich würde nach Möglichkeit immer versuchen Verpackung und Inhalt getrennt zu übergeben *zungestreck*

falls nicht benutze ich nur noch bleidosen...

um höhere Strafen zu kassieren?

Nickel
um höhere Strafen zu kassieren?


Ist ja wohl klar, dass ein Polizist nicht das Gewicht einer Bleidose mit in die Anzeige bringt...

UsualRedAnt
Vermutlich wusste es der Polizist nicht besser. Aber deshalb ist er ja auch nicht Staatsanwalt und hat mit der Einstellung nix zu tun.

Marok20
habe jetzt übrigens von nem bekannten gehört, dass man falls man über die 6 bzw. früher 10g grenze kommt weil die polizei mit tütschen abgewogen hat anfechten kann...

Herbarius
habe jetzt übrigens von nem bekannten gehört, dass man falls man über die 6 bzw. früher 10g grenze kommt weil die polizei mit tütschen abgewogen hat anfechten...

Sorry, aber es ist kaum zu verstehen, was du meinst... *???*

Dipdido
Ja kaum, aber man kanns schon verstehehn ;-) Ich nehme an das man in dem Falle das das Tütchen mitgewogen wird und deshalb die anklage nicht fallen gelassen wird, das man dann rechtlich gegen die Polizei vorgehen kann.
Das sind nur die Worte von Marok20 so wiedergegeben wie ich sie verstanden hab.

Also Angaben ohen gewähr... Ne ordnetlich Quelle dazu wäre gut

TryMe
Das sehe ich auch so, aber afaik wird das nur fürs Protokoll aufgenommen, wenn eine Anklage stattfindet dann wird eh erneut gewogen und der THC Anteil ermittelt.

Allerdings würde ich es versuchen bei der Protokollaufnahme schon anzufechten, wenn man nicht all zu unfreundlich ist sollte die Polizei das auch verstehen ;)

Icarus
Na ist doch wohl logisch, oder? Da brauchts keine Quelle....

Marok20
sry für meinen unverständlichen post... hatte es eilig...

dipdido hat mein kauderwelsch richtig übersetzten können

bizzare
Wie lange bleiben solche Eintraege eigentlich im Strafregister?

Soichiro
2 Jahre
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